Gebert GmbH & Co. KG
74670 Forchtenberg, DEUStammdaten
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Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
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Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gebert GmbH & Co. KGForchtenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Bilanzierungsmethoden
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR sind als geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben worden. Dabei wird von der Fiktion ausgegangen, dass im Jahre der Vollabschreibung der Abgang erfolgt. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen. Soweit es der tatsächlichen Abnutzung entspricht, wurde die degressive Abschreibung angewandt. Die Herstellungskosten von selbstgeschaffenen Vermögensgegenständen umfassen nicht die Zinsen für Fremdkapital. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt. Vorräte
Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten
bewertet. In den Bewertungsansatz wurden die Lohn- und
Materialkosten sowie die steuerlich aktivierungspflichtigen
Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht
eingerechnet.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und
Wertpapiere
Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus der Offenen-Posten-Liste zum Bilanzstichtag. Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Laufzeit bis zu einem Jahr beträgt
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
Sonstige Pflichtangaben
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Altersversorgung
Sonstiges
Forchtenberg-Sindringen, 26. November 2024 gez. Kai Gebert gez. Jens Gebert Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.11.2024. |
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