Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 10176
Eingetragen
12.12.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenAmbulante Betreuungsdienste für ältere MenschenSonstige vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Krankenhäusern, Altenheimen, Pflegeheimen und sonstigen sozialen Einrichtungen sowie die Beteiligung an solchen Einrichtungen und die Ausbildung des Pflegepersonals und sonstiger Berufsgruppen. Die Gesellschaft ist berechtigt, für Teilbereiche Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Es können auch weitere gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke, letztere z.B. durch die Anbietung krankenseelsorgerischer Betreuung oder der Einrichtung ud Bereithaltung von Krankenhauskapellen verfolgt werden. Die Gesellschaft dient damit den Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
Katholische Kirchengemeinde St. Vincentius – Krankenhausfonds St. Vincentius
49.00%
Maria Theresia Bonzel-Stiftung
40.80%
10.20%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH
Germany
1.147.500 €
51.00%
Katholische Kirchengemeinde St. Vincentius – Krankenhausfonds St. Vincentius
Germany
1.102.500 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

St. Vincentius gGmbH i.L.

Dinslaken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

1. Grundlagen der Gesellschaft

Die St. Vincentius gGmbH i. L. ("Gesellschaft") betrieb in Dinslaken das St. Vinzenz-Hospital, das nach dem Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 11. Dezember 2017 über 447 Planbetten verfügt. Davon entfallen 150 Betten auf die Psychiatrie, einschließlich einer Psychiatrischen Tagesklinik mit 36 Plätzen am Standort Dinslaken sowie weiteren 16 Plätzen am Standort Wesel. 297 Planbetten entfallen auf die somatischen Fachdisziplinen.

Des Weiteren betrieb die Gesellschaft am Standort Dinslaken das St. Franziskus-Altenpflegeheim mit insgesamt 100 Heimplätzen. Davon 10 eingestreute Plätze für Kurzzeitpflege sowie 14 Plätze im Bereich Wachkoma (Reha-Phase F).

Ferner betrieb die Gesellschaft am Standort des St. Vinzenz-Hospitals eine Ausbildungsstätte

"Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit - St. Vinzenz-Hospital".

Das St. Vinzenz-Hospital versteht sich als leistungsfähiges, christliches Stadtkrankenhaus mit ganzheitlicher und familienfreundlicher Ausrichtung.

Neben der regionalen, akut-stationären Krankenhausversorgung der Städte Dinslaken, Voerde, Hünxe sowie des Stadtteils Duisburg-Walsum hat das St. Vinzenz-Hospital auch ein überregionales Einzugsgebiet. In der psychiatrischen Versorgung übernimmt das St. Vinzenz-Hospital zusätzlich zu den bereits genannten Versorgungsregionen auch den Kreis Wesel (Dinslaken, Voerde, Hünxe, Wesel, Schermbeck, Hamminkeln) im Sinne der psychiatrischen Pflichtversorgung im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie.

Die St. Vincentius gGmbH ist seit dem Geschäftsjahr 2016 100 %ige Gesellschafterin der Medizinische Versorgungszentrum Niederrhein gGmbH (MVZ).

Mehrheitsgesellschafter der St. Vincentius gGmbH i.L. ist seit 2006 mit 51 % die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH (GFO). Die verbleibenden 49 % der Geschäftsanteile hielt seitdem noch die Kath. Kirchengemeinde St. Vincentius, Dinslaken - Krankenhausfonds St. Vincentius. Die vollständige Übernahme der St. Vincentius gGmbH durch die GFO im Wege der Einzelrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten durch Übertragung sämtlicher Aktiva und Passiva (Asset Deal), einschließlich Erbbaurechtsübertragungsvertrag, erfolgte mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2019 und mit dinglicher Wirkung zum 01.06.2019 (Vertrag vom 17.01.2019, Notar Andreas Zeppenfeld, Amtssitz Olpe/Westfalen, Nummer 12 der Urkundenrolle für 2019). Gemäß § 613a BGB wurden die Mitarbeiter/-innen in die GFO übernommen.

