ENA Energienetze Apolda GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ariane Vollrath seit 29.11.2023 | Prokura |
Sandra Proft seit 25.7.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 39.92% | |
Wohnungsgesellschaft Apolda mbHEigenbeteiligung | 34.74% |
Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG | 9.08% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 8.33% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Energieversorgung Apolda GmbHApoldaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens Die Energieversorgung Apolda GmbH ist der örtliche Energieversorger in der Stadt Apolda. Das Unternehmen wurde am 26.03.1992 gegründet. Die Energieversorgung Apolda GmbH ist eine 51% ige Beteiligung der Apoldaer Beteiligungsgesellschaft mbH und gehört zum städtischen Konzern. Die TEAG Thüringer Energie AG hält 49 % der Anteile. Ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsbetriebes sind der Einkauf und der Vertrieb von Strom- und Gas für Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden. Die dafür erforderlichen Leistungen werden ebenfalls im Unternehmen durchgeführt. Dazu gehört auch ein modernes und die Kunden ansprechendes Marketing. Die Energieversorgung Apolda hat einen Geschäftsbereich Energiedienstleistungen, welcher umfassende Leistungen für Kunden anbietet. Zum Angebot zählen vor allem das Anlagencontracting, die Errichtung von Elektroladesäulen, die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247 und die Erstellung von Energieausweisen. Der Verantwortung des Bereiches unterliegt ebenfalls die Errichtung von PV-Anlagen. Diese werden zur Eigenerzeugung oder auf Kundenwunsch geplant und errichtet. Zum Bereich Energiedienstleistungen zählt zudem die Fernwärmesparte, welche die örtliche Wohnungswirtschaft, öffentliche Einrichtungen und Gewerbeobjekte mit Fernwärme versorgt. Basis der Fernwärmeerzeugung bilden zwei moderne Blockheizkraftwerke in Kombination mit einem Spitzenlastkessel. Der in den Blockheizkraftwerken erzeugte Strom wird an die Kunden in der Stadt geliefert. Das Unternehmen hält eine 100%ige Beteiligung an der ENA Energienetze Apolda GmbH, welche die Strom- und Gasnetze in der Stadt Apolda betreibt und unterhält sowie die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetriebs übernimmt. Des Weiteren bestehen Beteiligungen an der WKT Windkraft Thüringen GmbH & Co KG und der TMZ Thüringer Mess- und Servicegesellschaft GmbH & Co KG. 2. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen 2.1 Wirtschaftliche Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr in Deutschland Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland verlief eher verhalten. Der andauernde Krieg in der Ukraine und weitere geopolitische Konflikte sorgten für instabile Rahmenbedingungen. Die Inflation ist zwar rückläufig, die Zinsen dagegen sind auf hohem Niveau verblieben. Auch die innerpolitischen Diskussionen sorgen für Verunsicherung in der Wirtschaft. Für die privaten Haushalte bedeutet die anhaltende Inflation Verluste in den Realeinkommen und Zurückhaltung in den Konsumausgaben. Die verabschiedeten Energiepreisbremsengesetze sorgten bei den Kunden für eine Abmilderung der Preiseffekte infolge der Energiekrise. Der Fachkräftemangel hat mittlerweile alle Branchen erreicht. Ein Bürokratieabbau ist nicht in Sicht, im Gegenteil - der Umfang der neu geschaffenen gesetzlichen Vorgaben belastet die Unternehmen zusätzlich. Die Umstellung der Wärmeversorgung aufgrund des Ausstiegs aus der Erdgas- auf eine klimaneutrale Versorgung soll durch Fernwärme und Elektroenergie bis 2045 erfolgen. Die kommunale Wärmeplanung soll eine wesentliche Basis für die Umstellung bilden. 2.2 Entwicklung der Branche im abgelaufenen Jahr Die befürchtete Energiekrise fand im Jahr 2023 nicht statt. Der milde Winter und gut gefüllte Speicher sorgten für eine ausreichende Gasversorgung. Die ersten LNG - Terminals gingen im Winter in Betrieb und bewirkten in dessen Folge sinkende Großhandelspreise. Die ausbleibende wirtschaftliche Konjunktur sorgte zusätzlich für eine sinkende Nachfrage nach Energie, so dass sich die Preise an den Terminmärkten im Jahresverlauf weiter erholten. Die Umstellung der Gasversorgung auf LNG und neu geschlossene Pipelineverträge bedeuten für die Branche eine stärkere Bindung an die Entwicklungen auf dem Weltmarkt. Die Umstellung der Gaswirtschaft von Erdgas auf Wasserstoff ist erklärtes politisches Ziel. Planungen für ein Wasserstoffkernnetz nehmen Gestalt an. Die Beschaffung von möglichst grünem Wasserstoff und dessen Preisgestaltung sind noch unklar. Die sinkenden Marktpreise für Strom und Gas sorgten dafür, dass der Wettbewerb vor allem um die Haushaltskunden wieder auflebte. Die Discounter bewerben diese intensiv auf den Wettbewerbsportalen. Vergessen ist, dass sie ihre Kunden während der Energiekrise nicht mehr belieferten. Für die Daseinsvorsorge verantwortliche - vor allem kommunale - Versorger bedeuten die schnell sinkenden Preise Nachteile, da sie risikoarm und langfristig und gerade nicht zu kurzfristig niedrigen Börsenpreisen beschaffen. Im Geschäftsjahr 2023 bedeutete die Umsetzung der Energiepreisbremsen sehr viel personellen Aufwand. Die Verabschiedung des Solarpaketes, welches den Ausbau der Solarenergie weiter beschleunigen soll, bringt diverse Probleme für die Branche mit sich. Die Anschlussverpflichtungen bedeuten hohe Investitionen für die Netzbetreiber in die Ertüchtigung der Netze. Gleichzeitig bringen die erhöhten Solareinspeisungen in den Netzen Verwerfungen in den Prognosen und den Lastprofilen mit sich. 2.3 Entwicklung des eigenen Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr Die Energieversorgung Apolda GmbH kann auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken. Die Herausforderungen konnten durch erhöhte Anstrengungen und Aufwand bewältigt werden. Dennoch sind die Belastungen aufgrund der ständig neuen und wechselnden Vorgaben und Regelungen dauerhaft nicht mit guter Qualität zu bewerkstelligen. Allgemein betrachtet waren die politisch motivierten Kundenentlastungen sicherlich von Vorteil. Die Energieversorgung Apolda