Autohaus
Zimmermann GmbH
Geisenhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
90.995,00 |
82.855,00 |
| I.
Sachanlagen |
90.995,00 |
82.855,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
375.047,91 |
399.650,73 |
| I.
Vorräte |
107.846,31 |
197.538,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
218.989,71 |
198.185,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.211,89 |
3.926,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
466.042,91 |
482.505,73 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
77.301,10 |
103.236,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
204.516,75 |
204.516,75 |
| II.
Verlustvortrag |
101.280,43 |
43.473,82 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
25.935,22 |
57.806,61 |
| B.
Rückstellungen |
124.326,00 |
117.562,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
264.415,81 |
261.707,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
54.415,81 |
81.707,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
210.000,00 |
180.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
466.042,91 |
482.505,73 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Autohaus Zimmermann
GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu berücksichtigen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im
Anhang gewählt.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Beim vorliegenden Jahresabschluss konnten die bisher
angewandten Bilanzierungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter besonderer
Beachtung der §§ 266 und 275 HGB.
Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis
ordnungsgemäß entwickelt. Auf die Darstellung
der Entwicklung des Anlagevermögens wird
gemäß § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsgemäß zum Abschlussstichtag
erfasst.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Der Jahresabschluss wurde teilweise unter Anwendung
der Erleichterungsvorschriftten für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt € 0,00
(Vorjahr: € 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem
Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen
Gliederungsschemas.
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Die Steuerbilanz zeigt damit keinen abweichenden Gewinn an.
3. Angaben
zu den Bewertungsmethoden
Die Bewertungsmethoden des vorliegenden
Jahresabschlusses konnten gegenüber dem Vorjahr
beibehalten werden. Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmertätigkeit
beachtet.
Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese, soweit
zulässig, in die Handelsbilanz.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen gemindert. Die
Abschreibung wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und den
entsprechenden steuerlichen Vorschriften linear und
degressiv vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte.
Die Forderungen uns sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag
und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Sämtliche sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Rückstellungen wurden für weitere ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden auch alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
5. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Erster Geschäftsführer: Helmut
Zimmermann
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 100.000,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.636,81
EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 100.000,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.610,70
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Geisenhausen, 08.09.2020, gez. Helmut Zimmermann,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.09.2020 festgestellt.
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