Löffler und Partner GmbH
Haan
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
318.211,55 |
742.149,72 |
| I.
Sachanlagen |
25,00 |
25,00 |
| II.
Finanzanlagen |
318.186,55 |
742.124,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
72.539,80 |
68.282,18 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.042,37 |
46.355,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
35.506,00 |
40.045,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.497,43 |
21.927,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
515,50 |
1.831,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
391.266,85 |
812.263,76 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
331.782,49 |
380.844,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
355.279,98 |
250.316,34 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
49.062,08 |
-104.963,64 |
| B.
Rückstellungen |
55.502,26 |
427.451,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
669,91 |
829,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
70,98 |
117,81 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.312,19 |
3.137,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
391.266,85 |
812.263,76 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
Anhang der Löffler und Partner GmbH, Haan
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 ist nach den für
große Kapitalgesellschaften im Sinne von
§ 267 Abs. 1 HGB geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden die durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (kurz: BilMoG)
geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt.
Die Vorjahreszahlen wurden in Ausübung des Wahlrechts
in Art 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Durch die
Anwendung des BilMoG ergaben sich insbesondere
Änderungen bei der Bewertung der
Pensionsrückstellungen.
Unter Außerachtlassung der Änderungen
durch das BilMoG entsprechen Darstellung, Gliederung,
Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses den
Vorjahresgrundsätzen.
Es wurden größenabhängige
Erleichterungen im Sinne von § 288 HGB in Anspruch
genommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung des Jahresabschlusses richtet sich
grundsätzlich nach den §§ 266 HGB.
III.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Zugänge zum Anlagevermögen werden mit den
Anschaffungskosten aktiviert.
Die Abschreibung von unbeweglichen Sachanlagen
erfolgt grundsätzlich linear über eine
Nutzungsdauer von 10 - 50 Jahren.
Bewegliche Sachanlagegüter werden linear bzw.
degressiv über eine Nutzungsdauer von 4 - 20
Jahren abgeschrieben. Bei der degressiven
Abschreibungsmethode erfolgt der Übergang zur linearen
Abschreibungsmethode, sobald dadurch höhere
Abschreibungsbeträge erreicht werden.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der sonstigen
Vermögensgegenstände und Guthaben bei
Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.
Eigenkapital
Das Stammkapital ist voll eingezahlt und
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Rückstellungen
Die Pensionsverpflichtungen werden
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln
2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der
Festlegung des laufzeitkongruenten
Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des
Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 HGB der von der
Deutsche Bundesbank ermittelte und
veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der
letzten sieben Jahre verwendet, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum
Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz
beträgt 5,15 %.
Zukünftige erwartete Rentensteigerungen werden
bei der Ermittlung der Verpflichtung
berücksichtigt. Dabei wird derzeit von einer
jährlichen Anpassung von 0,00 % ausgegangen.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und
insolvenzsicher sind, sowie
ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus
Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen)
wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden
verrechnet.
Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet.
Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens
(Rückdeckungsversicherungen) entspricht den
fortgeführten Anschaffungskosten
gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und
besteht aus dem so genannten
geschäftsplanmäßigen
Deckungskapital des Versicherungsunternehmens
zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen
Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so
genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung).
Erfolgswirkungen aus der Änderung des
Diskontierungssatzes, Zeitwertänderungen des
Deckungsvermögens und laufende Erträge des
Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis
gezeigt.
Im Vorjahr wurden die Pensionsverpflichtungen
versicherungsmathematisch mit ihrem Teilwert
gemäß § 6 a EStG auf der
Basis eines Zinssatzes von 6 % angesetzt. Durch die
erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG
(Neubewertung Pensionsverpflichtungen, Saldierung mit zu
Zeitwerten bewertetem Deckungsvermögen) hat sich zum
1. Januar 2010 eine Unterdotierung in Höhe
von EUR 21.712 ergeben. Dieser Betrag wurde der
Pensionsrückstellung im Berichtsjahr in
voller Höhe zugeschrieben.
Die Rückstellungen werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Betrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen
weniger als ein Jahr.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem
Rückzahlungsbetrag.
IV.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
2010:
Herr Dr. Christian Schmidt-Ott (Kaufmann), Wuppertal
Herr Michael Schmidt-Ott (Kaufmann), Wuppertal
Haan, 22. Dezember 2011
gez. Dr. Christian
Schmidt-Ott
gez. Michael Schmidt-Ott
(Geschäftsführer)
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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