Informationsagentur VIA GmbH
Markneukirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
114,00 |
151,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
113,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.095,33 |
10.020,42 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.655,82 |
1.993,27 |
| II.
Wertpapiere |
|
31,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.439,51 |
7.995,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
32,83 |
324,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.242,16 |
10.496,29 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.958,83 |
7.282,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
31.000,00 |
31.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
21.500,00 |
21.500,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
|
31,70 |
| IV.
Verlustvortrag |
45.217,83 |
52.436,60 |
| V.
Jahresüberschuss |
676,66 |
7.187,07 |
| B.
Rückstellungen |
784,92 |
700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.498,41 |
2.514,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.242,16 |
10.496,29 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt. Weiterhin waren die Vorschriften des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft
hat deshalb für den offenzulegenden Jahresabschluss
von den gesetzlichen Möglichkeiten der
Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften entsprechend Gebrauch gemacht.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften in der Bilanz
anzubringenden Vermerke wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit insgesamt im Anhang
aufgeführt.
II. Angaben
zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen Ansatzvorschriften §§ 246-251
HGB und der Bewertungsvorschriften
§§ 252-256a HGB sowie unter
Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften §§ 264 ff.
HGB erstellt.
Weitergehende Angabepflichten im Anhang
bezüglich der angewandten Übergangsvorschriften
zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) gemäß Art. 66, 67
Handelsgesetzbuch-Einführungsgesetz (EGHGB)
ergaben sich nicht.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Bei den
Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt
ist, wurden planmäßige Abschreibungen unter
Anwendung der linearen Abschreibungsmethode auf die
voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen. Für im
Geschäftsjahr 2010 angeschaffte geringwertige
Vermögensgegenstände im Sinne von § 6
Abs. 2 EStG (€ 150,01 bis
€ 410,00) konnte der steuerliche Sofortabzug
von € 329,41 in die Handelsbilanz übernommen
werden, da die Position für den Jahresabschluss der
Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung ist. Der
Sammelposten für Vermögensgegenstände
im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG aus den
Vorjahren (€ 150,01 bis € 1.000,00)
konnte in der Handelsbilanz beibehalten und wiederum zu
einem Fünftel (€ 37,00) aufgelöst
werden. Der verbleibende Sammelposten beträgt zum
Abschlussstichtag € 111,00 und ist damit für
den Jahresabschluss ebenfalls von untergeordneter
Bedeutung. Bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von
€ 150,00 wurden im Jahr des Zugangs
vollständig als Aufwand verbucht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag
angesetzt.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden ebenfalls zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
wurden in Höhe des voraussichtlich notwendigen
Erfüllungsbetrags nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Es bestanden keine Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr. Sämtliche Verbindlichkeiten haben
ebenfalls eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
€ 1.023,99 (Vorjahr: € 1.023,99).
IV. Weitere
Angaben
Während des Geschäftsjahres 2010 wurden die
Geschäfte der Gesellschaft von Frau Heidi Weiss
geführt.
Markneukirchen, 12. Juli 2011
gez. Heidi Weiss, Geschäftsführerin
Informationsagentur VIA GmbH, Markneukirchen
Sonstige Offenlegungsangaben: Der Jahresabschluss des
Geschäftsjahres 2010 wurde per Gesellschafterbeschluss
vom 12. Juli 2011 festgestellt.
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