Hungry Kitchens Germany GmbH
Selbe AdresseSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Emanuel Georg Pierre Schwalm seit 28.7.2022 | Geschäftsführer |
Fabian Schuster seit 28.7.2022 | Geschäftsführer |
Monica Annmarie Schulte-Strathaus seit 3.3.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
EY-Parthenon GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ernst & Young Real Estate GmbHEschbornJahresabschluss zum 30. Juni 2018LageberichtA. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Die Ernst & Young Real Estate GmbH wurde im Dezember 1998 gegründet und ist seit dieser Zeit auf dem Gebiet der Immobilienberatung tätig. Das Geschäftsfeld der Gesellschaft umfasst im Immobiliensektor alle Bereiche des Transaktions- und Finanzierungsgeschäfts, des Development- und Projektmanagementgeschäfts, der Strategie- und Organisationsberatung sowie des Revisions- und Risikomanagements. Das Unternehmen ergänzt damit das Gesamtangebot von EY im Bereich der internationalen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung um die Beratungsleistungen im Immobiliensektor. Neben dem Hauptsitz der Gesellschaft in Eschborn bei Frankfurt am Main bestanden zum 30. Juni 2018 weitere Büros an den Standorten Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln, München und Stuttgart, in denen zum Bilanzstichtag insgesamt 157 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig waren. B. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliches Umfeld Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wuchs das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2017 um 2,2. Dies lag insbesondere im Wachstum des Außenhandels, des Baugewerbes und der Industrie begründet.[1] Auch im Jahr 2018 zeigt sich die deutsche Wirtschaft weiterhin auf Wachstumskurs. Positive Impulse kamen dabei vor allem aus dem Inland. Sowohl die privaten Haushalte als auch der Staat erhöhten ihre Ausgaben und Investitionen.[2] Zu den Risiken für die konjunkturelle Entwicklung zählt das BMWi insbesondere außenwirtschaftliche Risiken in Form einer möglichen Eskalation der Handelskonflikte, wodurch eine entsprechende Verunsicherung der Wirtschaft besteht.[3] Die Erwerbstätigkeit und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nehmen kontinuierlich weiter zu.[4] Zum Ende des zweiten Quartals 2018 lag die Arbeitslosenquote im Juni in Deutschland bei 5,0 Prozent und damit um 0,5 Prozentpunkte unter derjenigen vom Juni 2017.[5] Für das Gesamtjahr 2018 erwartet die deutsche Bundesregierung ein BIP-Wachstum von 2,3 Prozent.[6] Die deutschen Immobilienmärkte entwickeln sich trotz zunehmender Verknappung bei Wohn- und Wirtschaftsimmobilien und einer historisch hohen Nachfrage nach Immobilieninvestments anhaltend stabil. Auf dem gewerblichen Immobilienmarkt Deutschlands wurden nach vorläufigen Ergebnissen im vergangenen Jahr (2017) 58,1 Milliarden Euro umgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr spiegelt das Ergebnis einen signifikanten Anstieg von 9,8 Prozent wider. Erneut floss der Großteil des investierten Kapitals (42 Prozent) in Büroimmobilien und unterstrich damit die große Bedeutung dieses Segments für die heimische Immobilienbranche.[7] Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2017/18 haben sich die Umsatzerlöse von 38.892 TEUR um 1.511 TEUR auf 37.381 TEUR verringert und sich damit entgegen unseren im Lagebericht zum 30. Juni 2017 prognostizierten Erwartungen (Wachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich) entwickelt. Unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen der in Arbeit befindlichen Aufträge hat sich die Gesamtleistung um 2,1 Prozent verringert (Vorjahr: Steigerung um 6,5 Prozent). Trotz des leichten Rückgangs im Umsatz konnten wir die Sonderbelastungen insbesondere aus der Absenkung des Pensionszinssatzes durch Kosteneinsparungen einigermaßen kompensieren und haben das Geschäftsjahr mit einem nahezu ausgeglichenem Ergebnis (Fehlbetrag in Höhe von 18 TEUR) abgeschlossen. Der Umsatzrückgang resultierte zum Teil aus einem leichten Umsatzrückgang von ca. 4 Prozent des Immobilienprojekt- und Risikomanagementbereichs, der allerdings mit ca. 70 Prozent einen wesentlichen Teil des Gesamtumsatzes der Gesellschaft ausmacht. In diesem Bereich sind einige große Aufträge abgeschlossen worden, die nicht so schnell durch andere große Aufträge ersetzt werden konnten. Im M&A- und Transaktionsbereich, der etwa 23 Prozent des Gesamtumsatzes der Gesellschaft ausmacht, konnten die Umsätze im letzten Jahr um ca. 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zulegen. Hier spiegelt sich das nach wie vor sehr hohe Transaktionsvolumen am deutschen Immobilienmarkt wider, an dem die Gesellschaft aufgrund ihrer guten Positionierung am Markt ebenfalls partizipieren konnte. Leider hat auch der Bewertungsbereich, obwohl er mit ca. 6 Prozent nur einen kleinen Teil des Gesamtumsatzes der Gesellschaft ausmacht, einen Umsatzrückgang zu verzeichnen, sodass die positive Entwicklung des M&A- und Transaktionsbereichs den Rückgang in den beiden anderen Bereichen nicht vollständig ausgleichen konnte. Die unterschiedliche Entwicklung der Umsätze in den verschiedenen Bereichen von EY Real Estate bestätigt erneut die Notwendigkeit, unterschiedliche Beratungsbereiche miteinander zu kombinieren, um insgesamt ein stabiles Wachstum in der Gesellschaft auf der Basis eines soliden Fundaments von Know-how und Wissen rund um Immobilienzusammenhänge erreichen zu können. Insgesamt hat sich gezeigt, dass die Gesellschaft am Markt gut aufgestellt ist. Maßgeblichen Anteil daran hat der breite, alle Bereiche der Immobilienwirtschaft umfassende Beratungsansatz von EY Real Estate. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage a) Ertragslage Mit 37.381 TEUR lag der Umsatz um 3,9 Prozent unter dem Vorjahreswert von 38.892 TEUR. Unter Berücksichtigung der Bestandsveränderung der in Arbeit befindlichen Aufträge hat sich die Gesamtleistung um 2,1 Prozent auf 37.205 TEUR verringert. Der Jahresfehlbetrag beträgt 18 TEUR. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 328 TEUR (Vorjahr: 586 TEUR). Hier weisen wir im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Wechselkursveränderungen, aus abgeschriebenen Forderungen sowie Erträge aus Kostenweiterbelastungen aus. Die Reduzierung um 258 TEUR im Vergleich zum Vorjahr resultiert hauptsächlich aus geringeren Erträgen aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von 2 TEUR (Vorjahr: 161 TEUR) sowie geringeren Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 165 TEUR (Vorjahr: 321 TEUR). Die Erträge aus Wechselkursveränderungen sind auf 32 TEUR (Vorjahr: 107 TEUR) gesunken. Gegenläufig wirkte die Einbuchung einer Forderung gegenüber einer Versicherungsgesellschaft in Höhe von 100 TEUR. Zum Bilanzstichtag verringerte sich unser Personalstand leicht von 164 auf 157 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Personalaufwand lag mit 18.698 TEUR unter dem Vorjahresniveau von 19.326 TEUR. Der Rückgang resultiert aus den gesunkenen Mitarbeiterzahlen und einem geringeren Aufwand für die Rückstellung für noch zu erbringende Leistungen. Im Bereich der Altersversorgung stieg der Personalaufwand auf 453 TEUR (Vorjahr: 102 TEUR). Der Zuwachs resultiert aus der Steigerung der regulären Pensionsansprüche. Der Aufwand für bezogene Leistungen erhöhte sich um 29,9 Prozent von 5.944 TEUR auf 7.723 TEUR. Der deutliche Anstieg resultiert vorwiegend aus der externen Unterstützung bei einem Großmandat. Der sonstige betriebliche Aufwand reduzierte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 1.292 TEUR auf 9.037 TEUR (Vorjahr: 10.329 TEUR). Im Wesentlichen resultiert die Veränderung aus gesunkenen Umlagen der EY-Gruppe, reduzierten internen Reisekosten sowie aus einem geringeren Aufwand für Einzelwertberichtigungen auf Forderungen. Die Absenkung des Pensionszinssatzes infolge der Niedrigzinspolitik der EZB führt seit einigen Jahren zu erheblichen Zinsbelastungen für unser Unternehmen. Im Berichtsjahr verringerte sich der Abzinsungssatz weiter auf 3,46 Prozent (Vorjahr: 3,86 Prozent). Entsprechend erhöhte sich der Zinsaufwand für Pensionen von 1.794 TEUR auf 2.173 TEUR. Der deutliche Anstieg erklärt sich insbesondere durch den stärker gesunkenen Pensionszinssatz um 0,40 Basispunkte (Vorjahr: 0,31 Basispunkte). Die Erträge aus Wertpapieren in Höhe von 94 TEUR (Vorjahr: 224 TEUR) wirkten sich positiv auf das insgesamt negative Finanzergebnis von 2.090 TEUR (Vorjahr: 1.590 TEUR) aus. Die Gesellschaft hatte auch vor Steuern ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis. Der Fehlbetrag vor Steuern lag bei 15 TEUR (Vorjahr: Gewinn 1.174 TEUR). Für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergaben sich Aufwendungen in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr: 452 TEUR). Dieser Betrag setzt sich aus dem Aufwand für Ertragsteuern in Höhe von 261 TEUR (Vorjahr: 926 TEUR) und dem Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von 258 TEUR (Vorjahr: 474 TEUR) zusammen. b) Finanzlage Zum Bilanzstichtag liegen die Finanzmittel der Gesellschaft mit 4.759 TEUR um 2.444 über dem Vorjahresstand von 2.315 TEUR. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr bei 2.074 TEUR (Vorjahr: Mittelabfluss 923 TEUR). Die Gründe für die positive Entwicklung sind im Wesentlichen in der Abnahme der Forderungen und der Zunahme der Pensionsrückstellungen zu sehen. Gegenläufig wirkten sich die Verringerungen der Verbindlichkeiten aus. Aus unserer Investitionstätigkeit ergab sich im Berichtsjahr ein Mittelabfluss in Höhe von 30 TEUR (Vorjahr: Mittelzufluss 158 TEUR). Dieser setzt sich einerseits aus Investitionen in das Finanzanlagevermögen in Höhe von 132 TEUR (Vorjahr: 70 TEUR) und andererseits aus Zinserträgen in Höhe von 102 TEUR (Vorjahr: 228 TEUR) zusammen. Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit betrug im Berichtsjahr 400 TEUR (Vorjahr: Mittelabfluss 5 TEUR). Er ergab sich aus einer Einzahlung der EY GmbH in die Kapitalrücklage. c) Vermögenslage Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 432 TEUR auf 33.976 TEUR gestiegen. Das Vermögen besteht zu 47,3 Prozent aus längerfristig gebundenem Anlagevermögen und zu 52,7 Prozent aus kurzfristig gebundenen Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens, latenten Steuern und Abgrenzungsposten. Der leichte Zuwachs des Anlagevermögens im Geschäftsjahr von 15.931 TEUR auf 16.063 TEUR basiert im Wesentlichen auf geringen Zukäufen im Bereich der Wertpapiere. Im Umlaufvermögen reduzierten sich die Vorräte leicht um 176 TEUR auf 1.878 TEUR. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um 1.973 TEUR auf 6.973 TEUR (Vorjahr: 8.946 TEUR) gesunken. Der Rückgang steht einerseits mit einem verbesserten Forderungsmanagement im Zusammenhang, andererseits haben wir im im letzten Quartal weniger Großprojekte abgerechnet als im Vorjahreszeitraum. Der Forderungsbestand ist aufgrund von Zahlungseingängen seit dem Bilanzstichtag bereits erheblich zurückgegangen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen weisen wir in Höhe von 1.917 TEUR (Vorjahr: 1.828 TEUR) aus. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich um 190 TEUR von 906 TEUR auf 716 TEUR verringert. Dies beruht im Wesentlichen aus einem verringerten Erstattungsanspruchs im Zusammenhang mit einem Kundengroßprojekt. Positiv wirkten sich Vorsteuererstattungsansprüche aus. