HbH
Stuttgart GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 09.04.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
9.856,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.807,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
671,91 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.048,90 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.055,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.911,33 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
28.055,07 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.055,07 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.111,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.911,33 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
(§ 264c Abs. 1 HGB,
§ 42 Abs. 3 GmbHG)
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
(§ 268 Abs. 3 HGB)
IV. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
V. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und
Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane
(§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen
die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über
die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des
Gesellschaftsvertrages zugrunde. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-/
Aktiengesetzes beachtet.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. Mit Ausnahme der Sonderregelungen bei
Pensionsverpflichtungen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB)
und latenten Steuern (§ 274 HGB) sind die Posten
der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen geeignet und bestimmt sind.
6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz
nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der
Bilanz unter der Position "sonstige
Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige
Verbindlichkeiten".
7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
HGB, da zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2010
mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267
Abs. 1 HGB nicht überschreiten.
Größenmerkmale:
|
2010
|
|
|
EUR
|
|
Bilanzsumme
|
12.911,33
|
|
Umsatzerlöse
|
0,00
|
|
durchschnittliche
Arbeitnehmerzahl (ohne Auszubildende und
Geschäftsführer)
|
0
|
|
Größenabhängige Erleichterungen
(§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden
grundsätzlich in Anspruch genommen.
9. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
Anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB
wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248
Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens zu aktivieren, wurde nicht
ausgeübt.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet.
4. Aktive latente Steuern werden nicht angesetzt.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem
stehen weder tatsächliche noch rechtliche
Gründe entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
6. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
a. Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungs-
und Herstellungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet.
b. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt.
c. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
d. Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert in
Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw.
des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.
e. Das gezeichnete Kapital ist in
Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag
und der Eintragung im Handelsregister
ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
f. Die Rückstellungen (Rückstellungen
für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen) sind mit dem nach
kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen
bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind
berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag
entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung
erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen
Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften sind berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre abgezinst.
g. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
5.807,36
|
5.135,45
|
671,91
|
Gesamt
|
5.807,36
|
5.135,45
|
671,91
|
II.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB,
§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Gesellschaft hat gegenüber dem
Gesellschafter Forderungen in Höhe von
EUR 671,91.
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt
nicht. Die Forderungen sind in der Bilanz unter Aktiva
B.I.1 enthalten.
III.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§
268 Abs. 3 HGB)
Zur Beseitigung der am Stichtag bestehenden
bilanziellen Überschuldung hat ein
Gläubiger der Gesellschaft eine qualifierte
Rangrücktrittserklärung i.H.v. EUR 3.100,00
abgegeben.
IV.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren
Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel gesondert
dargestellt.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit von
|
davon gesichert
|
|
Gesamt- betrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Art und Form der
Sicherheit
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
12.111,33
|
0,00
|
12.111,33
|
0,00
|
-
|
- davon ggü.
Gesellschaftern
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
-
|
- davon aus Steuern
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
-
|
- davon im Rahmen der
|
|
|
|
|
|
sozialen
Sicherheit
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
-
|
Gesamt
|
12.111,33
|
0,00
|
12.111,33
|
0,00
|
-
|
V.
Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und
Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag keine.
D.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§
285 Nr. 9 und 10 HGB)
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Prof. Dr. Raimund Baumann geführt. Der
Geschäftsführer ist uneingeschränkt
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge
während des Geschäftsjahres erfolgt gem. §
288 Abs. 1 HGB nicht.
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den zum 31.
Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in voller
Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Stuttgart, den 23.02.2012
________________________
Prof. Dr. Raimund Baumann
(Geschäftsführer)
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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