Unger Sound
+ Vision GmbH
Paderborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2010
EUR |
30.6.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
736,26 |
1.435,26 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
699,00 |
| II.
Finanzanlagen |
736,26 |
736,26 |
| B.
Umlaufvermögen |
127.436,33 |
174.208,51 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
114.376,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.824,79 |
13.142,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
89.611,54 |
46.690,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
223,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
128.172,59 |
175.867,43 |
Passiva
|
|
30.6.2010
EUR |
30.6.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
103.523,40 |
140.660,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
115.096,29 |
117.467,88 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
37.137,48 |
2.371,59 |
| B.
Rückstellungen |
3.050,00 |
2.650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.599,19 |
32.556,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
128.172,59 |
175.867,43 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss der Unger Sound & Vision GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze angewandt:
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
(Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten), solche mit
zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ermittelt.
Finanzanlagen
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem am
Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert (unter
Berücksichtigung des Wahlrechts gemäß
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB) angesetzt.
Handelswaren
Handelswaren werden zu Anschaffungskosten bzw. mit
den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die
niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach
den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt und am
Absatzmarkt, aber unter Berücksichtigung der
Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt.
Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der
Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden
in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. (Die
Anschaffungskosten werden retrograd durch Abzug der
Umsatzsteuer und Handelsspanne von den erwarteten
Verkaufspreisen ermittelt.)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird
eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht
einzelwertberichtigten (und unversicherten) Forderungen
gebildet.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben zur Bilanz
Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in
Höhe von 9.953,21 Euro.
Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 11.645,98 Euro.
Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte bei
den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Neben der in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 37.137,48 und
wird im Folgejahr mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet.
V. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Willi Zimmermann,
Kaufmann, Altenbeken
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird unter Hinweis auf
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Paderborn, den 18. Mai 2011
Willi Zimmermann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2011 festgestellt.
Der Geschäftsführung wurde entlastung
erteilt.
Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 37.137,48 Euro, wird im
Folgejahr mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet.
|