Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
St. Vincentius gGmbHLiquidiert
Dr.-Otto-Seidel-Straße 31, 46535 Dinslaken, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Dr. Heller seit 6.3.2020 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Katholische Kirchengemeinde St. Vincentius – Krankenhausfonds St. Vincentius | 49.00% |
Maria Theresia Bonzel-Stiftung | 40.80% |
| 10.20% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St. Vincentius gGmbH i.L.DinslakenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 20191. Grundlagen der Gesellschaft Die St. Vincentius gGmbH i. L. ("Gesellschaft") betrieb in Dinslaken das St. Vinzenz-Hospital, das nach dem Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 11. Dezember 2017 über 447 Planbetten verfügt. Davon entfallen 150 Betten auf die Psychiatrie, einschließlich einer Psychiatrischen Tagesklinik mit 36 Plätzen am Standort Dinslaken sowie weiteren 16 Plätzen am Standort Wesel. 297 Planbetten entfallen auf die somatischen Fachdisziplinen. Des Weiteren betrieb die Gesellschaft am Standort Dinslaken das St. Franziskus-Altenpflegeheim mit insgesamt 100 Heimplätzen. Davon 10 eingestreute Plätze für Kurzzeitpflege sowie 14 Plätze im Bereich Wachkoma (Reha-Phase F). Ferner betrieb die Gesellschaft am Standort des St. Vinzenz-Hospitals eine Ausbildungsstätte "Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit - St. Vinzenz-Hospital". Das St. Vinzenz-Hospital versteht sich als leistungsfähiges, christliches Stadtkrankenhaus mit ganzheitlicher und familienfreundlicher Ausrichtung. Neben der regionalen, akut-stationären Krankenhausversorgung der Städte Dinslaken, Voerde, Hünxe sowie des Stadtteils Duisburg-Walsum hat das St. Vinzenz-Hospital auch ein überregionales Einzugsgebiet. In der psychiatrischen Versorgung übernimmt das St. Vinzenz-Hospital zusätzlich zu den bereits genannten Versorgungsregionen auch den Kreis Wesel (Dinslaken, Voerde, Hünxe, Wesel, Schermbeck, Hamminkeln) im Sinne der psychiatrischen Pflichtversorgung im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie. Die St. Vincentius gGmbH ist seit dem Geschäftsjahr 2016 100 %ige Gesellschafterin der Medizinische Versorgungszentrum Niederrhein gGmbH (MVZ). Mehrheitsgesellschafter der St. Vincentius gGmbH i.L. ist seit 2006 mit 51 % die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH (GFO). Die verbleibenden 49 % der Geschäftsanteile hielt seitdem noch die Kath. Kirchengemeinde St. Vincentius, Dinslaken - Krankenhausfonds St. Vincentius. Die vollständige Übernahme der St. Vincentius gGmbH durch die GFO im Wege der Einzelrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten durch Übertragung sämtlicher Aktiva und Passiva (Asset Deal), einschließlich Erbbaurechtsübertragungsvertrag, erfolgte mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2019 und mit dinglicher Wirkung zum 01.06.2019 (Vertrag vom 17.01.2019, Notar Andreas Zeppenfeld, Amtssitz Olpe/Westfalen, Nummer 12 der Urkundenrolle für 2019). Gemäß § 613a BGB wurden die Mitarbeiter/-innen in die GFO übernommen. Aufgrund der Übertragung in die GFO wurden zum 01.06.2019 sämtliche operative Tätigkeiten der St. Vincentius gGmbH eingestellt. Die Gesellschafterversammlung hat am 9. September beschlossen, die Gesellschaft mit Ablauf des 31. Dezember 2019 zu liquidieren. Die St. Vincentius gGmbH ist in den Konzernverbund der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH, Olpe, (GFO) eingebunden. 2. Wirtschaftsbericht Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 25 TEUR aus. Das Jahresergebnis resultiert aus voraussichtlichen Aufwendungen für die Liquidation und Abwicklung der Gesellschaft einschließlich aller Erstellungs- und Prüfungskosten. Der bis zur Veräußerung des St. Vinzenz-Hospitals, Dinslaken, und des St. Franziskus-Altenpflegeheims, Dinslaken, am 31. Mai 2019 erwirtschaftete Verlust in Höhe von 810 TEUR (davon - 916 TEUR St. Vinzenz-Hospital und 106 TEUR St. Franziskus-Altenpflegeheim) wird wirtschaftlich durch die Übernehmerin getragen. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Mangels weiterer wirtschaftlicher Aktivitäten der Gesellschaft über den 1. Januar 2020 hinaus erübrigen sich weitere Analysen zu Prognosen, Chancen und Risiken. Weitere Belastungen über die im Wirtschaftsjahr hinaus gebildete Rückstellung für die Abwicklung der Gesellschaft werden nicht erwartet.