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verringerten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 153 TEUR von 161 TEUR auf 8 TEUR. Maßgeblich für den Rückgang ist eine ausstehende Versicherungsrechnung, die wir erst im laufenden Jahr von der Versicherungsgesellschaft erhalten. Die aktiven latenten Steuern erhöhten sich um 259 TEUR auf 1.662 TEUR (Vorjahr: 1.403 TEUR). Dieser Zugang resultiert insbesondere aus erhöhten aktiven Steuerlatenzen bei Pensionsrückstellungen. Die Passivseite der Bilanz besteht zu 10,0 Prozent aus Eigenkapital (Vorjahr: 9,0 Prozent), zu 87,8 Prozent aus Rückstellungen (Vorjahr: 83,7 Prozent) und zu 2,2 Prozent aus Verbindlichkeiten (Vorjahr: 7,3 Prozent). Zum Bilanzstichtag hat sich das Eigenkapital trotz des Jahresfehlbetrages um 12,7 Prozent von 3.018 TEUR auf 3.400 TEUR erhöht. Die Erhöhung resultiert insbesondere aus einer Zuzahlung der EY GmbH in die Kapitalrücklage. Die Rückstellungen bestehen zu 74,9 Prozent aus Pensionsverpflichtungen, für die keine Vermögensverrechnung vorzunehmen war; sie sind zum großen Teil durch Wertpapiere des Anlagevermögens gedeckt. Die Pensionsrückstellungen nach Vermögensverrechnung stiegen um 1.894 TEUR auf 22.345 TEUR (Vorjahr: 20.451 TEUR). Die Veränderung resultiert aus der Aufzinsung und der regulären Steigerung der Pensionsansprüche. Die sonstigen Rückstellungen verringerten sich um 174 TEUR von 6.916 TEUR auf 6.742 TEUR. Die Verbindlichkeiten verringerten sich deutlich um 1.711 TEUR von 2.444 TEUR auf 733 TEUR. Dieser Rückgang verteilt sich im Wesentlichen auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (829 TEUR) sowie den Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer (865 TEUR). C. Nachhaltigkeitsmanagement Ökologie und Ökonomie sind keine Gegensätze, sondern gehören untrennbar zusammen. Es geht um die sinnvolle Nutzung von Ressourcen, um nachhaltiges Wachstum zu schaffen. In der Wesentlichkeitsmatrix von EY Global wird dem Thema "Klimawandel und Energieeffizienz" hohe Priorität zugesprochen. Mit der Reduzierung des CO 2-Fußabdrucks fangen wir bei uns selbst an - bei der Energieerzeugung, der Verringerung des Energieverbrauchs unserer Bürogebäude und der Reduzierung von Geschäftsreisen und Abfall. Die verantwortungsvolle und persönliche Weiterentwicklung jedes einzelnen Mitarbeiters und jeder Mitarbeiterin zählt zum zentralen Gut unserer Organisation. Die Kompetenz, Innovationskraft und das Engagement unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind unsere wichtigste Ressource und unser größtes Kapital. Deshalb investieren wir viel Zeit und Energie in die Rekrutierung, Weiterbildung und Entwicklung unserer Beschäftigten. Und selbst wenn uns unsere Mitarbeiter einmal verlassen, bleiben wir ihnen über unser Alumni-Programm mit ihnen verbunden und investieren weiter in die gemeinsame Beziehung. D. Chancen- und Risikobericht Das Qualitäts- und Risikomanagementsystem der EY Real Estate ist eingebettet in die Qualitäts- und Risikomanagementstruktur der globalen EY-Organisation. Wir folgen bei der Arbeit mit international tätigen Mandanten sowohl unseren nationalen als auch den weltweit geltenden Qualitätsleitlinien der globalen EY-Organisation. Fortlaufend optimieren wir dieses System und passen es an die aktuellen Anforderungen an, um die hohe Qualität unserer Dienstleistungen zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern. Somit ist die EY Real Estate GmbH durch unser reibungslos funktionierendes, konzernweites Qualitätsmanagementsystem gegen Risiken, die sich aus den regulatorischen Anforderungen und der Sorgfaltspflicht gegenüber den Mandanten ergeben, weitgehend geschützt. Unser Risikomanagement ist darauf ausgerichtet, Risiken, die aus operativen Aktivitäten resultieren, so früh zu erkennen, dass wir rechtzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen können. Ein zentrales Geschäftsrisiko unserer Tätigkeit besteht darin, ein fehlerhaftes Urteil abzugeben bzw. einen Auftrag nicht in der gebotenen Qualität zu erfüllen. Dies kann zu einem Reputationsverlust, Schadensersatzforderungen, regulatorischen Auflagen oder Auftragsverlusten führen. Unser Risikomanagement wie auch unsere Qualitätssicherung dienen dazu, diese Gefahren zu minimieren. Den verbleibenden finanziellen Risiken tragen wir durch einen berufsüblichen Versicherungsschutz Rechnung. Qualitätsrisiken begegnen wir zum einen durch geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen, die in alle unsere Dienstleistungsprozesse eingebunden sind. Dazu gehören beispielsweise die auftragsabhängige Zusammensetzung der Teams, die Integration von Spezialisten sowie risikoabhängige erweiterte Konsultationspflichten, der Review und die laufende Überwachung der Auftragsabwicklung und Mitarbeiterentwicklung (Aus- und Fortbildung). Zu unserer Beratungstätigkeit gehört eine umfassende Risikoanalyse, die wir sowohl vor der Annahme neuer Aufträge als auch vor der Entscheidung über eine Weiterführung bestehender Mandate durchführen. Ebenso überprüfen wir sorgfältig, ob mögliche Interessenkonflikte unsere Unabhängigkeit beeinträchtigen können. Alle damit verbundenen Prozesse laufen auf einer IT-Infrastruktur, die auf unsere Anforderungen zugeschnitten ist. Die Aktiva unserer Bilanz weisen unter der Position "Wertpapiere des Anlagevermögens" einen Betrag von 16.013 TEUR aus, der sich vor der Saldierung mit den Altersversorgungsverpflichtungen (834 TEUR) auf 16.847 TEUR beläuft. Inhaltlich besteht diese Position größtenteils aus Anteilen an mehreren Spezial- und Publikumsfonds. Die