musste die Preisbremsen bei ihren Kunden nur in bestimmten Tarifen und bei bestimmten Verbrauchsmengen umsetzen. Dennoch war der Aufwand enorm, da das Abrechnungssystem angepasst und die Kunden umfangreich schriftlich informiert werden mussten. Insbesondere die zeitlichen Vorgaben waren sportlich, konnten aber mit viel Engagement der Mitarbeiter und leider auch mit ungeplanten Kostenaufwand bewältigt werden. Wir bemerken zum einen Zuwachs von Kundenanfragen im gewerblichen Bereich zur alternativen Wärmeversorgung bzw. nachhaltigen Energiekonzepten, zum anderen sehen wir aber auch den starken Trend zu Kosteneinsparungen und bereits absehbaren Wechseln zu Wettbewerbern. Erkennbar ist aber auch, dass guter Kundenservice mit Ansprechpartnern vor Ort ein erfolgreiches Konzept ist. A) Stromvertrieb und -handel Die Energieversorgung Apolda setzte im Geschäftsjahr 2023 41.687 MWh ab, dies sind 4,0 % mehr als im Vorjahr. Der Absatz an Sondervertragskunden stieg aufgrund des Kundenzuwachses um 23,8 % auf 12.857 MWh. Die Absatzmenge bei den Haushalts- und Kleingewerbekunden lag mit 25.246 MWh um 3,1 % unter dem des Vorjahrs. Die Endkundenpreise wurden aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten und Netznutzungsentgelte angehoben. Die Preise für die überwiegende Anzahl der Kunden lagen dennoch unterhalb der gesetzlich festgelegten Preisbremsen. Die Kundenanzahl der Haushalts- und Kleingewerbekunden sank um 0,3 %. Der Strombezug erfolgte zu 30,7 % bzw. 12.877 MWh aus der Eigenerzeugung in BHKW ́s. B) Gasvertrieb und -handel Der Gasbezug sank insgesamt im Vorjahresvergleich auf 207.619 MWh (-3,9 %). Der Absatz an Sondervertragskunden sank um 5,5 % auf 78.250 MWh durch Kundenverluste. Der Absatz bei Kunden mit Jahresverbrauchsabrechnung sank um 2,0 % auf 85.720 MWh. Die Gaspreise für Haushalts- und Kleingewerbekunden wurden wegen der Steigerung der Einkaufspreise und der Netzentgelte angehoben. Auch im Gasbereich lagen die meisten Kunden mit ihren Preisen unterhalb der Preisbremsen. Die Anzahl der Kunden sank um 1,5 %. Die Kunden sparten im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 trotz des milden Winters nicht noch mehr Gas ein. Der Absatz an die Fernwärmesparte zur Wärmeerzeugung sank ebenfalls witterungsbedingt um 4,6 % auf 38.369 MWh. C) Fernwärme und BHKW Der Wärmeabsatz lag mit 14.558 MWh um 2,2 % unter dem Vorjahresabsatz. Die erzeugte Wärme sank in diesem Zusammenhang um 2,4 % auf 17.246 MWh. Die Netzverluste sanken um 3,2 % auf 2.687 MWh. Der gesunkene Wärmeabsatz ist im Wesentlichen auf die gegenüber dem Vorjahr mildere Witterung und die Einsparungen der Kunden zurückzuführen. Ohne die im Vorjahr vorgenommen Erweiterung des Fernwärmenetzes wäre ein noch höherer Absatzrückgang zu verzeichnen gewesen. Die Feuerungswärmeleistung des BHKW liegt unter 20 MW; folglich unterliegt die Gesellschaft nicht der Teilnahme am europäischen Emissionshandel. D) Energiedienstleistungen Im Bereich Energiedienstleistungen sind diverse Maßnahmen und Projekte gebündelt. Der Wärmeabsatz aus Contractinganlagen belief sich in 2023 auf 3.107 MWh. Die Stromerzeugung aus PV- und KWK-Anlagen beträgt 812 MWh (+15,6 %). An der Erdgastankstelle wurden im Berichtsjahr aufgrund des unterjährigen Verkaufes nur noch 37 MWh abgesetzt. Die Energieversorgung Apolda bietet auch den Verkauf von Wallboxen und Energieausweisen an. Das Portfolio wird durch das Angebot der Durchführung von Energieaudits, Verpachtung von Leerrohren und dem Verkauf von Strom an Ladesäulen abgerundet. Im Geschäftsjahr wurden weitere Ladesäulen in Betrieb genommen. Nach längerer Vorbereitung und Genehmigung konnte zum Ende des Geschäftsjahres eine PV-Anlage mit einer Leistung von 250 KWp installiert werden. Die Anlage erzeugt vorrangig Strom für einen Kunden, der Reststrom wird in das Netz eingespeist bzw. vermarktet. 3. Lage des Unternehmens 3.1 Vermögenslage In das Anlagevermögen der Gesellschaft wurden in diesem Geschäftsjahr 535 T€ investiert. Die Investitionen erfolgten im Wesentlichen in neue Contractinganlagen (326 T€), in den allgemeinen Bereich (175 T€) und in die Fernwärmesparte (34 T€). Die Höhe der Beteiligungen ist mit 10.101 T€ gegenüber dem Vorjahr konstant. Insgesamt ist der Wert des Anlagevermögens im Vergleich zum Vorjahr um 113 T€ gesunken. Das Vorratsvermögen wird durch die beschafften Emissionszertifikate in Höhe von 1.050 T€ dominiert. Der Vorrat an Öl beträgt 75 T€. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sanken insgesamt um 769 T€ auf 5.350 T€. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sanken stichtagsbedingt um 549 T€ auf 4.238 T€. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen um 139 T€ auf 218 T€. Die flüssigen Mittel liegen mit 4.938 T€ um 2.923 T€ über dem Wert zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Insgesamt sanken die Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr um 22 T€ auf 3.676 T€. Sie beinhalten u. a. Rückstellungen für Emissionszertifikate (1.138 T€), für Rückstellungen für drohende Verluste insgesamt (1.243 T€), davon 648 T€ aus der dem Risiko von Kundenwidersprüchen sowie 202 T€ aus drohenden Insolvenzen von Gewerbekunden außerhalb der Warenkreditversicherung, und für die Prüfungs- und Jahresabschlusskosten (95 T€). Die Verbindlichkeiten stiegen insgesamt um 1.199 T€ auf 11.263 T€. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, betreffend die Strom und Gasabrechnungen, stiegen stichtagsbedingt um 639 T€ auf 2.520 T€. Gegenüber Gesellschaftern stiegen die Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung um 138 T€ auf 1.286 T€. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken um 167 T€ auf 951 T€; es wurden keine neuen Kredite aufgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen um 725 T€ auf 2.495 T€. Diese betreffen Verbindlichkeiten gegenüber der ABG aus der Gewinnabführung (1.582 T€) und gegenüber der ENA aus Mehrmindermengenabrechnungen Strom (912 T€). Die sonstigen Verbindlichkeiten sanken um 136 T€ auf 4.012 T€, sie beinhalten insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber den Gas- und Stromkunden aus der Jahresverbrauchsabrechnung. Zum 31. Dezember 2023 sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen nicht vollständig durch kurzfristige Vermögenswerte gedeckt. Die Unterdeckung in Höhe von 2.641T€ kann aus dem operativen Cashflow des Geschäftsjahres 2023 finanziert werden. 