Dinslaken, 28. Februar 2020 Dr. Christoph Heller, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2019I. Vorbemerkungen Die St. Vincentius gGmbH wird unter der Nummer HRB 10176 beim Amtsgericht Duisburg geführt. Sitz der Gesellschaft ist Dinslaken. Mit dem Kauf- und Übertragungsvertrag vom 17. Januar 2019 wurden das St. Vinzenz-Hospital sowie das St. Franziskus-Altenpflegeheim mit sämtlichen Vermögensgegenständen und Schulden von der St. Vincentius gGmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2019 auf die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH, Olpe, (GFO) übertragen (asset deal). Der Übergang erfolgte mit dinglicher Wirkung zum 1. Juni 2019. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt und gegliedert. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschafterversammlung hat am 9. September 2019 beschlossen, die Gesellschaft mit Ablauf des 31. Dezember 2019 zu liquidieren. Der Jahresabschluss wurde daher unter Abkehr von der Going-Concern-Prämisse aufgestellt. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bis auf ein Bankguthaben wurden alle Vermögensgegenstände und Schulden gemäß Kauf- und Übertragungsvertrag auf die GFO übertragen. Die Ausnahmen, die nicht verkauft und übertragen wurden, sind auf der Aktivseite der Bankbestand in Höhe des Stammkapitals sowie die entsprechenden Rückstellungen auf der Passivseite. Sie werden zum Nennwert in der Bilanz aufgeführt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bilanziert. III. Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019 ist im beigefügten Anlagennachweis dargestellt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt laut Gesellschaftsvertrag unverändert 2.250 TEUR. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten in Höhe von 25 TEUR für die Liquidation und Abwicklung der Gesellschaft einschließlich aller Erstellungs- und Prüfungskosten. IV. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse betreffen mit 92,1 % Erlöse aus Krankenhausleistungen, mit 7,1 % Erlöse aus dem Betrieb des Altenpflegeheims und mit 0,8 % sonstige Umsatzerlöse. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von 916 TEUR. Diese resultieren aus der Fehlbetragsübernahme des Krankenhauserwerbers für den bis zur dinglichen Wirksamkeit der Krankenhausübertragung entstandenen Fehlbetrages. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von 106 TEUR. Diese resultieren aus der Weiterleitung des Überschusses aus dem Betrieb des Altenpflegeheimes an den Erwerber für bis zur dinglichen Wirksamkeit der Übertragung erwirtschaftete Überschüsse. V. Sonstige Angaben GewinnverwendungsvorschlagGemäß Vorschlag des Liquidators soll der Jahresfehlbetrag 2019 dem Verlustvortrag zugeführt werden. Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich 262,25 Mitarbeiter beschäftigt. Davon entfallen 41,5 Mitarbeiter auf den ärztlichen Dienst, 110,0 Mitarbeiter auf den Pflegedienst und 110,75 Mitarbeiter auf das sonstige Personal. Geschäftsführung Geschäftsführer im Berichtsjahr war: Dr. Christoph Heller, bis 31. Dezember 2019 Auf die Angabe der Bezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Liquidator Dr. Christoph Heller, seit 1. Januar 2020 Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrates: Schwester Mediatrix Nies, Ordensfrau (Aufsichtsratsvorsitzende) Bartholomäus Kalscheur, Pfarrer (stellvertretender Vorsitzender) Herr Dipl.-Ing. Dr. Heinz Scholtholt, Pensionär Herr Dipl.-Kfm. Ingo Morell, Geschäftsführer Herr Gerd Greven, Bankdirektor im Ruhestand Herr Andreas Zingsheim, Richter im Ruhestand Dipl.-Agraringenieur Dr. Thomas Becker, Geschäftsführer Der Aufsichtsrat erhielt im Jahr 2019 keine Bezüge. Auf den Aufsichtsrat finden die Vorschriften des Aktiengesetzes gemäß § 52 Abs. 1 GmbHG keine Anwendung. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH mit Sitz in Olpe einbezogen. Dieser Konzernabschluss hat befreiende Wirkung nach § 291 HGB. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt beim elektronischen Bundesanzeiger unter HR B 6720.
Dinslaken, den 28. Februar 2020 Dr. Christoph Heller, Liquidator Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2019
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die St. Vincentius gGmbH i. L., Dinslaken PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der St. Vincentius gGmbH i. L., Dinslaken - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Vincentius gGmbH i. L., Dinslaken, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 28. Mai 2020 Solidaris
Revisions-GmbH
Dirk Römer, Wirtschaftsprüfer Markus Fischer, Wirtschaftsprüfer Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der St. Vincentius gGmbH vom 3. September 2020TOP 5 Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses Die Gesellschafterversammlung stellt einstimmig den Jahresabschluss der St. Vincentius gGmbH i. L. mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 25.000,00 EUR und einer Bilanzsumme in Höhe von 2.250.000,00 EUR fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. |
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