Mehlich Verwaltungs-GmbH

Voedestraße 82, 44866 Bochum, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 7644
Vorher
Konrad-Transport GmbH
Eingetragen
17.4.2003
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung anderer Unternehmen. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zweckes geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben.

Historie

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Management

NameRolle
Susanne Mehlich
seit 29.6.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mehlich Verwaltungs-GmbH

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 18.238,27 16.811,51
I. Finanzanlagen 18.238,27 16.811,51
B. Umlaufvermögen 13.965,20 13.610,69
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.965,20 13.610,69
Bilanzsumme, Summe Aktiva 32.203,47 30.422,20

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 31.628,47 29.276,35
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 4.276,35 1.638,10
III. Jahresüberschuss 2.352,12 2.638,25
B. Rückstellungen 575,00 1.145,85
Bilanzsumme, Summe Passiva 32.203,47 30.422,20

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010


Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.


Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.


Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.


Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.



Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.


Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.


Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.


Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.


Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.


Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz


Eigenkapital


Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.



Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten.


Sonstige Angaben

Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Susanne Mehlich

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.



Bochum, den 13. Dezember 2011






...........................................

Susanne Mehlich



Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.12.2011.

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