SAHP-Systems GmbH
Bodnegg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.689,00 |
2.835,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.111,00 |
2.835,00 |
| II.
Finanzanlagen |
40.578,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
63.557,97 |
127.432,97 |
| I.
Vorräte |
2.400,00 |
2.100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.383,21 |
30.856,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.774,76 |
94.476,96 |
| C.
Aktive latente Steuern |
1.200,30 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
121.447,27 |
130.267,97 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
43.683,73 |
41.157,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
18.683,73 |
16.157,48 |
| B.
Rückstellungen |
60.313,76 |
64.723,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.449,78 |
24.387,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
121.447,27 |
130.267,97 |
Anhang
zum Geschäftsjahr 2010
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
7) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Die Vorjahreswerte wurden nicht an die
Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB).
8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1
Satz 3 HGB)
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche
Regelungen mitberücksichtigt.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 17% und 34%
Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im
Einzelwert unter 410,00 EUR werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang behandelt. Im Geschäftsjahr 2010 haben
Abschreibungen auf Sachanlagen 3.935,64 EUR (VJ:
3.007,34 EUR) betragen.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die Bewertung der Pensionsrückstellung
erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 253
HGB. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt
sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.
10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt
und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
12) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellung wurde nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Beachtung der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
(insb. § 253 HGB) bewertet. Als Bewertungsverfahren
wurde bei aktiven Berechtigten das ratierlich degressive
Anwartschaftsverfahren (PUC-Methode) verwendet.
Die Pensionsrückstellung wurde auf Grundlage der
"Richttafeln 2005 G" ermittelt. Als
rechnungsmäßiges Pensionsalter wurde das 65.
Lebensjahr angesetzt. Als Rechnungszinsfuß war
gemäß RückAbszinsV (Stand 12/2009) ein
Zinssatz von 5,15 % anzusetzen. Zur Berücksichtigung
der Anpassung der laufenden Renten (§ 16 BetrAVG)
wurde ein jährliche Steigerung der Renten in Höhe
von 1,5% berücksichtigt.
Der Zuführungsbetrag aus der Umstellung der
Berechnungsmethoden wurde entsprechend Art. 65 Abs. 1 EGHGB
in Höhe von € 1.750,00 aufwandswirksam im
Geschäftsjahr zugeführt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42 III GmbHG
1) Die Gesellschaft hatte gegen Gesellschafter
Darlehensforderungen in Höhe von EUR 4.425,43.
2) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß
mit 2,12% aus dem jeweiligen Darlehensstand.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Alfred Schillinger geführt. Der
Geschäftsführer ist von der Beschränkung des
§ 181 BGB befreit.
Bodnegg, 15.08.2011
SAHP-Systems GmbH
-Geschäftsführung-
Alfred Schillinger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2011
festgestellt.
|