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1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
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Benz-Weine GmbH & Co. KG.StuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018DER BENZ-WEINE GMBH & CO. KG, STUTTGARTAKTIVA
PASSIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018DER BENZ-WEINE GMBH & CO. KG, STUTTGARTI. Allgemeine Angaben Die Benz-Weine GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Stuttgart und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer (HRA 13631) eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der des Gesellschaftsvertrags erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Durch Verluste ist das Eigenkapital zum Bilanzstichtag in nennenswertem Umfang angegriffen. Für einen Fortbestand der Gesellschaft müssen die Gesellschafter weiterhin entsprechende Mittel bereitstellen. II. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unverändert unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Für die Ermittlung der Abschreibungen wurden regelmäßig betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zwischen drei und fünf Jahren angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Für die Ermittlung der Abschreibungen wurden regelmäßig betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zwischen drei und zehn Jahren angesetzt. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter werden gem. § 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Bei den Forderungen aus Lieferungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch die Bildung von Wertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % berücksichtigt. Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Für die Berechnung wurde die Projected Unit-credit-method mit den Sterbetafeln 2005 G verwendet. Der der Berechnung zugrunde gelegte Rechnungszinsfuß, der sich bei einer angenommen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, beträgt 3,68 %. Darüber hinaus wurde eine Rentenanpassung von 2,0 % berücksichtigt. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von TEUR 96. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurden demgemäß 1/15, also TEUR 6 den Pensionsrückstellungen zugeführt. Der Zuführungsbetrag des Geschäftsjahres 2018 (TEUR 6) wurde gesondert als davon-Vermerk bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen als "Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB" erfasst. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 2018 beträgt TEUR 36 (Art. 67 Abs. 2 EGHGB) und wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums den Pensionsrückstellungen zugeführt werden. Der für Zwecke der Ermittlung des Unterschiedsbetrags nach § 253 Abs. 6 HGB verwendete durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt 2,32 %. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 32 Der Unterschiedsbetrag ist nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden mit den vorsichtig geschätzten Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 103). Zu den sonstigen Vermögensgegenständen gehören auch Beträge, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Im Einzelnen sind dies Steuererstattungsansprüche und noch nicht abziehbare Vorsteuerbeträge in Höhe von insgesamt TEUR 0 (Vorjahr TEUR 15). 2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Personalrückstellungen. Daneben kommen die üblichen Verbindlichkeitenrückstellungen zum Ausweis. 3. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit nachfolgender Ausnahme innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren. Für die Verbindlichkeiten bestehen im üblichen Umfang branchenübliche und/oder kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 81.200,61 sowie Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 141.403,87. 4. Periodenfremde Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind in Höhe von TEUR 182 (Vorjahr TEUR 307). Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen und Buchgewinnen aus der Veräußerung von Anlagevermögen. 5. Periodenfremde Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind in Höhe von TEUR 92 (Vorjahr TEUR 156). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Forderungsverluste und um Verluste aus der Verschmelzung eines Tochterunternehmens. IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen für Betriebsgebäude und Verkaufsräume (rd. TEUR 376 p. a.). 2. Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane Im Geschäftsjahr wurde die Geschäftsführung durch die Benz-Weine Beteiligungs GmbH, Stuttgart, wahrgenommen. Diese wurde wiederum vertreten durch die Geschäftsführer,
3. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten Die durchschnittliche Zahl von Beschäftigten setzte sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:
4. Anteilsbesitz Der Anteilsbesitz gem. § 285 Nr. 11 HGB stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
5. Ausschüttungssperre Zum 31. Dezember 2018 unterliegt nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ein Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 32 der Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre. Der Betrag betrifft in voller Höhe den Unterschiedsbetrag aus dem Vergleich des Bilanzansatzes der Pensionsrückstellungen, der mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Jahren ermittelt wurde, mit dem Wert, der sich bei Ermittlung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Jahren ergibt. 6. Persönlich haftender Gesellschafter Persönlich haftender Gesellschafter ist die Benz-Weine Beteiligungs GmbH, Stuttgart, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 26.000,00.
Stuttgart, den 22. Juni 2020 Benz-Weine GmbH & Co. KG Bernd Hartmann Angabe gemäß § 328 Abs. 1 HGB Der Abschluss wurde festgestellt/gebilligt am 07.07.2020. |
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