Aufgrund der Übertragung in die GFO wurden zum 01.06.2019 sämtliche operative Tätigkeiten der St. Vincentius gGmbH eingestellt. Die Gesellschafterversammlung hat am 9. September beschlossen, die Gesellschaft mit Ablauf des 31. Dezember 2019 zu liquidieren.

Die St. Vincentius gGmbH ist in den Konzernverbund der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH, Olpe, (GFO) eingebunden.

2. Wirtschaftsbericht

Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 25 TEUR aus. Das Jahresergebnis resultiert aus voraussichtlichen Aufwendungen für die Liquidation und Abwicklung der Gesellschaft einschließlich aller Erstellungs- und Prüfungskosten. Der bis zur Veräußerung des St. Vinzenz-Hospitals, Dinslaken, und des St. Franziskus-Altenpflegeheims, Dinslaken, am 31. Mai 2019 erwirtschaftete Verlust in Höhe von 810 TEUR (davon - 916 TEUR St. Vinzenz-Hospital und 106 TEUR St. Franziskus-Altenpflegeheim) wird wirtschaftlich durch die Übernehmerin getragen.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Mangels weiterer wirtschaftlicher Aktivitäten der Gesellschaft über den 1. Januar 2020 hinaus erübrigen sich weitere Analysen zu Prognosen, Chancen und Risiken. Weitere Belastungen über die im Wirtschaftsjahr hinaus gebildete Rückstellung für die Abwicklung der Gesellschaft werden nicht erwartet.

 

Dinslaken, 28. Februar 2020

Dr. Christoph Heller, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVSEITE

31.12.2019 31.12.2018
EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 249
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 22.033
2. Technische Anlagen 0,00 102
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 3.723
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 5.280
0,00 31.138
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 25
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 82
3. Sonstige Ausleihungen 0,00 170
4. Genossenschaftsanteile 0,00 17
0,00 294
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 102
2. Unfertige Leistungen 0,00 472
0,00 574
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 9.599
2. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 0,00 2.501
- davon nach BPflV/KHEntgG 2.500.673,94 EUR (Vorjahr 920 TEUR)
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 329
4. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 316
0,00 12.745
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.250.000,00 21.169
- davon Treuhandvermögen 0,00 EUR (Vorjahr 43 TEUR)
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 9
2.250.000,00 66.178

PASSIVSEITE

31.12.2019 31.12.2018
EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 2.250.000,00 2.250
II. Kapitalrücklage 0,00 14.296
III. Gewinnrücklagen 0,00 11.676
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -25.000,00 1.253
2.225.000,00 29.475
B. SONDERPOSTEN AUS ZUWENDUNGEN ZUR FINANZIERUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 0,00 11.133
C. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 25.000,00 10.335
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 6.162
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0.00 EUR (Vorjahr 580 TEUR)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr 5.582 TEUR)
2. Erhaltene Anzahlungen 0,00 1
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr 1 TEUR)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 2.329
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr 2.054 TEUR)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr 275 TEUR)
4. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 0,00 4.876
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr 4.876 TEUR)
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 463
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr 463 TEUR)
6. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 1.243
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr 1.243 TEUR)
- davon aus Steuern 0,00 EUR (Vorjahr 695 TEUR)
- davon Treuhandverbindlichkeiten 0,00 EUR (Vorjahr 43 TEUR)
0,00 15.074
E. AUSGLEICHSPOSTEN AUS DARLEHENSFÖRDERUNG 0,00 7
F. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 154
2.250.000,00 66.178