Anteile an Spezialfonds dienen im Wesentlichen der Finanzierung von Leistungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Alle Spezialfonds werden durch externe Fondsmanager im Rahmen der von uns vorgegebenen Anlagerichtlinien verwaltet. Diese Richtlinien sind grundsätzlich auf die Erzielung risikoarmer, nachhaltiger Erträge angelegt und dienen auch unserem Bestreben, signifikante Verluste durch nachteilige Veränderungen an den Kapitalmärkten wie z. B. Kursschwankungen oder Turbulenzen am Aktienmarkt zu vermeiden. Sie berücksichtigen außerdem die für unsere Gesellschaft geltenden Unabhängigkeitsregeln. Neben einer laufenden Berichterstattung über die kurzfristige Entwicklung der Spezialfonds sind wir über die Teilnahme an den Sitzungen des Anlageausschusses der jeweiligen Spezialfonds auch in die Strategie der Fonds eingebunden. Für unsere Pensionsverpflichtungen gehen wir für die nächsten Jahre von einer weiteren Absenkung des für die Bewertung anzuwendenden Rechnungszinssatzes aus und haben die sich daraus ergebenden Ergebnisbelastungen in unseren Planungen berücksichtigt. Am 20. Juli 2018 wurden von der Heubeck AG neue Richttafeln (2018 G) für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen veröffentlicht. Diese gehen von einer höheren Lebenserwartung aus als die der Bewertung zum 30. Juni 2018 zugrunde gelegten Richttafeln Heubeck 2005 G. Stellungnahmen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) bezüglich der erstmaligen Anwendung und möglicher Übergangsfristen liegen derzeit noch nicht vor. Es ist somit noch nicht bekannt, ab wann die neuen Richttafeln verbindlich für die Bewertung zu verwenden sind. Basierend auf einer ersten überschlägigen Indikation könnte die Anwendung die Pensionsrückstellungen um 353 TEUR erhöhen. Frei verfügbare Bankguthaben überwachen wir täglich. Überschüssige Mittel legen wir entweder kurzfristig an oder investieren sie am Geldmarkt. Zur Vermeidung von Konzentrationsrisiken sind die liquiden Mittel bei mehreren Kreditinstituten angelegt. Dabei beschränkt sich die Auswahl der Kreditinstitute auf öffentlich-rechtliche und solche, die an Einlagensicherungen oder vergleichbaren Sicherungssystemen teilnehmen und über ein erstklassiges Rating verfügen. Währungsrisiken werden bei absehbaren, signifikanten Zahlungsausgängen in Fremdwährung durch den Einsatz von Kurssicherungsinstrumenten vermindert. Durch eine zeitnahe Abrechnung und ein gezieltes Forderungsmanagement begrenzen wir Liquiditätsrisiken, die durch einen Zahlungsausfall bei Mandanten entstehen könnten. Die allgemeinen Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist und in der künftigen Entwicklung voraussichtlich ausgesetzt sein wird, haben sich im vergangenen Geschäftsjahr und seit dem Bilanzstichtag nicht wesentlich geändert. Vor diesem Hintergrund sehen wir uns keinen konkreten bestandsgefährdenden Risiken ausgesetzt. Unser auf langfristige und nachhaltige Qualität und multidisziplinäre Beratung ausgerichteter Ansatz bietet unserer Ansicht nach Chancen, unsere Umsätze in einem von hartem Wettbewerb geprägten Immobilienberatungsmarkt weiter auszubauen und den Bekanntheitsgrad unserer Praxis weiter zu steigern. Durch die internationale Vernetzung von EY Real Estate im Rahmen des globalen Netzwerks von EY haben wir in der Vergangenheit bereits einzelne Großaufträge akquirieren können. Aufgrund der weltweit zunehmenden Vernetzung großer Konzerne und unserer großen Kunden sehen wir in diesem Bereich als Unternehmen des globalen EY-Netzwerks verbesserte Chancen, unser Wachstum im internationalen Bereich auch in der Zukunft verstärken zu können. Chancen erwachsen zudem aus einer kontinuierlichen Optimierung wichtiger Geschäftsprozesse und aus einer strikten Kostenkontrolle. Wir sind der Meinung, dass wir die Möglichkeiten zur Erhöhung von Effektivität und Effizienz unserer Prozesse sowie zur weiteren Optimierung der Kostenstruktur noch weiter ausschöpfen können. Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation Bestandsgefährdende Risiken sind für die EY Real Estate GmbH nach unserer Einschätzung derzeit nicht erkennbar. Weiterhin sehen wir vielfältige Chancen für eine nachhaltig positive Unternehmensentwicklung in Deutschland. E. Prognosebericht Wir blicken mit Optimismus auf das neue Geschäftsjahr. Insgesamt erwarten wir für den Prognosezeitraum 2018/2019 eine leichte Umsatzsteigerung und ein Wachstum der Gesamtleistung im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Aufgrund des weiterhin fallenden Pensionszinssatzes rechnen wir für das Geschäftsjahr 2018/2019 mit einem nahezu ausgeglichenen Ergebnis. Um dieses Ziel erreichen zu können, werden wir unsere breite Aufstellung am Immobilienberatungsmarkt weiter ausbauen und unser Programm zur Senkung unserer allgemeinen Betriebskosten unverändert fortführen. Unsere Erwartungshaltung wird durch Prognosen immobilienwirtschaftlicher Experten unterstützt, die ein weiterhin hohes Transaktionsvolumen am deutschen Immobilienmarkt erwarten. So wird im Frühjahrsgutachten der Immobilienwirtschaft 2018, veröffentlicht durch den ZIA Zentraler Immobilienausschuss e. V., Berlin, dazu Folgendes in einer Zusammenfassung ausgeführt:[8] "Die deutsche Immobilienwirtschaft wird im Jahr 2018 durch die sich zum Jahresende 2017 abzeichnende Überauslastung der Produktion bestimmt sein. Der Bausektor hat gegenwärtig ein besonders hohes Produktionsvolumen, das mit enormer Geräteauslastung und hohen Auftragsbeständen erreicht wird. Unternehmen des Baugewerbes berichten darüber hinaus zunehmend von Fachkräftemangel. Diesen Eigenschaften auf der Angebotsseite steht eine hohe Nachfrage, insbesondere