STF
Thermoform - Folien GmbH
Aicha
v.Wald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
299.604,18 |
344.716,18 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
299.598,18 |
344.710,18 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.752.999,59 |
7.421.550,51 |
| I.
Vorräte |
397.686,22 |
394.896,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.985.912,47 |
6.013.827,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.415.935,01 |
2.831.498,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
369.400,90 |
1.012.826,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
97.011,42 |
98.601,36 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
263.959,00 |
218.707,00 |
| Aktiva |
8.413.574,19 |
8.083.575,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.799.763,07 |
7.313.210,66 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
319.228,00 |
319.228,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
7.454.535,07 |
6.967.982,66 |
| davon
Gewinnvortrag |
6.967.982,66 |
6.323.822,82 |
| B.
Rückstellungen |
299.037,55 |
311.602,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
314.773,57 |
458.761,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
314.773,57 |
458.761,88 |
| Summe
Passiva |
8.413.574,19 |
8.083.575,05 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Die Vorjahreszahlen wurden unverändert
übernommen.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden. Eine Verrechnung der Posten der
Aktivseite mit den Posten der Passivseite wurde nur
vorgenommen, soweit gesetzlich nach BilMoG bestimmt.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2 Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach
steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG
nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
3. Finanzanlagen
Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
4. Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
6. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung ergibt sich aus der Verrechnung
von Altersversorgungsverpflichtungen mit einem
Erfüllungs-betrag in Höhe von 1.518.605,00 €
mit dem Zeitwert bewerteten Deckungs-vermögen in
Höhe von 1.782.564,00 €.
7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
8. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
9. Pensionsrückstellungen
Die Pensionsverpflichtungen wurde nach der PUC
Methode (Projected Unit Credit Method) auf Basis eines
Rechnungszins von 1,82 % p.a.(Vj 1,78 %) zum 31.12.2023 in
Höhe von 1.518.605,00 € bilanziert. Gehaltstrend,
Rententrend, Fluktuation usw. wurden mit 0,00 %
berücksichtigt. Ein versicherungsmathematisches
Gutachten über die Bewertung der Pensionsverpflichtung
für die Handelsbilanz nach den Richtlinien des BilMog
liegt vor. Durch den Übergang zum BilMog auf den
01.01.2010 entstand eine Überdeckung in Höhe von
37.548,00 €, welche in die Gewinnrücklagen
eingestellt wurde. Von dem Beibehaltungswahlrecht wurde
kein Gebrauch gemacht. Die bestehende
Rückdeckungsversicherung wurde zum 31.10.2010
gekündigt. Anstelle der Rückdeckungsversicherung
wird in Wertpapierfonds investiert, die ebenfalls
verpfändet wurden und die ausschließlich zur
Deckung der Versorgungsverpflichtung dienen. Die
Anschaffungskosten Wertpapierfonds wurden mit dem
Erfüllungsbetrag gem. Pensionsgutachten verrechnet.
Nach § 253 Abs.6 HGB muss ein sogenannter
Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen dem
Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurschnittszinssatz
und dem 7-Jahresdurschnittszinssatz ermittelt werden.
|
Erfüllungsbetrag
10-Jahresdurchschnitts-
zinssatz
|
Erfüllungsbetrag
7-Jahresdurchschnitts-
zinssatz
|
Unterschiedsbetrag
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Rentner
|
1.518.605,00
|
1.518.605,00
|
0,00
|
Rechnungszinssatz
|
1,8200 % p.a.
|
1,7400 % p.a.
|
|
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens
"Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung
des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Am Abschlussstichtag bestehende
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert erläutert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
C. Sonstige Angaben
Die STF Thermoform Folien GmbH war im Berichtsjahr
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB.
Zum Bilanzstichtag bestand ein Gewinnvortrag in
Höhe von 6.967.982,66 EUR.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen
ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
D. Ergänzende Angaben
Geschäftsführer
Familienname
|
Vorname
|
Berufsbezeichnung
|
Vertretungsbefugnis
|
Söllner
|
Josef
|
Werkzeugmacher
|
einzeln
|
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge und der Bezüge
des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4
HGB verzichtet.
E. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis
Bilanzgewinn
|
EUR
|
6.967.982,66
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auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung der von der
Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung
aufgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Aicha vorm Wald, den 26.05.2025
gez. Josef Söllner
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.05.2025 festgestellt.
Aicha vorm Wald, den 26.05.2025
gez. Cordula Söllner
Gesellschafterin
ge4z. Josef Söllner
Gesellschafter
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