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019

2019 2018
EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 32.252.718,07 75.788
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 0,00 -139
3. Sonstige betriebliche Erträge 2.659.715,18 4.643
34.912.433,25 80.292
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.842.459,36 8.295
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.040.220,90 7.006
6.882.680,26 15.301
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 18.249.285,65 40.665
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.304.670,76 9.750
- davon für Altersversorgung 1.185.489,50 EUR (Vorjahr 2.806 TEUR)
22.553.956,41 50.415
Zwischenergebnis 5.475.796,58 14.576
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.132.407,01 3.015
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.275.512,90 10.385
Zwischenergebnis 67.876,67 1.176
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 11,25 1
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.567,22 64
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 54.950,44 226
- davon aus der Aufzinsung 0,00 EUR (Vorjahr 9 TEUR)
-52.371,97 -161
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 33.857,00 68
12. Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -18.352,30 947
13. Sonstige Steuern 6.647,70 -306
14. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -25.000,00 1.253

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Vorbemerkungen

Die St. Vincentius gGmbH wird unter der Nummer HRB 10176 beim Amtsgericht Duisburg geführt. Sitz der Gesellschaft ist Dinslaken.

Mit dem Kauf- und Übertragungsvertrag vom 17. Januar 2019 wurden das St. Vinzenz-Hospital sowie das St. Franziskus-Altenpflegeheim mit sämtlichen Vermögensgegenständen und Schulden von der St. Vincentius gGmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2019 auf die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH, Olpe, (GFO) übertragen (asset deal). Der Übergang erfolgte mit dinglicher Wirkung zum 1. Juni 2019.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt und gegliedert.

Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.

Die Gesellschafterversammlung hat am 9. September 2019 beschlossen, die Gesellschaft mit Ablauf des 31. Dezember 2019 zu liquidieren. Der Jahresabschluss wurde daher unter Abkehr von der Going-Concern-Prämisse aufgestellt.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bis auf ein Bankguthaben wurden alle Vermögensgegenstände und Schulden gemäß Kauf- und Übertragungsvertrag auf die GFO übertragen. Die Ausnahmen, die nicht verkauft und übertragen wurden, sind auf der Aktivseite der Bankbestand in Höhe des Stammkapitals sowie die entsprechenden Rückstellungen auf der Passivseite. Sie werden zum Nennwert in der Bilanz aufgeführt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bilanziert.

III. Erläuterung zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019 ist im beigefügten Anlagennachweis dargestellt.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt laut Gesellschaftsvertrag unverändert 2.250 TEUR.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten in Höhe von 25 TEUR für die Liquidation und Abwicklung der Gesellschaft einschließlich aller Erstellungs- und Prüfungskosten.

IV. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse betreffen mit 92,1 % Erlöse aus Krankenhausleistungen, mit 7,1 % Erlöse aus dem Betrieb des Altenpflegeheims und mit 0,8 % sonstige Umsatzerlöse.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von 916 TEUR. Diese resultieren aus der Fehlbetragsübernahme des Krankenhauserwerbers für den bis zur dinglichen Wirksamkeit der Krankenhausübertragung entstandenen Fehlbetrages.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von 106 TEUR. Diese resultieren aus der Weiterleitung des Überschusses aus dem Betrieb des Altenpflegeheimes an den Erwerber für bis zur dinglichen Wirksamkeit der Übertragung erwirtschaftete Überschüsse.

V. Sonstige Angaben

Gewinnverwendungsvorschlag

Gemäß Vorschlag des Liquidators soll der Jahresfehlbetrag 2019 dem Verlustvortrag zugeführt werden.

Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich 262,25 Mitarbeiter beschäftigt. Davon entfallen 41,5 Mitarbeiter auf den ärztlichen Dienst, 110,0 Mitarbeiter auf den Pflegedienst und 110,75 Mitarbeiter auf das sonstige Personal.

