Franz Rest
GmbH
Reichersbeuern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
235.562,18 |
126.544,22 |
| I.
Sachanlagen |
235.562,18 |
126.544,22 |
| B.
Umlaufvermögen |
248.928,89 |
237.120,26 |
| I.
Vorräte |
27.783,00 |
80.302,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
220.095,73 |
156.557,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
101.806,56 |
1.406,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.050,16 |
261,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.311,24 |
3.775,57 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
832.619,91 |
950.969,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.321.422,22 |
1.318.409,43 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
976.533,97 |
1.086.007,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
118.349,47 |
109.473,99 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
832.619,91 |
950.969,38 |
| B.
Rückstellungen |
20.569,00 |
21.393,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.300.853,22 |
1.297.016,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
193.425,75 |
260.041,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.321.422,22 |
1.318.409,43 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage
der Regelungen des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Größenabhängige
Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und
Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch
genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierung
Die Posten der Aktivseite werden nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Aktiva
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung
selbsterstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert bis zu 410,00
€
(geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden
im Zugangsjahr 2012 in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert
vorlag, wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken durch
entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
wurden zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstitute wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Pensionsrückstellung zum 31.12.2015
wurde wegen der Verpfändung der
Rückdeckungsversicherung mit dem Zeitwert des
Deckungsvermögens angesetzt. Die
verpfändete Rückdeckungsversicherung wurde
gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der
Pensionsrückstellung saldiert. Der sich hieraus
ergebende aktive Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung wird auf der Aktivseite der
Bilanz ausgewiesen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum
Nennwert angesetzt und enthalten in Voraus geleistete
Zahlungen, die erst nach dem Bilanzstichtag Aufwand
darstellen.
Passiva
Die Rückstellungen wurden in Höhe
des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen
Erfüllungstag berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden
für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5
HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde
in Anspruch genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr
fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro
wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
E. Sonstige Angaben
Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss wurde auf neue
Rechnung vorgetragen.
Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war während des
gesamten Geschäftsjahres Herr Franz Rest.
Reichersbeuern, den 14.10.2016
gez. Franz Rest, Geschäftsführer
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Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 479.154,06 EUR.
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 454.014,44 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2016 festgestellt.
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