VDMA Verlag GmbHLiquidiert

60528 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 10547
Eingetragen
8.12.2004
Branche
Verlegen von ZeitschriftenVerlegen von ZeitungenVerlegen von Büchern
Gegenstand
Die Durchführung von Verlags- und Druckgeschäften aller Art, insbesondere die Herausgabe und der Vertrieb von Drucksachen, von Fach- und Zeitschriften für den Machinenbau.

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VDMA Verlag GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

1.246.349,99 1.232.166,39

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

52.466,00 42.750,00

II. Sachanlagen

21.716,00 30.425,00

III. Finanzanlagen

1.172.167,99 1.158.991,39

B. Umlaufvermögen

1.454.824,83 1.477.426,18

I. Vorräte

57.386,66 38.045,08

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

212.881,97 223.550,68

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.184.556,20 1.215.830,42

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.975,68 4.138,78

Summe Aktiva

2.703.150,50 2.713.731,35



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

1.317.285,83 1.293.582,33

I. Gezeichnetes Kapital

160.000,00 160.000,00

II. Kapitalrücklage

76.693,78 76.693,78

III. Gewinnrücklagen

511.291,88 511.291,88

IV. Gewinnvortrag

545.596,67 445.146,79

V. Jahresüberschuss

23.703,50 100.449,88

B. Rückstellungen

1.203.263,79 1.251.533,52
C. Verbindlichkeiten - davon gegenüber Gesellschafter EUR 40.467,78 (Vorjahr: EUR 20.956,30) 169.750,30 156.055,82

D. Rechnungsabgrenzungsposten

12.850,58 12.559,68

Summe Passiva

2.703.150,50 2.713.731,35

ANHANG

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 10547).

Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB). Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §§ 274 a und 288 HGB wurden zum Teil in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen oder, falls erforderlich, dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Vermögensgegenstände des Sachanlage­vermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, welcher im Jahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte werden zu Herstellungskosten angesetzt.

Die geleisteten Anzahlungen, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihren Nominalbeträgen oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sowie unterlassene Instandhaltungen. Sie sind in der Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit die zugrundeliegende Verpflichtung eine Restlaufzeit von über einem Jahr aufweist, wurde die Rückstellung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Zinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit in den Forderungen und Verbindlichkeiten Fremdwährungsbeträge erfasst sind, deren Restlaufzeit unter einem Jahr liegt, erfolgt die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten wurden mit den jeweiligen Anschaffungskosten bzw. dem Stichtagskurs verlustfrei unter Beachtung des Realisations­prinzips und des Imparitätsprinzips bewertet.

C. Erläuterungen und Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Der Abschreibung des Anlagevermögens wurden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

- Software 3 bis 5 Jahre

- Büromaschinen und -möbel 3 bis 13 Jahre

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Rückstellungen

Bei der Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich jährlich ein Unterschiedsbetrag, welcher aus dem Ansatz des siebenjährigen und des zehnjährigen Marktzinssatzes resultiert (§ 253 Abs. 6 Satz 1 HGB). Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen gesperrt. Der Unterschiedsbetrag zum 31.12.2020 beträgt EUR 86.077,00 und ist durch die frei verfügbaren Rücklagen (EUR 587.985,66) gedeckt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind unbesichert.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:

31. Dezember 31. Dezember
2020 2019
EUR EUR
Verbindlichkeiten aus Steuern 5.088,93 7.565,78


Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen oder vermerkt sind, stellen sich wie folgt dar:

31. Dezember 31. Dezember
2020 2019
EUR EUR
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen 34.110,96 30.472,76
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 34.110,96 30.472,76


D. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 8 Arbeitnehmer beschäftigt.

Frankfurt am Main, 11. März 2021

Holger Breiderhoff

Stefan Prasse

 

Frankfurt am Main, den 11. März 2021

gez. Holger Breiderhoff, Stefan Prasse

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05. Mai 2021

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