Geschäftsführung

Geschäftsführer im Berichtsjahr war:

Dr. Christoph Heller, bis 31. Dezember 2019

Auf die Angabe der Bezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Liquidator

Dr. Christoph Heller, seit 1. Januar 2020

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrates:

Schwester Mediatrix Nies, Ordensfrau (Aufsichtsratsvorsitzende)

Bartholomäus Kalscheur, Pfarrer (stellvertretender Vorsitzender)

Herr Dipl.-Ing. Dr. Heinz Scholtholt, Pensionär

Herr Dipl.-Kfm. Ingo Morell, Geschäftsführer

Herr Gerd Greven, Bankdirektor im Ruhestand

Herr Andreas Zingsheim, Richter im Ruhestand

Dipl.-Agraringenieur Dr. Thomas Becker, Geschäftsführer

Der Aufsichtsrat erhielt im Jahr 2019 keine Bezüge. Auf den Aufsichtsrat finden die Vorschriften des Aktiengesetzes gemäß § 52 Abs. 1 GmbHG keine Anwendung.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH mit Sitz in Olpe einbezogen. Dieser Konzernabschluss hat befreiende Wirkung nach § 291 HGB. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt beim elektronischen Bundesanzeiger unter HR B 6720.

 

Dinslaken, den 28. Februar 2020

Dr. Christoph Heller, Liquidator

Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2019

Entwicklung der Anschaffungswerte
Bilanzposten: Anfangsstand Umbuchung * Zugang Abgang Endstand
A. Anlagevermögen EUR EUR EUR EUR
1 2 3 5 6
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 655.521,21 18.417,04 673.938,25 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 45.326.066,30 452.069,00 45.778.135,30 0,00
2. Technische Anlagen 3.516.060,64 0,00 3.516.060,64 0,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- + 19.600,00 *
und Geschäftsausstattung 12.174.196,08 346.982,98 12.540.779,06 0,00
4. Geleistete Anzahlungen - 19.600,00 *
und Anlagen im Bau 5.279.808,67 2.696.163,74 7.956.372,41 0,00
± 19.600,00
66.296.131,69 3.495.215,72 69.791.347,41 0,00
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 25.000,00 0,00 25.000,00 0,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 82.417,56 0,00 82.417,56 0,00
3. Sonstige Ausleihungen 170.157,86 0,00 170.157,86 0,00
4. Genossenschaftsanteile 17.250,00 10,00 17.260,00 0,00
294.825.42 10,00 294.835,42 0,00
± 19.600,00
67.246.478,32 3.513.642,76 70.760.121,08 0,00
Entwicklung der Abschreibungen Restbuchwerte
Bilanzposten: Anfangsstand Abschreibungen des Geschäftsjahres Entnahme für Abgänge Endstand 31.12.2019 31.12.2018
A. Anlagevermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 7 8/10 9/11 12 13 14
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 406.354,21 54.135,04 460.489,25 0,00 0,00 249.167,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.293.384,30 627.474,57 23.920.858,87 0,00 0,00 22.032.682,00
2. Technische Anlagen 3.413.640,64 12.180,00 3.425.820,64 0,00 0,00 102.420,00
3. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung 8.451.448,08 438.617,40 8.890.065,48 0,00 0,00 3.722.748,00
4. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.279.808,67
35.158.473,02 1.078.271,97 36.236.744,99 0,00 0,00 31.137.658,67
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 82.417,56
3. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 170.157,86
4. Genossenschaftsanteile 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.250,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 294.825,42
35.564.827,23 1.132.407,01 36.697.234,24 0,00 0,00 31.681.651,09

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die St. Vincentius gGmbH i. L., Dinslaken

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der St. Vincentius gGmbH i. L., Dinslaken - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Vincentius gGmbH i. L., Dinslaken, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, 28. Mai 2020

Solidaris Revisions-GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dirk Römer, Wirtschaftsprüfer

Markus Fischer, Wirtschaftsprüfer

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der St. Vincentius gGmbH vom 3. September 2020

TOP 5 Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses

Die Gesellschafterversammlung stellt einstimmig den Jahresabschluss der St. Vincentius gGmbH i. L. mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 25.000,00 EUR und einer Bilanzsumme in Höhe von 2.250.000,00 EUR fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

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