in Ballungsgebieten, gegenüber, die über weiterhin günstige Finanzierungsbedingungen und die positive konjunkturelle Entwicklung stimuliert werden wird. Die zu geringe Bautätigkeit in den Ballungszentren führt zu steigenden Miet- und Immobilienpreisen. Steht einer expandierenden Nachfrage ein weniger stark wachsendes Angebot gegenüber, steigen die Preise." Die historisch niedrigen Zinsen, günstige Finanzierungsbedingungen und eine hohe Liquiditätsausstattung sorgten erneut für umfangreiche Investitionen in Wirtschaftsimmobilien. Insgesamt profitiert die deutsche Immobilienwirtschaft daher weiterhin von der günstigen gesamtwirtschaftlichen Lage, von günstiger Refinanzierung, hoher Bauaktivität und weiter gestiegenem Investoreninteresse. An diesem günstigen Marktumfeld sollte EY Real Estate, sei es durch das Immobilien-M&A-Geschäft, die Due-Diligence-Unterstützung großer Transaktionen, Bewertungen, Projektmanagement, oder andere Dienstleistungen, ebenfalls partizipieren. Gleichzeitig sehen wir ein hohes Potenzial in der Real-Estate-Digitalisierungsberatung, sowohl in der Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie als auch bei der Implementierung. In all diesen Bereichen beobachten wir seit einigen Jahren eine deutlich steigende Nachfrage. Diese Entwicklungen werden unser Geschäft positiv beeinflussen. Wir sind sicher, erfolgreich aufgestellt zu sein, um in allen Geschäftsbereichen weiter Marktanteile gewinnen zu können. Wir verdanken den bisherigen Erfolg unseres Unternehmens maßgeblich dem engagierten Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen wesentlichen und qualifizierten Beitrag zum Auf- und Ausbau unserer multidisziplinären Immobilienberatungspraxis leisten. Ihnen gilt daher an dieser Stelle unser Dank. Wir danken auch den Mandanten unserer Gesellschaft, die uns im abgelaufenen Geschäftsjahr ihr Vertrauen geschenkt haben. Wir sehen uns auch in den kommenden Jahren gut gerüstet, unseren Anteil im Immobilienberatungsmarkt mit einer multidisziplinären Immobilienberatung zu behaupten und weiter auszubauen.
18. September 2018 Die Geschäftsführung [1] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (März 2018), Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, Monatsbericht März 2018, S. 28 [2] Statistisches Bundesamt (August 2018), Pressemitteilung Nr. 299, Bruttoinlandsprodukt im 2. Quartal 2018 um 0,5 % gestiegen [3] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (August 2018), Schlaglichter der Wirtschaftspolitik. Monatsbericht August 2018, S. 7 [4] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (August 2018), Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, Monatsbericht August 2018, S. 36 [5] Bundesagentur für Arbeit (Juni 2018), Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, S. 15 [6] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (August 2018), Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, Monatsbericht August 2018, S. 46 [7] Frühjahrsgutachten der Immobilienwirtschaft 2018, veröffentlicht durch den ZIA Zentraler Immobilienausschuss e. V. [8] Frühjahrsgutachten der Immobilienwirtschaft 2018, veröffentlicht durch den ZIA Zentraler Immobilienausschuss e. V. BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Zahlen des Jahresabschlusses sind auf tausend Euro gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von der Gesellschaft genutztes Sachanlagevermögen wie auch immaterielles Vermögen ist von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart angemietet und wird über Umlagen an die Gesellschaft weiterbelastet. Bei den Finanzanlagen werden die Wertpapiere des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten bzw. zu dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt, sofern von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist. Wertpapiere des Anlagevermögens, deren Buchwerte gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit Altersversorgungsverpflichtungen oder diesen vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zu verrechnen sind (Deckungsvermögen), werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei diesen Papieren handelt es sich um Investmentfonds i. S. d. § 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), die von einem Treuhänder verwaltet werden. Die Zeitwerte der Investmentfonds werden von der Fondsgesellschaft als Rücknahmepreis am Bilanzstichtag bekannt gegeben und aus den Börsenkursen der im jeweiligen Fonds enthaltenen Wertpapiere abgeleitet. Außerdem hält die Gesellschaft als Finanzanlagen (Wertpapiere des Anlagevermögens) noch weitere Anteile an Investmentfonds, die nicht als Deckungsvermögen zu klassifizieren sind, da sie nicht ausschließlich zur Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sondern auch zur Erzielung von Erträgen bestimmt sind. Dieser Wertpapierbestand ist zu Anschaffungskosten bewertet. