Karl
Zimmermann GmbH
Remscheid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.332,97 |
64.586,97 |
| I.
Sachanlagen |
48.332,97 |
63.586,97 |
| II.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
771.353,17 |
1.439.902,52 |
| I.
Vorräte |
440.985,98 |
359.919,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
324.072,22 |
974.725,73 |
| davon
gegen Gesellschafter |
178,50 |
|
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
6.294,97 |
105.257,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
783,13 |
1.718,42 |
| Aktiva |
821.469,27 |
1.506.207,91 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
303.923,77 |
837.652,76 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Gewinnrücklagen |
204.516,75 |
204.516,75 |
| III.
Gewinnvortrag |
107.571,41 |
362.904,01 |
| IV.
Jahresfehlbetrag/-überschuss |
33.728,99 |
-244.667,40 |
| B.
Rückstellungen |
266.076,98 |
258.798,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
251.468,52 |
409.756,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
251.468,52 |
409.756,17 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
358.768,20 |
| Passiva |
821.469,27 |
1.506.207,91 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Karl Zimmermann GmbH, Remscheid, ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Amtsgericht Wuppertal
unter HRB 11398 eingetragen.
Der Jahresabschluss wird gemäß
§§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB unter Beachtung der
rechtsformspezifischen Besonderheiten für
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft nach
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des §
267 Abs. 1 HGB aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Von den Erleichterungsmöglichkeiten bei der
Offenlegung des Jahresabschlusses gemäß §
326 HGB wird vollständig Gebrauch gemacht.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
unter der Annahme der Unternehmensfortführung
angewandt.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht §
255 Abs. 1 HGB. Sie umfassen demnach auch
Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungskostenminderungen.
Die Abschreibungen erfolgen im Jahr des Zugangs pro
rata temporis.
Die Notwendigkeit zur Vornahme
außerplanmäßiger Abschreibungen besteht
nicht.
Geringwertige Anlagegüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bilanziert, soweit nicht gemäß § 253
Abs. 3 Satz 3 HGB aufgrund voraussichtlich
dauernder Wertminderung ein niedrigerer Wert beizulegen
ist.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Das Niederstwertprinzip für
Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens
wird beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos mit
dem Nominalbetrag bewertet.
Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Das
gezeichnete Kapital wird gemäß § 272
Abs. 1 HGB mit seinem Nennbetrag angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wird möglichen
Einzelrisiken angemessen Rechnung getragen. Der Ansatz
erfolgt zu dem nach vernünftiger kaufmännischer
Erwägung anzusetzenden Erfüllungsbetrag. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden, soweit notwendig und zutreffend,
künftige Preis und Kostensteigerungen in Höhe der
allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssatz werden grundsätzlich die den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen
sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der
Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die
Rückstellungen für Pensionen wurden auf
der Basis von versicherungsmathematischen Berechnungen nach
dem Teilwertverfahren angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen
wurde ein Rechnungszinsfuß von 1,87 % unter
Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten der
"Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck
angewendet.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
Pensionsrückstellungen
Der ausschüttungsgesperrte Differenzbetrag
gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2
HGB ermittelt sich wie folgt:
|
|
€
|
Pensionsrückstellung Rechnungszins 1,87 %
|
|
227.311,00
|
Pensionsrückstellung Rechnungszins 1,35 %
|
|
242.051,00
|
Ausschüttungsgesperrter Betrag zum 31.12.2021
|
|
-14.740,00
|
D.
Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 14 (Vorjahr 15).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Mietverträgen in Höhe von insgesamt
€ 33.000,00 (Vorjahr € 33.000,00).
Remscheid, den 30. Januar 2023
Karl Zimmermann GmbH
gez.
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gez.
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Carina Flosbach
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Lars Küthe-Erntner
|
-
Geschäftsführerin -
|
-
Geschäftsführer -
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.02.2023
festgestellt.
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