3.2 Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft ist durch einen Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit (5.467 T€) gekennzeichnet. Dieser reichte aus, um die Auszahlungen für Investitionen (535 T€) sowie die Ergebnisabführung an den Organträger und den Minderheitsgesellschafter (2.487 T€) zu finanzieren. Die Finanzlage ist jederzeit als gesichert zu bewerten. 3.3 Ertragslage Die Umsatzerlöse stiegen gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 10.615 T€ auf 35.862 T€. Im Strombereich stiegen die Umsatzerlöse um 4.703 T€, auf Grund der vorgenommen Preisanpassungen. Die Umsatzerlöse des Gasbereiches stiegen um 4.243 T€ auf 18.880 T€. Auch hier sind die Erlössteigerungen durch die Weitergabe der Bezugskonditionen an die Kunden begründet. Die Entwicklung umfasst in beiden Sparten in diesem Geschäftsjahr besonders die Haushaltskunden. Bei den Sondervertragskunden fand die Anpassung der Verkaufspreise an das extreme Preisniveau bereits im Vorjahr statt. Im Bereich Fernwärme stiegen die Umsatzerlöse um 1.428 T€ auf 3.101 T€ an. Die Umsatzerlöse des Bereiches Energiedienstleistungen stiegen um 31,8 % auf 831 T€ an. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 274 T€ auf 1.116 T€. Sie enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (374 T€), Erträge aus dem Belastungsausgleich nach KWKG (427 T€) und Erträge aus Weiterberechnungen (180 T€). Die Strombezugskosten stiegen um 3.724 T€ auf 6.641 T€, wegen der extremen Preissteigerungen der Märkte. Die Gasbezugskosten stiegen insgesamt um 5.731 T€ auf 17.696 T€, die CO 2 -Umlage beträgt davon 1.139 T€ und sank leicht infolge der verminderten Bezugsmengen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stiegen insgesamt um 436 T€ an und spiegeln im Wesentlichen die Steigerung der Netznutzungsentgelte wider. Die Abschreibungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 32 T€ auf 593 T€. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um 148 T€ auf 1.300 T€. Die Kostenreduzierung erfolgte im Wesentlichen durch geringere Zuführungen in die Rückstellungen (307 T€). Das Finanzergebnis sank um 83 T€ auf 839 T€. Der Ertrag aus der Ergebnisabführung der ENA (-132 T€) sank, während der Ertrag aus Beteiligungen (+21 T€) und die Zinserträge (+29 T€) anstiegen. Die Zinsaufwendungen verblieben bei 12 T€. Es wurden keine neuen Kredite aufgenommen. Die Tochtergesellschaft ENA weist auch in 2023 ein positives Jahresergebnis aus. Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags sind diese Gewinne an die eva abzuführen und erhöhen somit das Jahresergebnis der Gesellschaft. Das Ergebnis vor Ertragsteuern stieg gegenüber dem Vorjahr um 443 T€ auf 3.987 T€. Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags wird aus dem im Berichtsjahr erwirtschafteten Jahresergebnis eine Ausgleichszahlung an den Minderheitsgesellschafter in Höhe von 905 T€ geleistet. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 1.583T€ wird an den Organträger abgeführt. Die finanziellen Verhältnisse der Energieversorgung Apolda sind insgesamt als geordnet einzustufen. Das Ergebnis vor Ertragssteuern war für das Geschäftsjahr 2023 mit 2.999 T€ geplant. Die Überschreitung um 909 T€ resultiert aus der Auflösung von Rückstellungen (374 T€) , geringerer als geplanter Pauschalwertberichtigungen (223 T€), niedrigerem als geplantem Personalaufwand (169 T€) und geringeren Abschreibungen (92 T€). Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die weitere Dekarbonisierung wird in den kommenden Jahren massiv vorangetrieben werden. Um den daraus resultierenden hohen Kapital- und Finanzierungsbedarf für den Ausbau des Fernwärmenetzes und der Ladeinfrastruktur schultern zu können, vollzieht die Energieversorgung Apolda GmbH den Aufbau einer Gewinnrücklage nach § 272 Abs. 2 und 3 HGB. Betriebswirtschaftlich ist die Ansparung von Gewinnen die Voraussetzung für die Eigenfinanzierung von strategischen Investitionen im Fernwärme- und erneuerbare Energienbereich. In diese Gewinnrücklage wurden für 2023 aus dem Ergebnis der Gesellschaft 840 T€ überführt. 3.4 Personal Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Energieversorgung Apolda 20 Mitarbeiter einschließlich der Auszubildenden und der Geschäftsführung. Der Personalaufwand stieg um 90 T€ auf 1.399 T€. Es galten die Tarifverträge der Gruppe Energie im Arbeitgeberverband energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V. (AVEU) und die Tabellenvergütung vom 01. November 2022 bis 31. August 2023 sowie vom 01.09.2023 bis 31.03.2025. 3.5 Angaben nach § 6b Abs. 7 EnWG Die Energieversorgung Apolda war bis 31.12.2019 in den Bereichen Strom- und Gasverteilung tätig. Diese Tätigkeiten waren mit Wirkung zum 1. Juli 2007 im Rahmen eines Pachtvertrags in die Verantwortung der ENA übertragen worden. Mit Wirkung zum 01.01.2020 hat die Energieversorgung Apolda den Teilbetrieb Netze an die ENA als Gesamtrechtsnachfolger übertragen. Der bestehende Pachtvertrag ging in diesem Zuge durch Konfusion unter. Ein Ausgliederungs- und Übernahmevertrag regelt die Einzelheiten der Ausgliederung. Da die Energieversorgung Apolda keine Tätigkeiten im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG durchführt, ist die Aufstellung eines Tätigkeitsabschlusses nicht mehr notwendig. Des Weiteren ist die Energieversorgung Apolda in den Sparten Strom- und Gasvertrieb sowie in weiteren sonstigen Bereichen wie Fernwärme, Contracting und Dienstleistungen tätig. Es wurden getrennte Konten für alle Bereiche sowie Konten für nicht direkt zuordenbare Sachverhalte geführt. Die direkt zuordenbaren Kosten wurden den entsprechenden Konten zugeordnet. Die allgemein zugeordneten Konten wurden über diverse sachgerechte Schlüssel auf die Geschäftsbereiche verteilt. Die Energieversorgung Apolda erbringt für die ENA Dienstleistungen, welche aber keine unmittelbaren oder mittelbaren energiespezifischen Dienstleistungen darstellen. Die Energieversorgung Apolda erbringt für die ENA Dienstleistungen in Personalabrechnungs- und Personalverwaltungsangelegenheiten. Des Weiteren wurde zwischen der Energieversorgung Apolda und ENA ein Mietvertrag über die Anmietung von Räumen und Flächen incl. Betriebskosten und Geschäftsausstattung abgeschlossen. Ebenfalls abgeschlossen wurde ein Dienstleistungsvertrag Technik. 4. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken 4.1 voraussichtliche Entwicklung Die Energieversorgung Apolda führt das Bestandsgeschäft fort. Hierbei wird die Erzielung günstiger Einkaufspreise zunehmend wichtiger, da das Niveau der Energiekosten für Bürger, Gewerbe und Industrie immer noch vergleichsweise hoch liegt. Der Wettbewerb ist wieder sehr aktiv. Die hohen Energiepreise führen dazu, dass die Kunden zunehmend auf Eigenerzeugung mit PV kombiniert mit Energiespeichern setzen. Dies führt zu Verwerfungen in den Lastprofilen und verstärkten Risiken aus Mehr-/Mindermengen. Der Absatz je Kunde wird sich rückläufig entwickeln. Die Energieversorgung Apolda wird ihr Fernwärmenetz weiter ausbauen, hierzu konnte Anfang 2024 ein weiterer gewerblicher Fernwärmekunde gewonnen werden; wir versuchen ständig weitere Anschlussnehmer zu akquirieren. Gleichzeitig wurde die Erstellung eines Wärmetransformationsplanes beauftragt. Ein erster Schritt wird die Umsetzung des 30 %-igen Anteils grüner Wärme an der Fernwärmeerzeugung sein. Zu dessen Umsetzung werden liquide Mittel benötigt, welche angespart oder durch die Gesellschafter eingelegt werden müssen. Ein erster Schritt wurde mit der Aktualisierung des Ergebnisabführungsvertrages und der Möglichkeit der Bildung von Gewinnrücklagen geschaffen. Im Geschäftsjahr 2024 wird die Ladeinfrastruktur in und um Apolda durch die Gesellschaft weiter ausgebaut. Die seit ein paar Jahren bestehenden Lieferschwierigkeiten für technische Komponenten bestehen nach wie vor. Auch für das Wirtschaftsjahr 2024 sind Gesetzesänderungen geplant, welche die Haushaltskunden betreffen und durch die Energieversorgung Apolda umzusetzen sind. Die neu einzuführenden Prozesse wie lastvariable Tarife, tägliche Lieferantenwechsel und die dazugehörigen Marktprozesse sind aufwendig und mit steigenden IT- und Personalkosten verbunden. Im Bereich Energiedienstleistung geht die Energieversorgung Apolda von weiter steigenden Umsätzen aus. Die Gesellschaft hält ihr Dienstleistungsangebot im Bereich Energieaudit und individuellen Energieberatungen aufrecht. Weitere Produkte speziell im PV-Bereich sollen angeboten und erschlossen werden. Bei der ENA rechnen wir für das Geschäftsjahr 2024 mit einem Ergebnisbeitrag von etwa 400 T€; für die Folgejahre sind sinkende Ergebnisbeiträge geplant. Im Jahr 2024 plant die Energieversorgung Apolda mit einem Ergebnis vor Ertragssteuern von 2.900 T€. Die Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen werden stetig überwacht und analysiert, um daraus resultierende Chancen nutzen und möglichen Risiken entgegenwirken zu können. 4.2 Chancen Die Chancen für die Gesellschaft liegen in der starken örtlichen Marke der Gesellschaft. Die Kunden vertrauen der Energieversorgung Apolda. Für die Folgejahre hoffen wir wieder Lieferverträge mit Toleranzbändern abschließen zukönnen, ohne hierfür extreme Preisaufschläge zahlen zu müssen. Die Erweiterung und die Neuerschließung von fernwärmeversorgten Gebieten können eine Möglichkeit darstellen, den Rückgang bzw. Wegfall der Umsatzerlöse aus dem Gasbereich auszugleichen. Der erste Schritt hierzu ist die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung durch die Stadt Apolda. Diese ist als erster Schritt dringend notwendig, um die geordnete Umstellung der Stadt Apolda auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. 4.3 Risiken Die Energieversorgung Apolda hat ein Risikomanagement entsprechend den Vorgaben des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) installiert. Hierdurch werden potentielle Risiken, aber auch mögliche unternehmerische Chancen identifiziert. Die relevanten Risiken sowie dazu erforderliche Maßnahmen werden nach der Richtlinie "Risikomanagement" der Energieversorgung Apolda erfasst. Bestehende und zukünftige Risiken werden regelmäßig beraten, diskutiert und protokolliert. In Abständen erfolgt die schriftliche Dokumentation der Risiken. Der Aufsichtsrat wird in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen informiert. Die Beschaffungssystematik für Strom und Gas wurde an die aktuelle Situation an den Großhandelsmärkten angepasst. Die Energieversorgung Apolda beginnt die Beschaffung der geplanten Absatzmengen für Haushaltskunden in Tranchen bis zu 3 Jahre im Voraus und hat die Mengen, in der Regel, drei bis vier Monate vor Lieferbeginn nahezu vollständig vertraglich gebunden. Für die Folgejahre 2025, 2026 und 2027 sind bereits Liefermengen beschafft. Die Beschaffungsstrategie wurde dahingehend angepasst, dass für Haushalts- und Kleingewerbekunden die Hauptmengen näher am Lieferzeitpunkt beschafft werden. Bei weiter sinkenden Beschaffungsmärkten besteht das Risiko, die Kosten aus der Beschaffung nicht vollumfänglich in Kundenpreise umsetzen zu können. Großgewerbekunden werden durch neue Vertragsgestaltungen zukünftig an Chancen und Risiken der Beschaffung stärker beteiligt. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Krisenstab zur Energiekrise eingerichtet. Die aktive Arbeit des Krisenstabs wurde zum Ende des Jahres 2023 eingestellt. Es wurde beschlossen, das Thema Allgemeine Krisenvorsorge mit den Erkenntnissen des Krisenstabs fortzuführen. Hierzu wurden abteilungsübergreifende Arbeitsgruppen gebildet, die Teilaspekte allgemeingültiger Maßnahmen erarbeiten werden. Forderungsausfallrisiken werden durch ein effizientes Mahn- und Sperrwesen begrenzt. Für die Begrenzung von Forderungsausfallrisiken bei Großgewerbekunden wurde eine Warenkreditversicherung abgeschlossen. Ein sich verstärkendes Risiko stellt der Fachkräftemangel dar. Zu besetzende Stellen können oft nicht zeitnah und/oder nur mit branchenfremden Mitarbeitern besetzt werden. Der Einarbeitungsaufwand steigt beträchtlich an. Für die bestehende Belegschaft steigt die Arbeitsbelastung durch ständig neue Vorgaben und Dokumentationsverpflichtungen des Gesetzgebers. Bestandsgefährdende Risiken werden von der Geschäftsführung derzeit nicht gesehen. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Energieversorgung Apolda GmbH, Apolda (kurz: eva), für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 15 des Gesellschaftsvertrags nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Apolda und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 105414 eingetragen. Mit Wirkung zum 01.01.2020 wurde durch einen Teilbetriebsübergang das Eigentum an den Strom- und Gasnetzen an die ENA Energienetzte Apolda GmbH (kurz: ENA), eine 100%ige Tochtergesellschaft der eva übertragen. Die Tätigkeiten aus Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung liegen jetzt vollumfänglich in der Verantwortung der ENA. Die Gesellschaft ist nach § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Die eva liefert Strom und Gas an Andere im Sinne von § 3 Nr. 18 EnWG. und fällt damit unter § 6b Abs. 1 EnWG. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Grundsätze Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Die Bilanz ist nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden Forderungen und Verbindlichkeiten saldiert, soweit die hierfür notwendigen Aufrechnungsvoraussetzungen erfüllt sind. 2.2 Bilanzierung und Bewertung einzelner Posten Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. In die Herstellungskosten werden angemessene Gemeinkosten einbezogen. Neuzugänge der beweglichen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden seit dem Geschäftsjahr 1999/2000 bis zum 31. Dezember 2007 in der Handelsbilanz nach dem geometrisch-degressiven Verfahren unter Beachtung der steuerlich anerkannten Nutzungsdauern zeitanteilig abgeschrieben. Der Übergang auf die lineare Methode erfolgte, als diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führten. Seit dem 1. Januar 2008 werden Zugänge ausschließlich linear abgeschrieben. Vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2019 angeschaffte geringwertige Anlagegüter werden in der Handelsbilanz entsprechend steuerlicher Regelungen in einem "Pool" zusammengefasst und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Danach erfolgt der Ausweis des Abgangs im Anlagenspiegel. Seit dem 01. Januar 2020 werden geringwertige Anlagegüter im Jahr des Zugangs bis 800 € vollständig abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Ab dem Jahr 2021 werden zusätzlich die erworbenen Emissionszertifikate gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) über die Teilnahme am nationalen Emissionshandel (nEHS) zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert abzüglich der zur Abdeckung latenter und akuter Risiken notwendigen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind die Umsatzabgrenzungen der Haushalts- und Gewerbekunden mit jährlicher Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen Aufwendungen aus Verträgen zur Softwarepflege, die das Folgejahr betreffen und die zum Bilanzstichtag bereits gezahlt wurden. Eigenkapital Das Eigenkapital wird zum Nennwert ausgewiesen. Sonderposten für Investitionszuschüsse Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet Baukostenzuschüsse von Kunden für den Anschluss an das Fernwärmeversorgungsnetz und bei einzelnen Contractinganlagen für Anschlüsse an das Gasnetz. Die Investitionszuschüsse auf BKZ werden für die Fernwärme über 15 Jahre und für Contractinganlagen über 10 Jahre zugunsten der sonstigen Umsatzerlöse aufgelöst. Rückstellungen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen werden nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Teilwertverfahren mit Hilfe der Heubeck Richttafeln 2018G ermittelt. Im Rahmen der Bewertung wurde ein Rechnungszinssatz von 1,82 % zugrunde gelegt (Vorjahr: 1,78 %). Ein Gehalts- oder Rententrend wurde nicht berücksichtigt, da eine Dynamisierung der Ruhegelder vertraglich ausgeschlossen ist. Der Unterschiedsbetrag, welcher sich nach Bewertung der Pensionsrückstellungen nach HGB bei Ansatz des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre ergibt, beträgt per 31.12.2023 94 €. Die Rückstellung für Altersteilzeit ist auf Basis abgeschlossener Verträge angesetzt worden. Sie beinhaltet den Aufstockungsbetrag und den Erfüllungsrückstand je Mitarbeiter. Die Rückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der IDW-Stellungsnahme zur Rechnungslegung "Handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen" vom 19. Juni 2013 (IDW RS HFW 3) bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Im Rahmen der Ermittlung des Verpflichtungsbetrags wurde ein Rechnungszinssatz von 1,74 % verwendet. Es wurde ein Gehaltstrend von 2,5 % p.a. berücksichtigt. Die bestehenden Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung der Altersteilzeitverpflichtungen erfüllen die Voraussetzungen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Aus diesem Grund wurden die bestehenden Aktivwerte in Höhe von 66 T€, die den fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen, mit der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt zum 31. Dezember 2023 83 T€. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen (1,8 T€) wurden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellung (2,5 T€) verrechnet und saldiert unter dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages wurden Kostensteigerungen von 2,31 % (Vorjahr: 1,96 %) berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen fristadäquaten Zinssätzen abgezinst. Für die Abzinsung der Rückstelllungen betragen die Zinssätze für 2023 je nach Restlaufzeit 1,03 % bis 1,51 % (Vorjahr: 0,52 % bis 1,17 %). Es wurde in Anwendung des IDW RS ÖFA 3 "Besonderheiten der Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen in handelsrechtlichen Abschlüssen von Energieversorgungsunternehmen" für schwebende Energieverträge vom Einzelbewertungsgrundsatz abgewichen und für Zwecke der Bewertung Portfolios gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Aktive und passive latente Steuern wurden im Jahresabschluss der eva nicht angesetzt, da diese aufgrund der bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft mit der Apoldaer Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) im Jahresabschluss des Organträgers zu berücksichtigen sind. 3. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie der Abschreibungen sind aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Mit Notarvertrag vom 19. Februar 2007 wurde die ENA Energienetze Apolda GmbH mit Sitz in Apolda gegründet. Die eva hält 100 % der Anteile an dieser Gesellschaft. Mit Notarvertrag vom 21. Juli 2020 wurde durch einen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag der Teilbetrieb Strom- und Gasnetze auf die ENA übertragen. Mit dem Teilbetriebsübergang verbunden war die Erhöhung des Stammkapitals der ENA um 75 T€ auf 100T€ und eine Erhöhung der Kapitalrücklage der ENA auf 8.798 T€. Die Beteiligung ist betragsgleich zur Summe aus Stammkapital und Kapitalrücklage der ENA angesetzt und wird unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Nach Abführung des Ergebnisses (713 T€) stellt die ENA 360 T€ für anstehende Investitionen in die Gewinnrücklage ein. Mit Notarvertrag vom 5. Dezember 2013 wurde eine Beteiligung am Stammkapital der Windkraft Thüringen GmbH, Erfurt, eingegangen. Die Windkraft Thüringen GmbH wurde mit Notarvertrag vom 22.5.2014 durch einen Rechtsformwechsel in die Windkraft Thüringen GmbH & Co. KG umgewandelt. Der Anteil an der Windkraft Thüringen GmbH & Co.KG beträgt 7,14 %. Mit Notarvertrag vom 14. September 2015 wurde eine Beteiligung in Höhe von 10 % an der TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen GmbH & Co. KG, Erfurt, erworben. Vorräte Die Vorräte beinhalten die Kosten aus den zu bilanzierenden Emissionszertifikaten gemäß dem BEHG. Die Emissionszertifikate wurden gemäß § 10 Abs. 2 Nr.2 BEHG zum Festpreis von 30,00 EUR/Zertifikat angeschafft und zuzüglich der Transaktionsgebühr als Anschaffungsnebenkosten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben mit 22 T€ (Vorjahr: 15 T€) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. In den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Wertberichtigungen in Höhe von 121 T€ berücksichtigt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen insgesamt 219 T€ (Vorjahr: 79 T€). Auf den Gesellschafter Apoldaer Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) entfallen 26 T€ (Vorjahr: 13 T€), davon aus Lieferungen und Leistungen 19 T€ (Vorjahr: 12 T€) und aus Erstattungsansprüchen für abgeführte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag 7 T€ (Vorjahr: 1 T€). Die Forderungen gegenüber der Wohnungsgesellschaft Apolda mbH betragen 192 T€ (Vorjahr: 66 T€), davon aus Lieferungen und Leistungen 158 T€ (Vorjahr: 22 T€) und aus Vermietung 34 T€ (Vorjahr: 44 T€). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und enthalten mit TEUR 542 Vorsteuererstattungsansprüche und Rückforderungsansprüche aus zu viel entrichteter Umsatzsteuer, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Eigenkapital Die Geschäftsanteile werden zum 31. Dezember 2023 von der Apoldaer Beteiligungsgesellschaft mbH, Apolda (kurz: ABG), mit 51,0 % und der TEAG Thüringer Energie AG, Erfurt, mit 49,0 % gehalten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen vorrangig Rückstellungen für drohende Verluste (1.243 T€), ungewisse Verbindlichkeiten (703 T€) sowie Rückstellungen für Prüfungs- und Jahresabschlusskosten (95 T€). Für die Abgabeverpflichtung der Emissionsberechtigungen nach dem BEHG zum 30. September des Folgejahres wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.138 T€ gebildet. Die Rückstellung für drohende Verluste enthält mehrere Positionen. Der Hauptanteil (648 T€) stellt das Risiko aus vorgenommenen Preisanpassungen gegenüber Kunden dar. Insolvenzrisiken von Gewerbekunden außerhalb der Warenkreditversicherung wurden mit 202 T€ bewertet. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus der mangelnden Akzeptanz der Weiterberechnung der CO 2 Steuer an Fernwärmekunden (390 T€). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gegenüber dem Vorjahr um 167 T€ auf 951 T€ gesunken. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben mit 167 T€ (Vorjahr: 165 T€) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr, mit 666 T€ (Vorjahr 667 T€) eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren und mit 118 T€ (Vorjahr: 285 T€) eine Restlaufzeit von über 5 Jahren. Alle übrigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 sowie alle im Vorjahr ausgewiesenen übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist ein Teilbetrag in Höhe von 133 T€ (Vorjahr: 157 T€) durch die Sicherungsübereignung der finanzierten PV-Anlage sowie die Abtretung der Forderungen aus Einspeisevergütungen besichert. Sämtliche anderen Verbindlichkeiten sind unbesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter ABG aus dem Ergebnisabführungsvertrag (1.583 T€, Vorjahr: 1.697 T€) und mit 912 T€ (Vorjahr: 72 T€) Verbindlichkeiten aus Netznutzung der RLM und SLP - Kunden und aus Mehrmindermengenabrechnungen der ENA. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen die TEAG Thüringer Energie AG und beinhalten mit 905 T€ (Vorjahr: 1.159 T€) die aus dem o. g. Ergebnisabführungsvertrag mit der ABG resultierende Ausgleichszahlung und mit 381 T€ (Vorjahr: -11 T€) Verbindlichkeiten/Erstattungen aus Lieferungen und Leistungen. 4. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die im Inland erzielten Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.116 T€ enthalten u.a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (374 T€), Erträge aus dem Belastungsausgleich KWKG (427 T€) und sonstige Kostenerstattungen aus Weiterberechnungen (180 T€). Materialaufwand Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 24.368 T€ betreffen vor allem den Energiebezug. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beliefen sich auf insgesamt 6.176 T€. Sie enthalten im Wesentlichen die Kosten für die Nutzung der Strom- und Gasnetze der ENA (5.071 T€) sowie für fremde Netze (475 T€) und die Kosten für sonstige Fremdleistungen (451 T€). Personalaufwand Der durchschnittliche Personalbestand (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) gliedert sich wie folgt:
Abschreibungen Die Abschreibungen erfolgten im Geschäftsjahr ausschließlich planmäßig. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt 1.300 T€ und enthalten u. a. 275 T€ Kosten für Werbung, 224 T€ Aufwendungen für Verwaltung, Porto, Rechts- und Beratungskosten, 177 T€ Aufwendungen für drohende Verluste und 137 T€ Kosten für Softwarewartung. Finanzergebnis Ausgewiesen werden im Wesentlichen der entsprechend den Regelungen des mit Wirkung zum 19. Februar 2007 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags, von der ENA abzuführende Ertrag für das Geschäftsjahr 2023 (713 T€). Die Erträge aus Beteiligungen betragen 106 T€. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 ist mit 655 T€ durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belastet. Davon entfallen 486 T€ auf an den Organträger ABG abgeführte Steuerumlagen. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von 46 T€ sowie aus Bestellobligationen in Höhe von 303 T€; es bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB. Es bestehen branchenübliche Lieferverträge zur Strom- und Erdgaslieferung, woraus sich zum Bilanzstichtag finanzielle Verpflichtungen aus schwebenden Strombezugsverträgen in Höhe von 6.062 T€ und Gasbezugsverträgen in Höhe von 16.870 T€ ergeben. Darin enthalten sind Verpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter TEAG Thüringer Energie AG in Höhe von insgesamt 9.441 T€ aus Strom- und Gasbezugsverträgen. 5. Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat Rüdiger Eisenbrand - Vorsitzender des Aufsichtsrates Bürgermeister der Stadt Apolda, Apolda; Stadtverwaltung Apolda Dr. Andreas Roß - stellvertretender Vorsitzender (bis 31.12.2023) Vorstand der TEAG Thüringer Energie AG, Liederbach; TEAG Thüringer Energie AG Dr. Christian Thewißen - stellvertretender Vorsitzender (ab 01.01.2024) Vorstand der TEAG Thüringer Energie AG, Nettetal ; TEAG Thüringer Energie AG Claus-Peter Bockhorn (ab 01.01.2024) Leiter Geschäftsbereich Unternehmensbeteiligungen und Kommunale Angelegenheiten, Prokurist, Jena; TEAG Thüringer Energie AG Jörg Gerbatsch Leiter Geschäftsbereich Recht und Versicherungen, Prokurist, Klettbach; TEAG Thüringer Energie AG Philipp Lübcke Prokurist Geschäftsbereich IT, Wiesbaden; TEAG Thüringer Energie AG Eckart Maaß Notar, Apolda Mitglied des Stadtrates der Stadt Apolda Holger Prüfer Elektromeister, Apolda; Mitglied des Stadtrates der Stadt Apolda Max Reschke Student, Apolda; Mitglied des Stadtrates der Stadt Apolda Sören Rost Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Apolda mbH, Apolda; Wohnungsgesellschaft Apolda GmbH Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 9 T€. Geschäftsführung Dipl.-Ökonom Sandra Proft, Jena (Geschäftsführerin) Die Angaben zu den Geschäftsführergehältern nach § 285 Nr. 9a HGB werden bezugnehmend auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG - Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen a) Verbundene Unternehmen Die eva (Verpächterin) und die ENA (Pächterin) hatten mit Wirkung zum 1. Juli 2007 einen Pachtvertrag zur Nutzung der Elektrizitäts- und Erdgasnetze geschlossen. Der Vertrag hatte eine ursprüngliche Laufzeit bis zum 30. September 2011 mit Verlängerung um jeweils 12 Monate, soweit er nicht mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt wird. Darüber hinaus haben beide Gesellschaften am 21. September 2007 einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. zentrale Dienste, Netztechnik, kaufmännische Dienste usw.) durch die eva abgeschlossen. Der Vertrag hatte eine ursprüngliche Laufzeit bis zum 30. September 2011 mit Verlängerung um weitere 12 Monate, soweit er nicht mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt wird. Mit Wirkung der Ausgliederung des Teilbetriebes Netze im Jahr 2020 sind der Pachtvertrag und der Dienstleistungsvertrag obsolet geworden. Im Gegenzug haben EVA als übertragende Gesellschaft und die ENA als übernehmende Gesellschaft am 21.07.2020 einen Ausgliederungs- und Übergabevertrag zur Übertragung des für den Teilbetrieb notwendigen Vermögens, der Grundstücke und der Leitungsrechte abgeschlossen. Rückwirkend zum 01.01.2020 wurde zwischen EVA und ENA am 17.09.2020 ein Vertrag zur Geschäftsbesorgung in Personalabrechnungs- und Personalverwaltungsangelegenheiten abgeschlossen. Der Vertrag kann erstmalig mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende ordentlich gekündigt werden, erstmalig jedoch zum 31.12.2023. Rückwirkend zum 01.01.2020 wurde zwischen EVA und ENA am 17.09.2020 ein Dienstleistungsvertrag Technik abgeschlossen. Darin ist zur Aufrechterhaltung von Synergien die Erbringung von technischen Dienstleistungen geregelt. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und kann danach jeweils mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Vergütungen im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrag über Personaldienstleistungen betragen 13 T€ und über technische Dienstleistungen belaufen sich auf 30 T€. Weiterhin abgeschlossen wurde am 17.09.2020 ein Mietvertrag zwischen eva und ENA, welcher die Miete der Räume und Flächen einschließlich Betriebskosten und Geschäftsausstattungen für die ENA beinhaltet (352 T€). Der Mietvertrag trat rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft. Der Mietvertrag kann von jeder der beiden Vertragspartner vierteljährlich gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist erstmals zum 01.01.2041 zulässig. Die eva hat der ENA einen Kreditrahmen über 1.300 T€ eingeräumt. Der Kreditrahmen wurde zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen. Der Darlehensvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Zudem wurde zwischen beiden Gesellschaften ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 30. September 2012; er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Am 21. Dezember 2023 wurde zudem ein Darlehensvertrag zur vorzeitigen Abführung des Jahresergebnisses im Rahmen des Gewinnabführungsvertrages in Höhe von 714 T€ abgeschlossen. Die in den Materialaufwendungen enthaltenen Leistungen aus der Netznutzung bezieht die eva zu einem Großteil von der ENA. Hierfür wurden entsprechende Lieferantenrahmen- und Netznutzungsverträge zur Netznutzung geschlossen. Die eva hat am 3. August 2004 mit Wirkung zum 1. Oktober 2003 mit der ABG (Organträger) einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, der bis zum 30. September 2008 unkündbar war. Nach Ablauf des 30. September 2008 ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen; er kann mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende des Geschäftsjahres der eva gekündigt werden. Der Ergebnisabführungsvertrag wurde am 09. November 2023 an die aktuelle Rechtslage angepasst. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte fristgerecht. Darüber hinaus bestehen zwischen der ABG und der eva Wärme- und Stromlieferverträge. Die eva betreibt seit Oktober 2017 in der Schwimmhalle der Apoldaer Beteiligungsgesellschaft mbH ein BHKW. Die darüber gewonnene Wärme und Strom werden an die Apoldaer Beteiligungsgesellschaft mbH geliefert. b) Assoziierte Unternehmen Die Materialaufwendungen enthalten die Aufwendungen für die auf Grundlage von abgeschlossenen Stromlieferverträgen von der TEAG Thüringer Energie AG gelieferten Strommengen sowie Dienstleistungsentgelte im Zusammenhang mit dem Handling der Beschaffung. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Geschäftsjahr Kosten der Netznutzung für das Netz der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG enthalten. Mit der TEAG Thüringer Energie AG besteht eine Vereinbarung über einen Ausbildungsverbund. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesenen Aufwendungen aus der Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter wurden auf Basis der Regelungen des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der eva und der ABG an die TEAG Thüringer Energie AG geleistet. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das im Berichtsjahr erfolgswirksam erfasste Gesamthonorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf 17 T€ und beinhaltet in vollem Umfang Abschlussprüfungsleistungen. Konzernabschluss Das Jahresergebnis wird entsprechend der Regelungen des Ergebnisabführungsvertrags an die Gesellschafter abgeführt, so dass das Jahresergebnis mit 0 € ausgewiesen wird. Der Jahresabschluss der eva wird in den Konzernabschluss Wohnungsgesellschaft Apolda mbH, Apolda einbezogen. Dieser wird im Bundesanzeiger offengelegt. Gewinnabführungsvertrag Das Jahresergebnis vor Steuern beträgt 3.987 T€ (Vorjahr: 3.544 T€). Davon werden 1.583 T€ auf der Grundlage eines Ergebnisabführungsvertrages an die ABG Apoldaer Beteiligungsgesellschaft mbH überwiesen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die weitere Dekarbonisierung wird in den kommenden Jahren massiv vorangetrieben werden. Um den daraus resultierenden hohen Kapital- und Finanzierungsbedarf für den Ausbau des Fernwärmenetzes und die Erweiterung der Ladeinfrastruktur schultern zu können, vollzieht die eva den Aufbau einer Gewinnrücklage nach § 272 Abs. 3 HGB. Betriebswirtschaftlich ist die Ansparung von Gewinnen die Voraussetzung für die Eigenfinanzierung von strategischen Investitionen im Fernwärme- und erneuerbare Energienbereich. In die Gewinnrücklage wurden aus dem Ergebnis der eva für das Jahr 2023 840 T€ überführt. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben sich nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2023 bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht ergeben. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen
Buchwerte
Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat ist von der Geschäftsführung in seinen Sitzungen am 13.06.2023 und am 07.11.2023 sowie durch mündliche und schriftliche Berichterstattung regelmäßig über die Geschäftsentwicklung und über wichtige Einzelvorgänge unterrichtet worden. Der Aufsichtsrat hat sich in den Sitzungen von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Er hat die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag übertragenen Aufgaben wahrgenommen und die ihm im Rahmen seiner satzungsmäßigen Zuständigkeit obliegenden Entscheidungen getroffen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 sind von dem durch die Gesellschafter gewählten Abschlussprüfer geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat dem Jahresabschluss den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und festgestellt, dass nach seiner Beurteilung der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft gibt und die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis genommen. Nach der vom Aufsichtsrat vorgenommenen eigenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes hat der Aufsichtsrat hierzu keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 in seiner Sitzung am 20.08.2024 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Energieversorgung Apolda für die im Geschäftsjahr geleistete Arbeit.
Apolda, den 20.08.2024 Aufsichtsrat der Energieversorgung Apolda GmbH Olaf Müller, Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Christian Thewißen, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Energieversorgung Apolda GmbH, Apolda Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Energieversorgung Apolda GmbH, Apolda, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Energieversorgung Apolda GmbH, Apolda, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreterin und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzliche Vertreterin ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die gesetzliche Vertreterin dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. EnWG unter Beachtung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreterin und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzliche Vertreterin ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzliche Vertreterin ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Jena, den 12. Juli 2024 Rödl
& Partner GmbH
Maaß, Wirtschaftsprüfer Bär, Wirtschaftsprüfer |
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