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist, unter Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Abschreibungen, am Ende des Anhangs im Anlagenspiegel dargestellt. Ansprüche aus der Rückdeckung von Lebensversicherungsverträgen wurden mit dem von der Versicherung mitgeteilten Aktivwert zum Bilanzstichtag angesetzt, der dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital entspricht. Die unter den Vorräten ausgewiesenen in Arbeit befindlichen Aufträge sind auf der Basis von Einzelkalkulationen zu Herstellungskosten einschließlich angemessener Teile der notwendigen Gemeinkosten sowie der Kosten der allgemeinen Verwaltung und der Aufwendungen für Altersversorgung (ohne Finanzierungsaufwendungen) bewertet. Die Veränderung gegenüber dem Bilanzausweis im Vorjahr wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung als Verminderung des Bestandes erfasst. In allen Fällen wird verlustfrei bewertet, das heißt, von den voraussichtlichen Erlösen werden erforderlichenfalls Abschläge zur Berücksichtigung noch anfallender Kosten vorgenommen. Darüber hinaus werden erkennbare Risiken, die zu einem niedrigeren beizulegenden Wert im Vorratsvermögen führen, durch angemessene Abwertungen berücksichtigt; sie werden in den Ausweis der Bestandsveränderungen einbezogen, da sie sich im bisher üblichen Rahmen bewegen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Darüber hinaus besteht eine Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos im Forderungsbestand. Auf fremde Währung lautende Forderungenund sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum jeweils gültigen Kurs bei Zugang in Euro erfasst. Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden generell zum Devisenkassamittelkurs des Abschlussstichtags umgerechnet. Soweit die Beträge erst nach einer Laufzeit von mehr als einem Jahr fällig sind, werden zum Bilanzstichtag eingetretene Änderungen der Wechselkurse durch eine entsprechende Abwertung der Forderungen nur berücksichtigt, wenn dies für eine verlustfreie Bewertung am Bilanzstichtag notwendig ist. Die aus der Währungsumrechnung resultierenden Erträge bzw. Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen gesondert ausgewiesen. Flüssige Mittel sind zu Nennwerten bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst vor dem Bilanzstichtag geleistete Auszahlungen sowie andere Ausgaben für Mitgliedschaften, die für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag einen Aufwand darstellen. Aktive latente Steuern werden in der Bilanz als Saldo künftiger Steuerbe- und -entlastungen aufgrund von unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz der Gesellschaft angesetzt und gesondert ausgewiesen. Dabei wird von dem Wahlrecht zum Ansatz des Überhangs aktiver latenter Steuern Gebrauch gemacht. Eine sich gemäß § 274 HGB insgesamt ergebende Steuerentlastung weisen wir als aktive latente Steuer aus. In die Abgrenzung der latenten Steuern auf Bewertungsdifferenzen bei Anteilen an Fonds i. S. d. KAGB werden neben den Differenzen zwischen den Wertansätzen in Handels- und Steuerbilanz auch die besitzzeitanteiligen Aktiengewinne der Fonds einbezogen. Die Berechnung der Steuerabgrenzung erfolgt grundsätzlich auf der Basis eines kombinierten Steuersatzes von 30,0 Prozent für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden die Barwerte der zu erbringenden Leistungen nach der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Diese geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätzlicher Teil des endgültigen Leistungsanspruchs erdient wird. Für laufende Renten werden die Verpflichtungen mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag entsprechend der Lebenserwartung der Berechtigten ‒ jeweils unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck ‒ angesetzt. Bei den Pensionsanwartschaften der Partner wird eine Invalidisierungswahrscheinlichkeit von 10 Prozent der Originalwerte der Richttafeln 2005 G angenommen. Diese Einschätzung basiert auf unternehmensinternen Auswertungen zur durchschnittlichen Invalidität innerhalb der letzten acht Geschäftsjahre. Den so ermittelten nominellen Altersversorgungsverpflichtungen für Anwartschaften und laufende Renten wird pauschalierend eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Angesetzt wurde der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 3,46 Prozent (Vorjahr: 3,86 Prozent). Für Verpflichtungen aus Anwartschaften, für die eine Kapitalabfindung bei Eintritt des Versorgungsfalls vereinbart ist, wurde der Berechnung dagegen ein Zinssatz von 1,90 Prozent (Vorjahr: 2,41 Prozent) zugrunde gelegt. Die Restlaufzeit wird insoweit für jeden einzelnen Berechtigten individuell ermittelt und danach der gewichtete Durchschnitt der Laufzeit als Basis für die Bestimmung des Zinssatzes und die Berechnung der Abzinsung verwendet. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen bei den Anwartschaften werden in Abhängigkeit von Rang, Alter und Versorgungsordnung entsprechend dem branchenüblich zu erwartenden Anstieg der Vergütungen berücksichtigt. Dabei kommen über die allgemeine Inflationsrate von 1,25 Prozent (Vorjahr: 1,25 Prozent) hinaus, branchenübliche Steigerungen zwischen 1 und 7 Prozent je nach Mitarbeitergruppe zur Anwendung. Bei laufenden Pensionen wurde die jährliche Rentenanpassung, sofern vertraglich nicht anders geregelt, mit 1,25 Prozent (Vorjahr: 1,25 Prozent) berücksichtigt. Die künftig zu erwartende Fluktuation wurde mit gewichteten Durchschnittsraten angemessen einbezogen. Die Aufwendungen aus dem laufzeitbedingten Anstieg des nominellen Leistungsanspruchs der Berechtigten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Aufwendungen für Altersversorgung ausgewiesen. Die Aufwendungen aus der laufzeit- und zinssatzbedingten Verminderung der Abzinsung der Rückstellungen im Geschäftsjahr sind unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen und gesondert angegeben. Soweit von einem Treuhänder verwaltete Anteile an Investmentfonds Deckungsvermögen darstellen, wurde deren beizulegender Zeitwert am Bilanzstichtag mit dem Buchwert der betreffenden abgezinsten Pensionsverpflichtungen verrechnet. Ein Grund für die Zuordnung zum Deckungsvermögen ist dann gegeben, wenn die verwalteten Anteile ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind. Die Erträge und Aufwendungen aus dem verrechneten Vermögen wurden mit den Aufwendungen aus der im Geschäftsjahr eingetretenen laufzeitbedingten Verminderung der