Stammdaten

Register
Amtsgericht Passau HRB 4415
Eingetragen
14.11.1980
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Kunststoffolien, insbesondere für Verpackungszwecke

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Josef Söllner
seit 28.6.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

94529 Aicha v. Wald, Renholding 23
23.400 €
90.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

STF Thermoform - Folien GmbH

Aicha v.Wald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 299.604,18 344.716,18
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6,00 6,00
II. Sachanlagen 299.598,18 344.710,18
B. Umlaufvermögen 7.752.999,59 7.421.550,51
I. Vorräte 397.686,22 394.896,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.985.912,47 6.013.827,23
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.415.935,01 2.831.498,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 369.400,90 1.012.826,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 97.011,42 98.601,36
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 263.959,00 218.707,00
Aktiva 8.413.574,19 8.083.575,05

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 7.799.763,07 7.313.210,66
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnrücklagen 319.228,00 319.228,00
III. Bilanzgewinn 7.454.535,07 6.967.982,66
davon Gewinnvortrag 6.967.982,66 6.323.822,82
B. Rückstellungen 299.037,55 311.602,51
C. Verbindlichkeiten 314.773,57 458.761,88
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 314.773,57 458.761,88
Summe Passiva 8.413.574,19 8.083.575,05

Anhang


A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Die Vorjahreszahlen wurden unverändert übernommen.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Eine Verrechnung der Posten der Aktivseite mit den Posten der Passivseite wurde nur vorgenommen, soweit gesetzlich nach BilMoG bestimmt.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2 Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen
Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

4. Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

6. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ergibt sich aus der Verrechnung von Altersversorgungsverpflichtungen mit einem Erfüllungs-betrag in Höhe von 1.518.605,00 € mit dem Zeitwert bewerteten Deckungs-vermögen in Höhe von 1.782.564,00 €.

7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

8. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
9. Pensionsrückstellungen

Die Pensionsverpflichtungen wurde nach der PUC Methode (Projected Unit Credit Method) auf Basis eines Rechnungszins von 1,82 % p.a.(Vj 1,78 %) zum 31.12.2023 in Höhe von 1.518.605,00 € bilanziert. Gehaltstrend, Rententrend, Fluktuation usw. wurden mit 0,00 % berücksichtigt. Ein versicherungsmathematisches Gutachten über die Bewertung der Pensionsverpflichtung für die Handelsbilanz nach den Richtlinien des BilMog liegt vor. Durch den Übergang zum BilMog auf den 01.01.2010 entstand eine Überdeckung in Höhe von 37.548,00 €, welche in die Gewinnrücklagen eingestellt wurde. Von dem Beibehaltungswahlrecht wurde kein Gebrauch gemacht. Die bestehende Rückdeckungsversicherung wurde zum 31.10.2010 gekündigt. Anstelle der Rückdeckungsversicherung wird in Wertpapierfonds investiert, die ebenfalls verpfändet wurden und die ausschließlich zur Deckung der Versorgungsverpflichtung dienen. Die Anschaffungskosten Wertpapierfonds wurden mit dem Erfüllungsbetrag gem. Pensionsgutachten verrechnet.

Nach § 253 Abs.6 HGB muss ein sogenannter Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurschnittszinssatz ermittelt werden.


Erfüllungsbetrag 10-Jahresdurchschnitts-
zinssatz
Erfüllungsbetrag 7-Jahresdurchschnitts-
zinssatz
Unterschiedsbetrag

EUR
EUR
EUR
Rentner
1.518.605,00
1.518.605,00
0,00
Rechnungszinssatz
1,8200 % p.a.
1,7400 % p.a.



B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.



Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
C. Sonstige Angaben
Die STF Thermoform Folien GmbH war im Berichtsjahr eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Zum Bilanzstichtag bestand ein Gewinnvortrag in Höhe von 6.967.982,66 EUR.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

D. Ergänzende Angaben
Geschäftsführer

Familienname
Vorname
Berufsbezeichnung
Vertretungsbefugnis
Söllner
Josef
Werkzeugmacher
einzeln



Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

E. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Bilanzgewinn
EUR
6.967.982,66



auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

sonstige Berichtsbestandteile

Aicha vorm Wald, den 26.05.2025

gez. Josef Söllner
Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.05.2025 festgestellt.

Aicha vorm Wald, den 26.05.2025

gez. Cordula Söllner
Gesellschafterin

ge4z. Josef Söllner
Gesellschafter

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