Hydro-System V.F.W. GmbH
Obertshausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.933,00 |
17.055,50 |
| I.
Sachanlagen |
11.433,00 |
16.555,50 |
| II.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.690,84 |
43.008,18 |
| I.
Vorräte |
6.450,00 |
11.300,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.506,45 |
26.869,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.600,00 |
1.600,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.734,39 |
4.838,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.631,17 |
2.386,97 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
25.541,12 |
25.985,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
73.796,13 |
88.436,39 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
51.550,33 |
55.761,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
444,62 |
4.211,18 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
25.541,12 |
25.985,74 |
| B.
Rückstellungen |
5.836,00 |
9.368,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
67.960,13 |
79.068,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
46.775,53 |
54.101,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
73.796,13 |
88.436,39 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gem. § 267 HGB. Die Bilanzgliederung erfolgte gem.
§ 266 HGB; die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte gem. § 275 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren. Bezüglich der Anhangsangaben
gelten die größenabhängigen Erleichterungen
nach § 274 a, § 276 und § 288 HGB.
Gegenstand des Unternehmers ist laut
Gesellschaftsvertrag: Der Vertrieb und die
Finanzierungsvermittlung (Leasingvermittlung) von
Hydrokulturgegenständen aller Art, deren Wartung und
Pflege sowie der Vertrieb von Geschenk-, Gebrauchs- und
Einrichtungsgegenständen für Wohn-,
Geschäfts-, Verwaltungs- und Büroräume.
2. Angaben nach § 264 Abs.2 HGB
Der Ausweis des nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrages nach § 268 (3) HGB weist auf eine
momentane bilanzielle Überschuldung hin. Stille
Reserven sind im Unternehmen vorhanden.
3. Angaben nach § 284 HGB
a. Angaben gem. Abs. 2 Nr. 1 - Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgten
nach den Vorschriften des 3. Buches HGB.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen.
Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode
auf der Basis der nach steuerlichen Grundsätzen
ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Zugänge beim beweglichen Sachanlagevermögen
werden mit dem anteiligen Jahresbetrag ab dem Monat der
Anschaffung abgeschrieben.
Abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00
wurden gem. § 6 (2) S.1 EStG im Jahr des Zugangs
sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen.
Für 2010 wurde das Wahlrecht ausgeübt, alle
abnutzbaren beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten über € 150,00€, aber
nicht über € 410,00 liegen, gem. § 6 (2) S.1
EStG als volle Betriebsausgabe abzuziehen. Die Entwicklung
der einzelnen Anlagegüter ist durch die geführte
Anlagenbuchhaltung nachgewiesen.
Vorräte wurden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder mit den am Bilanzstichtag
beizulegenden Werten angesetzt. Die Bewertung der
Forderungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum jeweiligen
Nennwert.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwenigen Erfüllungsbetrags passiviert (§ 253
(1) S.2). Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr werden künftige Preis-
und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungs-verordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden (§ 253 (2) HGB).
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt (§253 (1) S.2 HGB).
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten
werden mit ihrem Umrechnungskurs bei der Rechnungsstellung
oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet.
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
wurden in der Bilanz separat ausgewiesen.
b. Angaben gem. Abs. 2 Nr. 2 - Fremdwährung
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die in fremder Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten.
4. Angaben nach § 285 HGB
a. Angaben gem. Nr. 10 - Angaben zur
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird durch Herrn
Norman Claus JAKOB, Kaufmann, ausgeübt.
Weitere Anhangsangaben entfallen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 34.987,36 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 34.403,83 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2011 festgestellt.
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