Gebert GmbH & Co. KG

74670 Forchtenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRA 590499
Eingetragen
3.2.1999

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gebert GmbH & Co. KG

Forchtenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.105.458,00 1.302.256,56
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6,00 6,00
II. Sachanlagen 665.968,00 648.887,00
III. Finanzanlagen 439.484,00 653.363,56
B. Umlaufvermögen 3.246.766,64 3.369.501,91
I. Vorräte 1.907.039,79 1.883.298,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 342.555,90 365.486,45
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 997.170,95 1.120.716,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.991,49 2.094,87
Summe Aktiva 4.356.216,13 4.673.853,34

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 25.000,00 25.000,00
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 25.000,00 25.000,00
B. Rückstellungen 93.370,00 294.200,00
C. Verbindlichkeiten 4.237.846,13 4.352.590,84
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.062,50
Summe Passiva 4.356.216,13 4.673.853,34

Anhang

Allgemeine Angaben
Die Gebert GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Forchtenberg-Sindringen und ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Stuttgart unter der Registernummer: HRA 590499 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz


Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR sind als geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben worden. Dabei wird von der Fiktion ausgegangen, dass im Jahre der Vollabschreibung der Abgang erfolgt.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen. Soweit es der tatsächlichen Abnutzung entspricht, wurde die degressive Abschreibung angewandt.

Die Herstellungskosten von selbstgeschaffenen Vermögensgegenständen umfassen nicht die Zinsen für Fremdkapital.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt.

Vorräte
Die Bestände an Hilfs- und Betriebsstoffen sowie der Werkzeuge wurden mittels Inventur zum Bilanzstichtag ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Teilwert. Die Wertansätze der Vorräte wurden von uns nicht geprüft.

Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. In den Bewertungsansatz wurden die Lohn- und Materialkosten sowie die steuerlich aktivierungspflichtigen Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht eingerechnet.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus der Offenen-Posten-Liste zum Bilanzstichtag.

Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung unter Berücksichtigung von Kosten- und Preissteigerungen ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr beträgt
€ 4.237.846,13.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
€ 2.791.803,78 enthalten.

Sonstige Pflichtangaben


Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin im Berichtsjahr waren Herr Kai Gebert (Dipl. Betriebswirt) und Herr Jens Gebert (Maschinenbaumeister). Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Altersversorgung
Die Mitarbeiter erhalten eine betriebliche Altersversorgung über eine nicht rückgedeckte Unterstützungskasse.

Sonstiges
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Fa. Gebert Verwaltungs GmbH mit Sitz in 74670 Forchtenberg. Das Stammkapital beträgt € 25.000.-.

 

Forchtenberg-Sindringen, 26. November 2024

gez. Kai Gebert

gez. Jens Gebert

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.11.2024.

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