MaxMobility
GmbH
Albstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
137.608,00 |
132.081,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.630,00 |
10.905,00 |
| II.
Sachanlagen |
130.978,00 |
121.176,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
248.498,35 |
337.160,81 |
| I.
Vorräte |
64.641,30 |
113.211,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
80.132,09 |
111.457,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
103.724,96 |
112.492,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.849,00 |
2.800,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
66.268,52 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
455.223,87 |
472.041,81 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
78.574,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.400,00 |
26.400,00 |
| II.
Bilanzverlust |
92.668,52 |
-52.174,48 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
66.268,52 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
11.200,00 |
12.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
444.023,87 |
380.767,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
455.223,87 |
472.041,81 |
Anhang
MaxMobility GmbH, Albstadt
Anhang für das Geschäftsjahr 2018
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Sitz der MaxMobility GmbH ist in Albstadt. Die
Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Stuttgart unter der Nummer HRB 744509 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB
aufgestellt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für den Anhang für kleine
Kapitalgesellschaften wurde hinsichtlich der Pflichtangaben
Gebrauch gemacht.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft weist in der Bilanz zum 31.12.2018
einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in
Höhe von 66.268,52 Euro aus. Die Bewertung erfolgt
unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Die
Geschäftsführung geht aufgrund der positiven
Liquiditätsprognose von einer positiven
Fortbestehensprognose aus.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten, abzüglich
planmäßiger, nutzungsbedingter Abschreibungen.
Dabei kommt grundsätzlich die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Geringwertige
Wirtschaftsgüter werden zum Teil als Betriebsausgaben
und zum Teil in einem Sammelposten erfasst. Der
Sammelposten wird im Geschäftsjahr der Bildung und in
den folgenden vier Jahren jeweils mit einem Fünftel
aufgelöst. Im laufenden Geschäftsjahr werden
geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und
oder Herstellungskosten bis Euro 800,00 im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben. Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr als Abgang
behandelt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
TEuro 0,3 (Vorjahr: TEuro 0,3) enthalten.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1,0 % auf die Netto-Forderungen Rechnung
getragen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Latente Steuern werden für zeitliche
Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und
steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis
des kombinierten Ertragsteuersatzes der Gesellschaft von
aktuell 27,7%. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und
Solidaritätszuschlag.
Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt TEuro 292,9
(Vorjahr: TEuro 289,8) eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt TEuro 59,8
(Vorjahr: TEuro 82,2) eine Restlaufzeit von über einem
Jahr und TEuro 0,0 (Vorjahr: TEuro 8,7) eine Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr:
sonstige Berichtsbestandteile
Albstadt, 27.02.2020
Siegfried Acker
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2020 festgestellt.
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