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Greenman Retail AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
ANHANGGreenman Retail AG, Berlin Anhang für das Geschäftsjahr 2020 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Greenman Retail AG hat Ihren Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 142927 B eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB vorgenommen Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt. Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 50 und ist vollständig eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um künftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung und die Aufteilung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel in der Anlage zum Anhang dargestellt. Um die wirtschaftlichen Beziehungen transparent zu gestalten, werden als "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegen solche Unternehmen ausgewiesen, auf die ein und dasselbe Mutterunternehmen einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Verbundene Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB liegen nicht vor. Ein Konzernabschluss wird nicht aufgestellt. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stellen zu TEUR 155 Forderungen aus sonstigen VG dar. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 19.979 auf sonstige Verbindlichkeiten. Die Greenman Retail AG weist zum 31. Dezember 2020 einen Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 3.518 aus. Insoweit ist die Gesellschaft bilanziell überschuldet. Die bilanzielle Überschuldung ist durch stille Reserven im Sachanlagevermögen ausgeglichen. Nach der Planung der Geschäftsführung der Gesellschaft ist auch in den nächsten Jahren mit Jahresfehlbeträgen zu rechnen. Vor dem Hintergrund des im Geschäftsjahr erzielten Ergebnisses und der zum Bilanzstichtag bestehenden bilanziellen Überschuldung hat die Geschäftsführung eine Cashflow-Planung für die Jahre 2021 bis 2025 erstellt. Aus der Planung ergeben sich jeweils positive Cashflows aus den Objektgesellschaften, mit denen teilweise Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen wurden oder noch abgeschlossen werden sollen. Planungsgemäß ergibt sich zum 31. Dezember 2021 ein positiver Bestand an liquiden Mitteln. Zudem sind in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Darlehen i. H. v. TEUR 19.695 enthalten. Die Darlehensgeberin hat den unwiderruflichen Rangrücktritt gegenüber sämtlichen Gläubigern i. S. d. § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 InsO erklärt. Die Greenman Retail S.A. ist mit ihren Forderungen aus dem Darlehen in der Weise im Rang hinter andere Verbindlichkeiten der Greenman Retail AG zurückgetreten, dass diese erst nach Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger, insbesondere der Gläubiger im Sinne des §39 Abs 1. Nr. 1 bis Nr. 5 InsO, beglichen werden können. Die Rückführung des Darlehens sowie die Begleichung der Zinsforderungen können nur aus künftigen Jahresüberschüssen, künftigen Liquiditätsüberschüssen und sonstigen freien Vermögen verlangt werden. Die Geschäftsführung geht daher davon aus, dass eine Unternehmensfortführung auch ohne Zuführung von Liquidität aus weiteren Finanzierungen gewährleistet ist.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit als Holdinggesellschaft, deren wirtschaftliches Ergebnis wesentlich durch die von ihr gehaltenen Beteiligungen an Immobiliengesellschaften bestimmt wird, mittelbar aufgrund der im Jahr 2020 eingetretenen Corona-Pandemie betroffen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Mietzahlungen ausfallen. Die Geschäftsführung kann die konkreten finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zum heutigen Zeitpunkt nicht abschließend prognostizieren; derzeit ist jedoch von keinen Einschränkungen auszugehen. VII. Sonstige Angaben
Im Jahr 2014 wurde ein Zinsverzicht mit Besserungsschein über Darlehenszinsen von insgesamt TEUR 418 vereinbart. Die Forderung lebt wieder auf, wenn eigenkapital- und ergebnisbetreffende Voraussetzungen erfüllt sind. 2. Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Herr John Grattan Wilkinson ist zum alleinigen Vorstand bestellt. Die Mitglieder des Vorstands sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Es wurden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit greenman werneuchen gmbh in 2015, mit Greenman Schönebeck GmbH in 2016 sowie mit Greenman Am Annatal in 2015 und 2018 abgeschlossen. Daher wurden die Jahresergebnisse dieser Tochtergesellschaften an die Gesellschaft abgeführt. Gemäß § 293 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit.
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 keine Arbeitnehmer
Berlin, den 28. April 2021 gez. John Grattan Wilkinson Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Juni 2021 |
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