MDAI mobile solutions GmbHLiquidiert

82515 Wolfratshausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 197751
Eingetragen
20.3.2012
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Entwicklung von und der Handel mit Produkten der Informationstechnologie und Feuerwehrtechnik für den Groß- und Einzelhandel.

Historie

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Management

NameRolle
Gudrun Grübl
seit 7.3.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

82515 Wolfratshausen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MDAI mobile solutions GmbH

Wolfratshausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 162.523,32 135.062,52
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 41.501,00 56.600,00
II. Sachanlagen 52.891,00 26.056,00
III. Finanzanlagen 68.131,32 52.406,52
B. Umlaufvermögen 1.052.527,01 2.321.296,58
I. Vorräte 17.050,00 21.964,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 186.518,04 1.523.742,60
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 12.500,00 12.500,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 848.958,97 775.589,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 7.007,56
Summe Aktiva 1.215.050,33 2.463.366,66

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 373.659,66 359.595,29
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 334.595,29 48.629,80
III. Jahresüberschuss 14.064,37 285.965,49
B. Rückstellungen 372.772,65 842.201,65
C. Verbindlichkeiten 468.618,02 1.261.569,72
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 468.618,02 1.261.569,72
Summe Passiva 1.215.050,33 2.463.366,66

Anhang

Grundlagen und Methoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs­kosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden 2018 nicht vorgenommen.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Sonstige Angaben

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens von Frau Gudrun Grübl und Herrn Michael Grübl geführt.

Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

sonstige Berichtsbestandteile

Wolfratshausen, den 20.12.2019

gez. Gudrun Grübl, Geschäftsführerin gez. Michael Grübl, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2019 festgestellt.

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