Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 60441
Vorher
PentaKom Penta Kommunikations Systeme GmbH
Eingetragen
16.1.1996
Branche
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieReparatur und Instandhaltung von Telekommunikationsgeräten
Gegenstand
Herstellung, Entwicklung, Vermietung, Wartung und der Verkauf von Kommunikationsanlagen einschl. der benötigten Software und der damit zusammenhängenden Beratungsdienstleistungen. Die Installation und Wartung der Kommunikationsanlagen kann im Bedarfsfall im Namen und Auftrag der PentaKom Penta Kommunikations Systeme GmH durch regionale ansässige Fachunternehmen durchgeführt werden.

Historie

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Management

NameRolle
Gabor Csomor
seit 9.8.2021
Prokura
Tanja Thielk
seit 15.3.2018
Geschäftsführer
Olaf Cichocki
seit 26.8.2016
Prokura
Bernd Thielk
seit 8.3.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Wöhrenweg 1, 22397 Hamburg
12.800 €
50.00%
Schädl erstraße 24 a, 22041 Hamburg
12.800 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PentaKom Penta Kommunikations Systeme GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 15.570,00 12.277,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 15.418,00 12.125,00
III. Finanzanlagen 150,00 150,00
B. Umlaufvermögen 51.296,96 100.587,43
I. Vorräte 1.561,89 2.445,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.426,74 56.426,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.308,33 41.715,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 342,40 585,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 67.209,36 113.449,93

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 52.365,50 53.397,92
B. Rückstellungen 2.480,00 2.330,00
C. Verbindlichkeiten 12.363,86 57.722,01
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 12.363,86 57.722,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 67.209,36 113.449,93

Anhang



A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der GuV ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "Sonstige Verbindlichkeiten".

Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.


II. Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen; steuerrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.


Die Vermögensgegenstände und Schulden sind grundsätzlich einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Für Vermögensgegenstände die EUR 150,00 aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen wird ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern sich aus einem Börsen- oder Marktpreis ein niedrigerer Wert ergab, wurden Abschreibungen bis zu diesem niedrigeren Wert vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen wurden in dem erforderlichen Umfang vorgenommen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

II. Verbindlichkeitenspiegel

Die Verbindlichkeiten hatten am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag nicht
D. Angaben zu G.u.V. - Posten

Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten in keinem nennenswerten Umfang periodenfremde Aufwendungen und Erträge.

E. Sonstige Angaben

I. Mitarbeiter

Die Anzahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer betrug neben dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Angestellte (im Vorjahr: einen Angestellten und eine Aushilfe).

II. Geschäftsführungsorgane

Während des laufenden Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Thielk geführt.


Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.


Hamburg, den 17. Juni 2011






      (Firmenstempel/ rechtsverbindliche Unterschrift)

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