BmZ Bauservice GmbHLiquidiert

97659 Schönau an der Brend, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 3211
Eingetragen
9.3.1998
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Architekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Der Betrieb eines Bauunternehmens, die Ausführung von sämtlichen Hoch- und Tiefbauarbeiten, insbesondere die Ausführung von Maurerarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Günter Zänglein
seit 12.11.2014
Liquidator
Heike Beckhaus
seit 4.12.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Günter Beckhaus
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Günter Beckhaus
25.000 DM
50.00%
Heike Beckhaus
25.000 DM
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BmZ Bauservice GmbH

Bad Kissingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

  31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 22.197,00 45.707,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 22.195,00 45.705,00
B. Umlaufvermögen 838.752,86 128.118,97
I. Vorräte 9.975,00 32.002,93
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 4.625,00 63.597,07
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 812.012,40 65.886,81
III. Wertpapiere 7.809,98 7.809,98
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.955,48 22.419,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.082,50 17.315,18
D. Abgrenzungsposten für latente Steuern 9.372,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 884.404,36 191.141,15

Passiva

   
  31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 401.773,84 23.249,16
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 2.315,43 3.399,92
III. Jahresüberschuss 378.524,68 1.084,49
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 5.021,00 3.027,00
C. Rückstellungen 335.960,07 10.672,23
D. Verbindlichkeiten 141.649,45 154.192,76
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 141.649,45 154.192,76
Bilanzsumme, Summe Passiva 884.404,36 191.141,15

Anhang

I. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die BmZ Bauservice GmbH ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Die dem Jahresabschluss 2008 zu Grunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr angewendet.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB).

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze ermittelt. Für die Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden die Jahresabschreibungen zeitanteilig angesetzt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150,00 EUR werden als Sofortaufwand erfasst. Bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR werden jährlich in einem Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt.

Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. zu den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen.

Unfertige Bauleistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie die Material- und die Fertigungsgemeinkosten, die nach den steuerlichen Vorschriften aktivierungspflichtig sind. Der Ansatz eines niedrigeren Teilwertes in Form verlustfreier Bewertung war nicht notwendig.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten angesetzt bzw. zum niedrigeren Börsen- oder Marktpreis, soweit dieser eine dauernde Wertminderung darstellt.

Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem Abschlussstichtag soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen zum Zwecke der Periodenabgrenzung als Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.

Sonderabschreibungen werden unter Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen. Die Bildung des Sonderposten mit Rücklageanteil erfolgte gemäß § 273 HGB in Verbindung mit § 281 Abs. 1 HGB insoweit, als das Steuerrecht die Anerkennung des Wertansatzes bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung hiervon abhängig macht. Der Sonderposten ist insoweit aufzulösen, als die Vermögensgegenstände, für den er gebildet worden ist, aus dem Vermögen ausscheiden oder die steuerrechtliche Wertberichtigung durch handelsrechtliche Abschreibungen ersetzt wird - § 281 Abs. 1 Satz 3 HGB.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

II. Angaben zur Bilanz

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 598.683,97 ( EUR 22.427,41) enthalten.

Der Sonderposten mit Rücklageanteil bezieht sich in voller Höhe auf Sonderabschreibungen und Rücklagen nach § 7g EStG zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.

III. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

2. Mitglieder der Geschäftsführung und Aufwendungen für Organe im Geschäftsjahr

Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an:

Frau Heike Zänglein, Bad Kissingen

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2008 wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

 

Wartmannsroth, 28. Mai 2010

gez. Heike Zänglein

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