Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 19429
Eingetragen
4.2.2003
Branche
Dachdeckerei und BauspenglereiHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Der Betrieb einer Dachdeckerei

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bianca Westphal
seit 28.6.2007
Prokura
Boris Westphal
seit 30.6.2003
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dachdeckerei Westphal GmbH

Taunusstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 1.761,00 31.670,00
I. Sachanlagen 1.761,00 31.670,00
B. Umlaufvermögen 123.552,19 46.231,47
I. Vorräte 59.317,39 12.531,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.130,00 31.812,79
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 104,80 1.886,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten   2.272,38
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 8.509,21 23.259,75
Summe Aktiva 133.822,40 103.433,60

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 48.259,75 40.916,64
III. Jahresüberschuss 14.750,54 -7.343,11
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag -8.509,21 -23.259,75
B. Rückstellungen 3.000,00 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 130.822,40 100.433,60
Summe Passiva 133.822,40 103.433,60

Anhang 2021


Dachdeckerei Westphal GmbH, Taunusstein

I. Allgemeines

Der Jahresabschluss der Dachdeckerei Westphal GmbH, Taunusstein, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 19429) zum 31. Dezember 2021 wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine Kleinstkapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (teilweise) in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2021 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von € 8.509,21 aus. Die Geschäftsführung bzw. die Gesellschafter haben einzelne Maßnahmen, unter anderem die Anpassung von Personalaufwendungen und Sachkosten, im Kalenderjahr 2021 ergriffen. Außerdem werden Rangrücktrittsvereinbarungen für die Gesellschafter Verrechnungskosten geschlossen. Auf Grundlage der vorliegenden Auftragslage sowie der Ergebniserwartung für das Geschäftsjahr 2022 geht die Geschäftsführung von einer Fortführung des Unternehmens aus. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt daher unter der Annahme der Unternehmens­fortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungs­bedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden über die folgenden Nutzungsdauern vorgenommen:

Hof- und Wegebefestigungen 17-19 Jahre
Bauten auf fremden Grundstücken 8 Jahre
Maschinen 4-7 Jahre
Andere Anlagen, Ausstattung 3-10 Jahre
Personenkraftwagen 3-6 Jahre
Büroeinrichtung 3 Jahre
Sonst. Betriebs-, Geschäftsausst. 3-8 Jahre

Die Vorräte werden mit ihren Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden, soweit erforderlich, bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

IV. Sonstige Angaben

Die Zahl der im Jahresdurchschnitt bechäftigten Arbeitnehmer beträgt vier (ein Angestellter und drei Gewerbliche).

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.2.2023.

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