MDAI mobile
solutions GmbH
Wolfratshausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
162.523,32 |
135.062,52 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
41.501,00 |
56.600,00 |
| II.
Sachanlagen |
52.891,00 |
26.056,00 |
| III.
Finanzanlagen |
68.131,32 |
52.406,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.052.527,01 |
2.321.296,58 |
| I.
Vorräte |
17.050,00 |
21.964,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
186.518,04 |
1.523.742,60 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
848.958,97 |
775.589,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
7.007,56 |
| Summe
Aktiva |
1.215.050,33 |
2.463.366,66 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
373.659,66 |
359.595,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
334.595,29 |
48.629,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.064,37 |
285.965,49 |
| B.
Rückstellungen |
372.772,65 |
842.201,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
468.618,02 |
1.261.569,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
468.618,02 |
1.261.569,72 |
| Summe
Passiva |
1.215.050,33 |
2.463.366,66 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2018 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die Erstellung eines
Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
3 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des
immateriellen Anlagevermögens wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden
die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertungsfreiheit von
geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden 2018 nicht vorgenommen.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt.
Bei der Bewertung der
Forderungen wurden sämtliche erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 € wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von Frau Gudrun
Grübl und Herrn Michael Grübl geführt.
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen
Geschäftsjahr 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
sonstige Berichtsbestandteile
Wolfratshausen, den 20.12.2019
gez. Gudrun Grübl, Geschäftsführerin gez.
Michael Grübl, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2019
festgestellt.
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