Sportmarken Outlet Wiedemann GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Arnold Raabe seit 6.11.2023 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft Arnold Raabe jun. und Evelyn Raabe-Keitler | 66.67% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ARNOLD RAABE GmbHAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Arnold Raabe GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Angabe zu Forderungen Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Angabe zu Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 198.470,81 (Vorjahr: Euro 207.874,78). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Sonstige Pflichtangaben Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind. Sonstige Angaben 1. Es existiert eine Rangrücktrittsvereinbarung zwischen der Gläubigerin Frau Frieda Raabe und der Schuldnerin Arnold Raabe GmbH mit folgendem Text: Die Schuldnerin schuldet dem Gläubiger folgenden Betrag: 71.336,61 Euro § 1 Rangrücktritt (1) Der Gläubiger tritt mit seiner oben genannten Forderung gegen die Schuldnerin hinter sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger der Schuldnerin im Rang hinter die Gläubiger i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurück, soweit diese nicht ebenfalls den Nachrang ihrer Forderung vereinbart haben; in diesem Fall besteht Gleichrang. (2) Der Gläubiger darf seine Forderungen solange und soweit nicht geltend machen, wie Befriedigungen hierauf zu einer Überschuldung der Schuldnerin i.S.d. § 19 InsO führen würden. § 2 Anspruch des Gläubigers außerhalb des Insolvenzverfahrens Der Gläubiger verpflichtet sich, außerhalb eines Insolvenzverfahrens, seine Ansprüche auf Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Darlehensvaluta, sowie der hieraus resultierenden Zinsen so lange nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderung zu einer Überschuldung der Schuldnerin i.S.d. § 19 Abs. 2 InsO führen oder diese vertiefen würde. Die Ansprüche des Darlehensgebers sind ausschließlich aus einem künftigen, die sonstigen Schulden der Gesellschaft übersteigenden Bilanzgewinn aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus anderem, die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigenden, freiem Vermögen zu befriedigen. § 3 Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Im Insolvenzverfahren darf der Gläubiger seine nachrangigen Forderungen nur entsprechend der vereinbarten Rangstelle anmelden und Befriedigung erst verlangen, wenn die Forderungen aller vorrangigen Gläubiger vollständig beglichen sind. § 4 Schriftform/Sonstiges (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass an ihre Stelle eine Regelung tritt, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem von den Parteien gewollten an nächsten kommt.
gez. Geschäftsführung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2011 festgestellt. |
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