Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 552506
Eingetragen
26.3.2003
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieReparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten
Gegenstand
Lieferung, Installation und Reparatur von Hard- und Software. Weitere Aufgabengebiete sind Softwareentwicklung, Anwendungsbetreuung, Systemberatung und Webentwicklung, sowie Internetdienste und Kommunikationsdienste.

Historie

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Management

NameRolle
Tim Kühnl
seit 14.2.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Tim KühnI
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
3pit GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SAHP-Systems GmbH

Bodnegg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 56.689,00 2.835,00
I. Sachanlagen 16.111,00 2.835,00
II. Finanzanlagen 40.578,00 0,00
B. Umlaufvermögen 63.557,97 127.432,97
I. Vorräte 2.400,00 2.100,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.383,21 30.856,01
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 41.774,76 94.476,96
C. Aktive latente Steuern 1.200,30 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 121.447,27 130.267,97

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 43.683,73 41.157,48
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 18.683,73 16.157,48
B. Rückstellungen 60.313,76 64.723,19
C. Verbindlichkeiten 17.449,78 24.387,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 121.447,27 130.267,97

Anhang


zum Geschäftsjahr 2010

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Die Vorjahreswerte wurden nicht an die Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB).

8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 17% und 34% Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 410,00 EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Im Geschäftsjahr 2010 haben Abschreibungen auf Sachanlagen 3.935,64 EUR (VJ: 3.007,34 EUR) betragen.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 253 HGB. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.

10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

12) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Beachtung der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften (insb. § 253 HGB) bewertet. Als Bewertungsverfahren wurde bei aktiven Berechtigten das ratierlich degressive Anwartschaftsverfahren (PUC-Methode) verwendet.

Die Pensionsrückstellung wurde auf Grundlage der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Als rechnungsmäßiges Pensionsalter wurde das 65. Lebensjahr angesetzt. Als Rechnungszinsfuß war gemäß RückAbszinsV (Stand 12/2009) ein Zinssatz von 5,15 % anzusetzen. Zur Berücksichtigung der Anpassung der laufenden Renten (§ 16 BetrAVG) wurde ein jährliche Steigerung der Renten in Höhe von 1,5% berücksichtigt.

Der Zuführungsbetrag aus der Umstellung der Berechnungsmethoden wurde entsprechend Art. 65 Abs. 1 EGHGB in Höhe von € 1.750,00 aufwandswirksam im Geschäftsjahr zugeführt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen Gesellschafter Darlehensforderungen in Höhe von EUR 4.425,43.

2) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 2,12% aus dem jeweiligen Darlehensstand.

III. Haftungsverhältnisse

 Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Alfred Schillinger geführt. Der Geschäftsführer ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.

Bodnegg, 15.08.2011

SAHP-Systems GmbH
-Geschäftsführung-


 Alfred Schillinger



sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2011 festgestellt.

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