TESYCON GmbHLiquidiert
Kiefernweg 7, 39217 Schönebeck (Elbe), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Josef Prof. Dr. Kütz seit 3.2.2023 | Liquidator |
Britta Ortrud Kütz seit 14.1.2013 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tesycon GmbHSchönebeck (Elbe) OT Plötzky(vormals: Köthen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz
AnhangAnhang für das Geschäftsjahr 31.12.2012Allgemeine Angaben Grundlagen der Rechungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung entwickelt. Er schließt an den materiell unveränderten Jahresabschluss des Vorjahres an. Die erforderlichen Um- und Nachbuchungen wurden in der Buchhaltung erfasst. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam in der Regel die lineare Abschreibung zur Anwendung. Bei Zugängen von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens im laufenden Jahr wurde die Abschreibung zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird bei Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind soweit erforderlich Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. Davon gegenüber Gesellschaftern: 4.200 EUR. Eigenkapital Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 3.461,10 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten Die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind wie folgt besichert: Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehälte. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB Zum Bilanzstichtag bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verpflichtungen keine weiteren Haftungsverhältnisse oder sonstige Verpflichtungen von Bedeutung. Sonstige Angaben Personalstand Im Geschäftsjahr war durchschnittlich 1 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 276 Abs. 5 HGB. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Dr. Martin Kütz, Schönebeck (Elbe). Den Organen der Gesellschaft wurden keine Darlehen von Seiten der Gesellschaft gewährt. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde insoweit Gebrauch gemacht, dass die Angaben über die Bezüge der Organe der Gesellschaft unterbleiben. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Kelkheim, den 15.04.2013 gez. Dr. Martin Kütz .......................................................................... Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.4.2013. |
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