BM-Falcon Textilhandel GmbHLiquidiert

35452 Heuchelheim an der Lahn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRB 7116
Vorher
BM-Falcon Textilhandel UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
23.10.2009
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienGroßhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Der Handel mit Textilien aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Funda Özergün
seit 20.4.2020
Liquidator
Fulya Özergün
seit 20.4.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.500 €
50.00%
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BM-Falcon Textilhandel GmbH

Heuchelheim (vormals: Buseck)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

48.992,00

58.835,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

147.476,00

144.985,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

130.541,77

154.547,07

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

16.893,49

8.991,77

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.060,35

1.790,79

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

35.292,52

0,00

Summe Aktiva

381.256,1 3

369.149,63



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

- nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-12.499,00

-12.499,00

II. Gewinnvortrag/ Verlustvortrag

32.012,44

5.761,72

III. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag

-79.805,96

26.250,75

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

35.292,52

0,00

B. Rückstellungen

18.134,49

20.379,95

C. Verbindlichkeiten

363.121,64

304.256,21

Summe Passiva

381.256,13

369.149,63

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 267a HGB einzustufen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der BM-Falcon Textilhandel GmbH zum 31.12.2013 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand, und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungspositionen wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Rückstellungen

Die Steuerrückstellung betreffen die nicht fällige Umsatzsteuer.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Frau Fulya Özergün und Frau Funda Özergün.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Heuchelheim, den 18. April 2016

gez. Fulya Özergün u. Funda Özergün

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.04.2016

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