BmZ Bauservice GmbHLiquidiert
97659 Schönau an der Brend, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Günter Zänglein seit 12.11.2014 | Liquidator |
Heike Beckhaus seit 4.12.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Günter Beckhaus | 50.00% |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BmZ Bauservice GmbHBad KissingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAktiva
AnhangI. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die BmZ Bauservice GmbH ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die dem Jahresabschluss 2008 zu Grunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr angewendet. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB). Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze ermittelt. Für die Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden die Jahresabschreibungen zeitanteilig angesetzt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150,00 EUR werden als Sofortaufwand erfasst. Bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR werden jährlich in einem Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. zu den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Unfertige Bauleistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie die Material- und die Fertigungsgemeinkosten, die nach den steuerlichen Vorschriften aktivierungspflichtig sind. Der Ansatz eines niedrigeren Teilwertes in Form verlustfreier Bewertung war nicht notwendig. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten angesetzt bzw. zum niedrigeren Börsen- oder Marktpreis, soweit dieser eine dauernde Wertminderung darstellt. Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem Abschlussstichtag soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen zum Zwecke der Periodenabgrenzung als Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen. Sonderabschreibungen werden unter Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen. Die Bildung des Sonderposten mit Rücklageanteil erfolgte gemäß § 273 HGB in Verbindung mit § 281 Abs. 1 HGB insoweit, als das Steuerrecht die Anerkennung des Wertansatzes bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung hiervon abhängig macht. Der Sonderposten ist insoweit aufzulösen, als die Vermögensgegenstände, für den er gebildet worden ist, aus dem Vermögen ausscheiden oder die steuerrechtliche Wertberichtigung durch handelsrechtliche Abschreibungen ersetzt wird - § 281 Abs. 1 Satz 3 HGB. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. II. Angaben zur Bilanz In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 598.683,97 ( EUR 22.427,41) enthalten. Der Sonderposten mit Rücklageanteil bezieht sich in voller Höhe auf Sonderabschreibungen und Rücklagen nach § 7g EStG zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. III. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. 2. Mitglieder der Geschäftsführung und Aufwendungen für Organe im Geschäftsjahr Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an: Frau Heike Zänglein, Bad Kissingen Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2008 wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Wartmannsroth, 28. Mai 2010 gez. Heike Zänglein |
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