Walter
Medien GmbH
Brackenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
857.647,90 |
756.929,77 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.749,50 |
26.322,00 |
| II.
Sachanlagen |
846.898,40 |
730.607,77 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.036.525,09 |
5.356.942,56 |
| I.
Vorräte |
1.073.617,37 |
1.095.534,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.329.618,81 |
2.206.101,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.633.288,91 |
2.055.306,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
37.904,53 |
56.793,65 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
27.987,10 |
|
| Aktiva |
6.960.064,62 |
6.170.665,98 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.987.157,30 |
4.403.834,08 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
511.450,00 |
511.450,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.492.384,08 |
3.453.791,02 |
| III.
Jahresüberschuss |
983.323,22 |
438.593,06 |
| B.
Rückstellungen |
522.155,95 |
548.878,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.450.751,37 |
1.217.953,22 |
| Passiva |
6.960.064,62 |
6.170.665,98 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Firma WALTER Medien GmbH mit Sitz in Brackenheim
wird beim Amtsgericht Stuttgart unter der
Handelsregisternummer HRB 320142 geführt.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und unter
Beachtung der Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer mittelgroßen GmbH
gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266, 288 HGB) und bei der
Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des
Artikel 93 Abs. 2 S. 1 EGHGB zur rückwirkenden
Anhebung der Schwellenwerte Gebrauch. Hierbei erfolgt ein
Rückbezug der neuen Schwellenwerte auf die
Geschäftsjahre 2021 und 2022. Danach ist die
Gesellschaft wie eine kleine Kapitalgesellschaft
offenzulegen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt
nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet.
Die Bewertung erfolgte nach dem Vorsichtsprinzip,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres 2023 sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs-/ oder
Herstellungs- kosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Bei der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes berücksichtigt.
Die Abschreibungen, für im Jahr 2023 getätigten
Investitionen, wurden linear vorgenommen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Im Jahr 2023 wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
vorgenommen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe werden Festwerte gebildet (§§ 240
Abs. 3 bzw. 256 HGB). Die Summe der Festwerte beträgt
184 TEUR.
Die übrigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Die unfertigen Erzeugnisse bzw. Leistungen werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Die
Herstellungskosten umfassen neben dem Fertigungsmaterial,
den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgte verlustfrei.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Neben den
Einzelwertberichtigungen zu Forderungen, wurden die
erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko
durch eine angemessene Wertberichtigung
(Pauschalwertberichtigung) berücksichtigt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind für die erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet worden.
Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend
Ihrer Restlaufzeit mit einem durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Rückstellungen für Pensionen
Die Gesellschaft hat zum 2023 ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der sogenannten projected unit credit-Methode
(puc-Methode) erstellen lassen. Es wurden die HEUBECK
RICHTTAFELN 2018 G angewandt.
Für die Berechnung wurde der von der Bundesbank
auf Basis der Rückstellungsabzinsungsverordnung
festgelegte durchschnittliche Zinssatz der vergangenen 10
Jahre von 1,82 % zugrunde gelegt. Eine Fluktuation und ein
Rententrend waren nicht zu erfassen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr,
ausnahmslos eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Pensionsrückstellungen
Nach Saldierung des Deckungsvermögens mit der
zugrundeliegenden Pensionsverpflichtung ergibt sich im
Geschäftsjahr 2023 ein aktivischer Überhang,
welcher gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB auf
der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird. Der saldierte
Ausweis gemäß § 246 Abs. 2 HGB setzt sich
wie folgt zusammen:
Erfüllungsbetrag der Schulden: 1.430 TEUR
./. Anschaffungskosten (=Zeitwert) des verrechneten
Vermögens: 1.458 TEUR
Saldierter Wert: -28 TEUR
Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB
Aus der Abzinsung der Rückstellung für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Zinssatz der
vergangenen zehn Jahre, ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Zinssatz der vergangen
sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 2
TEUR. Der Unterschiedsbetrag ist gemäß §
253 Abs. 6 HGB für die Ausschüttung gesperrt.
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeitvermerken
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt zum 31.
Dezember 2023 TEUR 1.258 (Vorjahr: TEUR 1.060).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über einem Jahr beträgt zum 31.
Dezember 2023 TEUR 193 (Vorjahr: TEUR 158).
Von den zum 31. Dezember 2023 bestehenden
Verbindlichkeiten sind insgesamt TEUR 188 durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte abgesichert.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Die GmbH ist für verschiedene Darlehen eines
verbundenen Unternehmens mitverpflichtet worden. Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungen belief sich auf TEUR
1.500. Zum Bilanzstichtag waren die Darlehen in Höhe
von TEUR 272 in Anspruch genommen.
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist aufgrund der guten
Finanz-/Liquiditätslage des verbundenen Unternehmens
nicht zu rechnen.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden im
Geschäftsjahr in Form von Mietverpflichtungen
gegenüber einem verbundenen Unternehmen in Höhe
von TEUR 600 sowie sonstigen Mietverpflichtungen in
Höhe von TEUR 22 (jeweils Jahresbetrag).
Leasingverpflichtungen bestanden zum 31.12.2023 in
Höhe von TEUR 55. Hiervon sind fällig bis zu
einem Jahr TEUR 24. Leasing und Miete werden als
alternative Finanzierungsform eingesetzt.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren
während des Geschäftsjahres im Unternehmen
beschäftigt:
Arbeitnehmergruppen
2023
Gewerbliche Arbeiter: 36
Angestellte: 36
Die Gesamtzahl der durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit: 72
(ohne Einbeziehung von Geschäftsführern und
Auszubildenden)
Nachtragsbericht
Nach dem Schluss des Geschäftsjahrs sind keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Dr.-Ing. Eberhard
Nehl
ausgeübter Beruf: Ingenieur
Geschäftsführerin: Frau Eva-Christine Nehl
ausgeübter Beruf: Wirtschaftsingenieurin (M.Sc.)
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023
und den Gewinnvortrag in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
Brackenheim, den 23. Mai 2024
Dr.-Ing. Eberhard Nehl
Eva-Christine Nehl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 13.06.2024 festgestellt.
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