PentaKom
Penta Kommunikations Systeme GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.570,00 |
12.277,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
15.418,00 |
12.125,00 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.296,96 |
100.587,43 |
| I.
Vorräte |
1.561,89 |
2.445,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.426,74 |
56.426,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.308,33 |
41.715,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
342,40 |
585,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.209,36 |
113.449,93 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.365,50 |
53.397,92 |
| B.
Rückstellungen |
2.480,00 |
2.330,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.363,86 |
57.722,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.363,86 |
57.722,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.209,36 |
113.449,93 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der GuV ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"Sonstige Verbindlichkeiten".
Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden
beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang
angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen;
steuerrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
grundsätzlich einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR
150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig
im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Für
Vermögensgegenstände die EUR 150,00 aber nicht
EUR 1.000,00 übersteigen wird ein Sammelposten
gebildet. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der
Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Sofern sich aus einem Börsen- oder Marktpreis ein
niedrigerer Wert ergab, wurden Abschreibungen bis zu diesem
niedrigeren Wert vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen und
Pauschalwertberichtigungen wurden in dem erforderlichen
Umfang vorgenommen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
Anlagenspiegel zu entnehmen.
II. Verbindlichkeitenspiegel
Die Verbindlichkeiten hatten am Bilanzstichtag eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sicherungsrechte am
Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht
bestellt.
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42
Abs. 3 GmbHG
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag
nicht
D. Angaben zu G.u.V. - Posten
Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten
in keinem nennenswerten Umfang periodenfremde Aufwendungen
und Erträge.
E. Sonstige Angaben
I. Mitarbeiter
Die Anzahl der im Geschäftsjahr
beschäftigten Arbeitnehmer betrug neben dem
Gesellschafter-Geschäftsführer eine Angestellte
(im Vorjahr: einen Angestellten und eine Aushilfe).
II. Geschäftsführungsorgane
Während des laufenden Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
Geschäftsführer Herrn Bernd Thielk geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Hamburg, den 17. Juni 2011
(Firmenstempel/
rechtsverbindliche Unterschrift)
|