EF Westphal
GmbH
Heiligenhafen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.248,32 |
24.125,72 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.564,00 |
15.221,00 |
| III.
Finanzanlagen |
10.682,32 |
8.902,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
217.246,18 |
213.360,51 |
| I.
Vorräte |
70.225,74 |
75.067,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
72.636,97 |
77.864,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
74.383,47 |
60.428,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
336,00 |
537,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
239.830,50 |
238.023,23 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
136.849,77 |
113.036,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
72.471,51 |
61.742,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
38.813,67 |
25.729,17 |
| B.
Rückstellungen |
24.756,01 |
21.697,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
78.224,72 |
103.289,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
239.830,50 |
238.023,23 |
Anhang
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2010
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach dem in § 267 HGB angegeben
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB)
des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und
Methoden angewendet:
1.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich
nicht gegenüber dem Vorjahr.
Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung des
Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des
Geschäftsjahres war nicht erforder-
lich.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-
abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungs-
posten wurden nur nach den Vorschriften des §
250 HGB gebildet.
3.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese
erst zwischen dem Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt
und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
kosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer
des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis
€ 150,00) wurden im Jahr des Zugangs
abgeschrieben.
Für die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens bei denen die
Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1000
€ lagen wurden gemäß
§ 6 Abs. 2 A EStG ein Sammelposten gebildet.
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Einzelwert-
berichtigungen berücksichtigt.
Steuern vom Einkommen und Ertrag sind in Höhe
von EUR 11.454,40 angefallen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
4
.
Geschäftsjahr und Geschäftsführer
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Geschäftsführer sind : Holger
Westphal
Marion Westphal
Eutin , im Juli 2010
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2011 festgestellt.
|