Bernd Stolz Datensysteme GmbHLiquidiert
40547 Düsseldorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bernd Stolz Datensysteme GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangRechts- und Wirtschaftsverhältnisse 1. Rechtliche Verhältnisse Es gilt der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 26.10.1995- UR Nr. 1818/1995 des Notars Dr. Rainer Kluge, Düsseldorf. 2. Firma und Rechtsform Die Firma der Gesellschaft lautet: Bernd Stolz Datensysteme GmbH Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung 3. Sitz der Gesellschaft Der Sitz der Gesellschaft ist in 40547 Düsseldorf, Schiefbahnweg 33 4. Eintragung im Handelsregister Die Gesellschaft wurde am 08.12.1995 ins Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter der HRB-Nr. 32815 eingetragen. 5. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Datenverarbeitungssystemen, die Beratung und die Schulung in diesem Bereich sowie ferner der Vertrieb von Nonfood- Produkten aller Art. 6. Gesellschafter und Gesellschaftskapital Das Gesellschaftskapital zum 31.12.2015 in Höhe von € 25.564,59/ DM 50.000,00 wird zu 100% von Herrn Bernd Stolz gehalten. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. 7. Geschäftsführung Herr Bernd Stolz ist zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. 8. Beschäftigte Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigt nur den Gesellschafter. Anhang zum Geschäftsjahr Anwendung des Bilanzrichtliniengesetzes Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Bernd Stolz Datensysteme GmbH, Düsseldorf, ist nach den Vorschriften der §§ 264 ff HGB in der Fassung des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19.12.1985 aufgestellt. Die Wertansätze sind aus der Bilanz zum 31.12.2014 als Vortrag übernommen worden. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze zum 31.12.2015 entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung, bewertet. Bei der Bemessung der Abschreibungen wurden die steuerlichen Abschreibungstabellen unter der Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Es wurde grundsätzlich die lineare AfA-Methode angewendet. Die geringwertigen Vermögensgegenstände wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einem Anlagenspiegel dargestellt, der als Anlage beigefügt ist. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit realisierbaren Werten aktiviert; erkennbare Risiken sind nicht vorhanden. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren ungewissen Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe. Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Es ergeben sich keine Anpassungen nach BilMoG. sonstige Berichtsbestandteile
Düsseldorf, 15.06.2016 gez. Bernd Stolz Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2016 festgestellt. |
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