Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 733540
Vorher
HbH Stuttgart GmbH
Eingetragen
26.4.2010
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Vermögen.

Historie

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Management

NameRolle
Fabian Baur
seit 27.5.2014
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

HbH Stuttgart GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.04.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 9.856,26
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.807,36
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 671,91
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.048,90
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.055,07
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.911,33

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 28.055,07
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 3.055,07
B. Rückstellungen 800,00
C. Verbindlichkeiten 12.111,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.911,33

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
  
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
  
C. Angaben zu Bilanzposten
  
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB)
IV. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
V. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme
  
D. Sonstige Angaben
  
I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen die Vorschriften des  Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden  Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages  zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-/  Aktiengesetzes beachtet.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den  Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und  Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. Mit Ausnahme der Sonderregelungen bei Pensionsverpflichtungen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB)  und latenten Steuern (§ 274 HGB) sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der  Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit  Grundstückslasten verrechnet.

4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und  Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend  gegliedert.

5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb  dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der  Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position  "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten  worden.

8. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267  HGB, da zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen  von § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreiten.

  Größenmerkmale:
  

 
2010
 
 
EUR
 
Bilanzsumme
12.911,33
 
Umsatzerlöse
0,00
 
durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (ohne Auszubildende und Geschäftsführer)
0
 



Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

9. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
 (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,  Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich  nichts Anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248  Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des  Anlagevermögens zu aktivieren, wurde nicht ausgeübt.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.

4. Aktive latente Steuern werden nicht angesetzt.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7  HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen  Bestimmungen.

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem  stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig  bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum  Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen  Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden  sind.

4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.  Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
 Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

5. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

6. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungs- und  Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet.

b. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung  aller erkennbaren Risiken angesetzt.

c. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem  Rückzahlungsbetrag angesetzt.

d. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in  Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag  angesetzt.

e. Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag
 und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

f. Die Rückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstige  Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten  Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme  sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der  Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten  sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind berücksichtigt. Rückstellungen  mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit  entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

g. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit
 
Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
 
EUR
EUR
EUR
Sonstige Vermögensgegenstände
5.807,36
5.135,45
671,91
Gesamt
5.807,36
5.135,45
671,91


II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB,  § 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Gesellschaft hat gegenüber dem Gesellschafter Forderungen in Höhe von EUR 671,91.

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Forderungen sind in der Bilanz unter Aktiva B.I.1 enthalten.

III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB)
 
 Zur Beseitigung der am Stichtag bestehenden bilanziellen Überschuldung hat ein  Gläubiger der Gesellschaft eine qualifierte Rangrücktrittserklärung i.H.v. EUR 3.100,00  abgegeben.

  IV. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel gesondert dargestellt.
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit von
davon gesichert
 
Gesamt- betrag
bis 1 Jahr
über 1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
Art und Form der Sicherheit
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Sonstige Verbindlichkeiten
12.111,33
0,00
12.111,33
0,00
-
- davon ggü. Gesellschaftern
0,00
0,00
0,00
0,00
-
- davon aus Steuern
0,00
0,00
0,00
0,00
-
- davon im Rahmen der
 
 
 
 
 
  sozialen Sicherheit
0,00
0,00
0,00
0,00
-
Gesamt
12.111,33
0,00
12.111,33
0,00
-


V. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag keine.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Prof. Dr. Raimund Baumann geführt. Der Geschäftsführer ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.


Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Stuttgart, den 23.02.2012


    ________________________
Prof. Dr. Raimund Baumann    
(Geschäftsführer) 

Sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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