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PROVENIO AG(vormals: Astoria Finanz AG)PulheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGANHANG A. Vorbemerkungen Gemäß § 264 HGB legt die Gesellschaft den folgenden Anhang vor: Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung wurden in Übereinstimmung mit den §§ 242 bis 256 und §§ 264 bis 283 HGB aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen. B. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden 1. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen angesetzt. 2. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalbeträgen bilanziert. 3. Das Grundkapital ist zu Nominalbeträgen ausgewiesen. C. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen -keine- 2. Organe Vorstand im Geschäftsjahr ist Frau Vesna Jovanoska. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Betriebsgröße In § 267 HGB ist geregelt, welche Größenkriterien für die unterschiedliche Einstufung der Kapitalgesellschaften gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" und "große" Kapitalgesellschaften unterschiedlich ausgeprägte Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen, da die gesetzlich festgelegten Grenzwerte zum Bilanzstichtag noch nicht erreicht wurden. Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt keine Arbeitnehmer - § 285 Nr. 7 HGB Es liegt eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB vor.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.05.2013 |
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