Pinta Beach
GmbH
Raunheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.039.441,00 |
506.181,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.399,00 |
4.739,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.037.042,00 |
501.442,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
557.171,71 |
432.527,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
358.231,61 |
72.202,33 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
198.940,10 |
360.325,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
42.334,01 |
21.650,92 |
| Summe
Aktiva |
1.638.946,72 |
960.359,91 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
768.974,50 |
596.030,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
743.974,50 |
571.030,91 |
| B.
Rückstellungen |
172.716,88 |
161.822,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
697.255,34 |
202.506,12 |
| Summe
Passiva |
1.638.946,72 |
960.359,91 |
Anhang
Die Firma Pinta Beach GmbH ist im Handelsregister
beim Amtsgericht Darmstadt unter der Nummer HRB 97533
eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Raunheim
(§264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva
erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden
Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis
315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz ist für jeden Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem
Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet,
die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet
und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche
Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten
sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des
Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2
und Abs. 2 Satz 2 HGB).
I. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Pinta Beach GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des
Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber
dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB).
Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach §
248 HGB wurden beachtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. Angaben zu Bilanzposten
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen
ausschließlich bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft hatte gegenüber den
Gesellschaftern zum 31.12.2023 Forderungen in Höhe von
5.696,75 Euro. Sie sind in den "Sonstigen
Vermögensgegenständen" enthalten (§ 42 Abs.
3 GmbHG).
Die Bilanz wurde nach Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn zum
31.12.2023 in Höhe von 743.974,50 Euro beinhaltet
einen Gewinnvortrag zum 31.12.2022 in Höhe von
571.030,91 Euro (§ 268 Abs. 1 HGB).
Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß
§ 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende
Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):
Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition |
Gesamt |
bis zu
einem Jahr |
von einem Jahr bis zu fünf Jahren |
über fünf Jahre |
|
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
1. |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
345
(39) |
97
(0) |
248
(39) |
0
(0) |
2. |
Erhaltene Anzahlungen |
0
(0) |
0
(0) |
0
(0) |
0
(0) |
3. |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
346
(159) |
346
(159) |
0
(0) |
0
(0) |
4. |
Sonstige Verbindlichkeiten |
5
(5) |
4
(5) |
1
(0) |
0
(0) |
|
davon aus Steuern |
5
(5) |
4
(5) |
1
(0) |
0
(0) |
|
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit |
0
(0) |
0
(0) |
0
(0) |
0
(0) |
|
Summe |
696
(203) |
447
(164) |
249
(39) |
0
(0) |
III. Angaben zu Gewinn- und
Verlustrechnungsposten
Außergewöhnliche Aufwendungen und
Erträge sind im Berichtszeitraum nicht angefallen.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn
Germano Salernitano, Einzelhandels-Kaufmann (§285 Nr.
10 HGB). Er ist von den Beschränkungen des §181
BGB befreit.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4
HGB wird in Anspruch genommen.
Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen finanzielle
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen und
belaufen sich auf 159.088,72 Euro (Vorjahr
353.138,07 Euro).
Im Jahr 2022 waren durchschnittlich 18,25
Arbeitnehmer (Vorjahr: 19) beschäftigt (§ 285 Nr.
7 HGB).
Die Gesellschaft hatte dem Geschäftsführer
Vorschüsse und Kredite in Höhe von
5.696,75 Euro gewährt. Die
vertragsmäßige Verzinsung beträgt 2,00%. Im
Geschäftsjahr 2023 wurde eine Rückzahlung durch
den Geschäftsführer in Höhe von 299,64 Euro
auf die Darlehensschuld vorgenommen (§ 285 Nr. 9
Buchstabe c HGB).
Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Raunheim, den 22.10.2024
gez.
Germano Salernitano, Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 22.10.2024.
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