Abzinsung der Rückstellungen verrechnet. Das verrechnete Vermögen umfasst dabei auch die ergebniswirksamen Veränderungen des vorherigen Wertansatzes (Änderung des beizulegenden Zeitwerts). Der Saldo (Überhang der Zinsaufwendungen) wurde im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in erforderlicher Höhe berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Mit Ausnahme der Jubiläumsrückstellungen, für deren Abzinsung ein durchschnittlicher Marktzinssatz bei angenommener Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet wird, werden die sonstigen Rückstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre abgezinst. Erträge aus der Abzinsung und Aufwendungen aus einer Verminderung der Abzinsung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Zinserträgen bzw. den Zinsaufwendungen gesondert ausgewiesen. Unter der Position Steuerrückstellungen sind die voraussichtlich geschuldeten Beträge noch nicht veranlagter Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für das Geschäftsjahr und für Vorjahre ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind jeweils mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum jeweils gültigen Kurs bei Zugang in Euro erfasst. Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden generell zum Devisenkassamittelkurs des Abschlussstichtags umgerechnet. Für Beträge, die erst nach einer Laufzeit von mehr als einem Jahr fällig sind, werden bis zum Bilanzstichtag eingetretene Änderungen der Wechselkurse durch eine entsprechende Höherbewertung von Verbindlichkeiten nur berücksichtigt, soweit dies für eine verlustfreie Bewertung am Bilanzstichtag notwendig ist. Die aus der Währungsumrechnung resultierenden Erträge bzw. Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen gesondert ausgewiesen. Angaben zur Bilanz Die Wertpapiere des Anlagevermögens, die nicht als Deckungsvermögen zu klassifizieren sind, setzen sich wie folgt zusammen:
Die in diesen Fonds enthaltenen Wertpapiere sind risikoarm und so ausgewählt, dass die Gesellschaft daraus nachhaltig Erträge erzielen kann. Gleichzeitig wird die Gefahr reduziert, signifikante Verluste zu erleiden. Weil die Kurswerte der in den Fonds enthaltenen Wertpapiere am Geschäftsjahresende weder innerhalb der letzten sechs Monate dauerhaft 20 Prozent unter den Buchwerten lagen noch die Durchschnittskurse während der letzten zwölf Monate permanent 10 Prozent unter den Buchwerten notierten, war für die Anteile an den Spezialfonds keine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich, da insoweit nach den vorgenannten Kriterien des IDW VFA 2 von einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung ausgegangen werden kann. Wegen der Verpfändung dieser Fondsanteile zur Besicherung von kurz- und mittelfristig fälligen Gehaltsansprüchen der jeweils berechtigten Partner und Mitarbeiter bestehen für die aufgeführten Anlageinstrumente Beschränkungen, die einer börsentäglichen Rückgabe der Fondsanteile entgegenstehen. Die Buchwerte der mit den beizulegenden Zeitwerten in Höhe von insgesamt 835 TEUR (Vorjahr: 889 TEUR) angesetzten Wertpapiere des Finanzanlagevermögens, die als Deckungsvermögen der Vermögensverrechnung mit den betreffenden Altersversorgungsverpflichtungen unterliegen, sind aufgrund dieser Verrechnung im Bilanzausweis und im Anlagenspiegel nicht enthalten. Die betreffenden Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten in Höhe von 832 TEUR (Vorjahr: 778 TEUR) erworben. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind ausschließlich Ansprüche gegenüber der Gesellschafterin und resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche, einen Anspruch aus Kostenerstattung und Forderungen an Mitarbeiter (Darlehen, Kfz-Leasing oder Reisekostenvorschüsse). Mit Ausnahme der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Forderungen in Höhe von 91 TEUR (Vorjahr: 67 TEUR) gegen Mitarbeiter sind sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind 664 TEUR (Vorjahr: 626 TEUR) als Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen verrechnet und im Ausweis nicht enthalten. Es handelt sich hauptsächlich um von einem Treuhänder verwaltete Guthaben, deren Buchwerte den Anschaffungskosten und den beizulegenden Zeitwerten am Bilanzstichtag entsprechen. Aktive latente Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus Bewertungsunterschieden in Höhe von 1.678 TEUR (Vorjahr: 1.495 TEUR) bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie in Höhe von 50 TEUR (Vorjahr: TEUR 92) aus Wertunterschieden bei diversen sonstigen Rückstellungen. Passive latente Steuern resultieren in Höhe von TEUR 63 (Vorjahr: TEUR 168) aus Bewertungsunterschieden von Anteilen an Investmentfonds des Anlagevermögens sowie in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr: 16 TEUR) aus Wertunterschieden in Zusammenhang mit der Bewertung von Fremdwährungspositionen. Anstelle des im Vorjahr ausgewiesenen Bilanzgewinns weisen wir im Geschäftsjahr den Gewinnvortrag sowie den Jahresfehlbetrag gesondert in der Bilanz aus. Der Ausweis des Vorjahres wurde entsprechend angepasst. Die Kapitalrücklage hat sich im Geschäftsjahr durch eine Zuzahlung der Gesellschafterin um 400 TEUR erhöht. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der Jahresabschluss enthält in folgender Höhe Beträge, die den Ausschüttungssperren i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB und des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB unterliegen:
