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EVENIA GmbHLiquidiert
Podbielskistraße 272, 30655 Hannover, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EVENIA GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANG1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Von den eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft wendet bei der Gliederung der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung die für die Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB an. Die Gesellschaft richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB und den rechtsformspezifischen Vorschriften des GmbHG. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die handelsrechtlichen Änderungen zum 01. Januar 2010 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) haben bei der Gesellschaft zu keinen Umstellungseffekten oder einer Durchbrechung des Bilanzenzusammenhangs geführt. Es sind auch keine Jahresabschlussposten des Vorjahres betroffen, für die ein Fortführungs- oder Beibehaltungswahlrecht zur Bilanzierung nach altem Recht besteht. Anlagevermögen Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Dabei wurde die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Die Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt und zulässig ist. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung unterliegen und im aktuellen Jahr angeschafft wurden, wurden zeitanteilig (pro-rata-temporis) abgeschrieben. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in einem Anlagenverzeichnis fortgeschrieben. Vorräte, Unfertige Leistungen und geleistete Anzahlungen Warenvorräte sind nicht vorhanden. Unfertige Leistungen und geleistete Anzahlungen bestehen ebenfalls nicht. Die Aufträge sind fertig und wurden in der Vergangenheit abgerechnet. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Rückstellungen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt die Abzinsung mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre gemäß Bekanntgabe der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB. Steuerrückstellungen oder Forderungen aus Erstattungsguthaben werden im Rahmen der Jahresabschlusserstellung ermittelt und unsaldiert berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Sonstige Rückstellungen wurden gebildet für Kosten der Jahresabschlusserstellung und Offenlegung. Alle Rückstellungen haben eine Laufzeit bis 1 Jahr. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264 c Abs. 1 HGB) Gegenüber der Gesellschafterin und der Geschäftsführerin bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). 2. Latente Steuern Auf die Aktivierung von latenten Steuern wird zulässigerweise verzichtet. 3. Sonstige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr 2012: - Birgit Haufer, Hannover (ausgeübter Beruf: Kauffrau) Personalaufwand Auf die Angabe der Geschäftsführergehälter wurde gemäß § 288 HGB verzichtet. Lagebericht Auf die Aufstellung eines Lageberichts wird zulässigerweise gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, dass Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Hannover, den 24. Februar 2014 gez. Birgit Haufer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.02.2014 |
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