Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 16236
Vorher
HABO engineering GmbH
Eingetragen
15.2.2005
Branche
Architekturbüros für HochbauErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Entwicklung und Vermarktung von technischen Produkten, Integration und Vertrieb neuer Entwicklungstools sowie die damit verbundene Beratung und Schulung.

Historie

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Management

NameRolle
Josef Dr. Halter
seit 15.2.2005
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Michael Obermeier
seit 15.2.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

83233 Bernau a. Chiemsee
8.334 €
33.34%
83278 Traunstein
8.333 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HABO Consulting GmbH

Prien a. Chiemsee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 135,00 202,00
I. Sachanlagen 135,00 202,00
B. Umlaufvermögen 25.851,19 30.789,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.769,04 7.991,65
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.082,15 22.797,37
Summe Aktiva 25.986,19 30.991,02

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 25.230,06 30.164,13
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 230,06 5.164,13
B. Verbindlichkeiten 756,13 826,89
Summe Passiva 25.986,19 30.991,02

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2019

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der HABO Consulting GmbH zum 31.12.2018 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, die Aufbewahrungspflicht sowie die noch nicht beschiedenen Aufwendungen für die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft..

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Halter Josef, Herrn Obermeier Michael, Herrn Amberger Klaus und Herrn Bauer Ulrich.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt folgende Gewinnverwendung vor:


Gewinnvortrag zum 01.01.2019 € 5.164,13
Verlustvortrag laut Beschluss € 4.934,07
Gewinnausschüttung € 0,00
Gewinnvortrag € 230,06

Prien, den


Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.5.2021.

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