Autohaus
Struwe GmbH
Lennestadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.011,00 |
773.023,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.011,00 |
773.021,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.669.482,10 |
3.330.521,25 |
| I.
Vorräte |
61.665,88 |
1.363.999,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.049.948,07 |
1.540.433,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
42.150,00 |
97.868,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.557.868,15 |
426.088,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
500,00 |
2.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.673.993,10 |
4.106.044,25 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.036.492,99 |
1.349.912,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
178.952,16 |
178.952,16 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.170.960,14 |
1.240.683,18 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
313.419,31 |
69.723,04 |
| B.
Rückstellungen |
808.297,73 |
749.397,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
829.202,38 |
2.006.734,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.673.993,10 |
4.106.044,25 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Autohaus Struwe GmbH,
Lennestadt, wurde auf der Grundlage der gesetzlichen
Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches in der zurzeit gültigen Fassung
erstellt. Die Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften
erfolgte nach den Bestimmungen, wie sie für kleine
Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
§ 267 HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht §
266 HGB, für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB gewählt.
Die handelsrechtlichen Bilanzierungsregeln auf Basis
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden
angewandt. Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften i. S.
des § 274 a HGB und von den Wahlrechten zur
Beibehaltung und Fortführung von nach altem Recht
gebildeten Bilanzposten wurde Gebrauch gemacht.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten aktiviert und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
bewertet. Es wurde planmäßig abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter über € 150,00 bis
€ 1.000,00 werden in einem Sammelposten über
fünf Jahre abgeschrieben.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des lfd.
Geschäftsjahres sind im beiliegenden Anlagenspiegel
dargestellt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips. Notwendige Wertberichtigungen des
Vorratsvermögens wurden vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten wird durch
die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
belaufen sich am Stichtag auf T€ 801 (Vj. Forderung i.
H. v. T€ 48).
Die Rückstellung für Pension ist nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend
dem Teilwertverfahren unter Anwendung eines
Rechnungszinsfußes von 5,15% angesetzt. Der
Zinsfuß entspricht dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Zinssatz gem. § 253 (2) HGB zum
31.12.2012. Es wurden ferner die Richttafeln 2005 G von
Klaus Heubeck berücksichtigt. Es wurde keine
Fluktuation angesetzt und der Rententrend mit 0% angesetzt.
Die aufgrund der neuen Bilanzierungsregeln zu erfolgende
Zuführung erfolgte in volle Höhe zum 01.01.2010.
Erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen
wurden in vollem Umfang in den sonstigen
Rückstellungen berücksichtigt. Die
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen und mit dem
Nominalwert erfasst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert worden.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen:
bis zu einem Jahr: € 829.700,59 (i. Vj. €
1.661.807,50)
zwischen einem und fünf Jahren: € 0,00 (i.
Vj. € 344.927,45)
mehr als fünf Jahren: € 0,00 (i. Vj. €
0,00)
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau
Bernadette Struwe, Lennestadt.
(bis zum 31.12.2012 Herr Bernhard Struwe)
Lennestadt, den 30. April 2014
(Bernadette Struwe, Geschäftsführerin)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 6.5.2014.
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