Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 27708
Eingetragen
17.2.2015
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Die Entwicklung, Produktion und der Handel von und mit Datenverarbeitungsgeräten sowie Zubehör aller Art und Peripheriegeräten, auch der Handel mit Waren aller Art; die Entwicklung und Vergabe von Lizenzen für derartige Produkte und ihr Zubehör im weitesten Sinne im In- und Ausland.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Christian Graf Brockdorff
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Christian Graf Brockdorff
Potsdam
200.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ABONY GmbH

Potsdam

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 55.000,00 55.000,00
I. Finanzanlagen 55.000,00 55.000,00
B. Umlaufvermögen 28.084,66 8.758,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.198,42 7.497,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.886,24 1.261,71
Bilanzsumme, Summe Aktiva 83.084,66 63.758,71

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 28.521,49 11.549,28
I. gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Bilanzverlust 171.478,51 188.450,72
davon Verlustvortrag 188.450,72 189.192,96
B. Rückstellungen 6.222,24 2.397,00
C. Verbindlichkeiten 48.340,93 49.812,43
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.340,93 9.812,43
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 40.000,00 40.000,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 83.084,66 63.758,71

Anhang zum 31. Dezember 2019

Allgemein

Der vorliegende Jahresabschluß wurde nach den Vorschriften der §§ 238 - 263 HGB aufgestellt sowie unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 - 288 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkosten­verfahren erstellt.

Abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sind nicht erfolgt.

Soweit Anhangsangaben in der Bilanz in Form von "Davon"-Ver­merken möglich sind, ist dies geschehen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

AKTIVSEITE

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die plan­mäßige Abschreibung, bewertet. Es wurde generell die lineare AfA-Methode angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Für Anschaffungen, für die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden, ist die Dif­ferenz zwischen planmäßiger und erhöhter Abschreibung in die Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt (§ 281 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungs­gründen wurde im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anla­gevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben (§ 268 Abs. 2 HGB).

Die unfertigen Leistungen sind mit den Herstellungskosten aktiviert. Bei der Ermittlung wurden die Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsge­meinkosten berücksichtigt. Die Bewertung steht im Einklang mit R 33 EStR (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit den niedrige­ren Wiederbeschaffungskosten bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind aus­gehend vom Nennwert unter Beachtung eines eventuellen Ausfall­risikos bewertet worden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

PASSIVSEITE

Rückstellungen für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten, unterlassene Instandhaltung und drohende Verluste aus schwe­benden Geschäften sind gebildet worden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betref­fenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. So­fern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wur­den die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufschlüsselung der einzelnen Bilanz und Gewinn- und Verlust­rechnungspositionen befindet sich als Kontennachweis im An­schluß an die Gewinn- und Verlustrechnung.

gez. Ralf-Friedrich Gernert
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2021 festgestellt.

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