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Deeken-Interior-Design GmbH & Co. KGEsensJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 der Deeken-Interior-Design GmbH & Co. KG, Esens, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Steuerliche Vorschriften werden, soweit ihnen nicht handelsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen, ebenfalls angewandt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. gemäß § 264 a HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt. Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 S. 3 HGB abgesehen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot). Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden degressiv/linear abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip und der Grundsatz der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt. Rückstellungen werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt. Anlagevermögen Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 268 Abs. 2 HGB) wird gemäß § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Auf die Erläuterungen der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen, erst nach dem Abschlussstichtag entstehenden Beträgen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB), wird gemäß § 274 a Nr. 2 HGB verzichtet. Rechnungsabgrenzungsposten Auf die Angabe des nach § 250 Abs. 3 HGB in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommenen Disagio (§ 268 Abs. 6 HGB) wird im Rahmen des offenzulegenden Abschluss gemäß § 274 a Nr. 4 HGB verzichtet. Eigenkapital
Rückstellungen Bezüglich der Erläuterung zu den sonstigen Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGB wird von der Erleichterung des § 288 S. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht. Verbindlichkeiten Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet. Sonstige Angaben Anzahl der Arbeitnehmer Bezüglich der Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) wird von der Erleichterung des § 288 S. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2009 erfolgt die Geschäftsführung durch die Geschäftsführerin der Komplementär-GmbH: Frau Melanie Deeken-Henke, . Komplementärin Persönlich haftende Gesellschafterin der Deeken-Interior-Design GmbH & Co. KG ist die Firma Deeken-Interior-Design Verwaltungsgesellschaft mbH, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00. Esens, den 23.12.2010 gez.
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