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen überwiegend Verpflichtungen aus Anwartschaften aufgrund von Zusagen für die Altersversorgung von Partnern und anderen Arbeitnehmern. Außerdem sind hierin Verpflichtungen aus laufenden Rentenzahlungen enthalten. Für den im Geschäftsjahr 2010/11 entstandenen Unterschiedsbetrag besteht noch eine Unterdeckung in Höhe von 1.078 TEUR. Das ergibt sich aus der Inanspruchnahme des Verteilungswahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB aufgrund der Änderung der Rückstellungsbewertung durch das BilMoG. Dieser Betrag ist in jährlichen, unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen auszuweisenden Teilbeträgen von mindestens 1/15 des ursprünglichen Zuführungsbetrags in Höhe von 2.394 TEUR bis spätestens zum 30. Juni 2025 jährlich anzusammeln. Der voraussichtlich notwendige Erfüllungsbetrag von Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen aus Vorruhestandsvereinbarungen, deren jeweilige Buchwerte gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Wertansätzen des sie betreffenden Deckungsvermögens verrechnet wurden, beläuft sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 1.346 TEUR (Vorjahr: 1.365 TEUR). Nach der Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem zugehörigen Deckungsvermögen ergibt sich für diese Verpflichtungen am Bilanzstichtag ein Passivüberhang in Höhe von 109 TEUR (Vorjahr: 154 TEUR). Die sonstigen Rückstellungen betreffen vor allem Verpflichtungen aus dem Personalbereich in Höhe von 4.823 TEUR (Vorjahr: 4.649 TEUR) für Tantiemen und Bonuszahlungen sowie für Resturlaub, Gleitzeitguthaben, Abfindungen und Arbeitnehmerjubiläen sowie übrige sonstige Rückstellungen in Höhe von 1.919 TEUR (Vorjahr: 2.267 TEUR) für Prüfungskosten, Berufsgenossenschaftsbeiträge, für die Begleichung ausstehender Rechnungen und für noch zu erbringende Leistungen. Der voraussichtliche Erfüllungsbetrag für der Altersversorgung vergleichbare Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen (einschließlich wertpapiergebundener Verpflichtungen aus Zeitguthaben von Arbeitnehmern infolge von Überstunden und Gehaltsumwandlungen) beträgt zum Bilanzstichtag 193 TEUR (Vorjahr: 304 TEUR). Nach Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem zugehörigen Deckungsvermögen in Höhe von 261 TEUR ergibt sich für diese Verpflichtungen am Bilanzstichtag ein Aktivüberhang in Höhe von 68 TEUR. Im Vorjahr ergab sich ein Passivüberhang in Höhe von 3 TEUR. Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich überwiegend um laufende Lohnsteuerverbindlichkeiten. Aus der Bilanz nicht ersichtliche Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen betreffen ausschließlich Leasingverträge. Davon sind 8 TEUR innerhalb eines Jahres und 1 TEUR innerhalb eines Zeitraums von einem bis fünf Jahren fällig. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 328 TEUR (Vorjahr: 586 TEUR) enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 165 TEUR (Vorjahr: 321 TEUR) sowie Erträge in Höhe von 2 TEUR (Vorjahr: 161 TEUR) aus abgeschriebenen Forderungen und der Auflösung von Einzelwertberichtigungen. Ansonsten betreffen sie im Wesentlichen Erträge aus der Veränderung von Wechselkursen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen bestehen nahezu ausschließlich aus Honoraren für freie Mitarbeiter und ähnlichen Aufwendungen für Fremdpersonal, das insbesondere von Unternehmen der globalen EY-Organisation gestellt wurde. Das negative Finanzergebnis in Höhe von 2.090 TEUR (Vorjahr: 1.590 TEUR) setzt sich im Wesentlichen aus den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 2.173 TEUR (Vorjahr: 1.794 TEUR) und aus den Erträgen aus Wertpapieren in Höhe von 94 TEUR (Vorjahr: 224 TEUR) zusammen. Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr: 20 TEUR) resultieren aus der Aufzinsung langfristiger sonstiger Rückstellungen. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter setzte sich wie folgt zusammen:
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen bestehen insbesondere mit Unternehmen der deutschen EY-Gruppe sowie mit Unternehmen der globalen EY-Organisation. Sämtliche Geschäfte mit diesen Unternehmen werden zu den auf dem jeweiligen Markt üblichen Konditionen abgeschlossen. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft sind Monica A. Schulte Strathaus, Architektin Diplom-Kaufmann Christian Schulz-Wulkow, Unternehmensberater Diplom-Betriebswirt u. MBA Markus Baum, Regional Finance Lead GSA (seit 1. März 2018) In Anwendung der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichten wir auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung sowie auf die Angabe der Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Geschäftsführung. Im Geschäftsjahr haben nur zwei der oben genannten Geschäftsführer ihr Gehalt von der Gesellschaft bezogen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Ende des Geschäftsjahres eingetreten sind und sich auf die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft auswirken könnten, haben sich nicht ergeben. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag und den Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Konzernzugehörigkeit Das Mutterunternehmen der Gesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten und zugleich für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden zur Bekanntmachung beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und können im Unternehmensregister eingesehen werden.
Eschborn, 18. September 2018 Monica A. Schulte Strathaus Christian Schulz-Wulkow Markus Baum BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Ernst & Young Real Estate GmbH, Eschborn, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, 18. September 2018 BDO
AG
Dr. Rosien, Wirtschaftsprüfer Scholz, Wirtschaftsprüfer |
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