Nude Food UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tim Dickhaus seit 18.1.2021 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LEW Netzservice GmbHAugsburgJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Grundlagen des Unternehmens & Geschäftsmodell Die LEW Netzservice GmbH mit Sitz in Augsburg ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Lechwerke AG und erbringt technische Dienstleistungen in den Bereichen Planung, Bau und Betrieb von Hoch-, Mittel- und Niederspannungsanlagen. Als Full-Service-Anbieter für Elektromobilität bietet die LEW Netzservice GmbH zudem eine große Bandbreite an Ladeinfrastruktur-Lösungen an. Ergänzt werden diese Dienstleistungen um die Bereitstellung von Softwarelösungen in den Bereichen Qualitätssicherung und Auftragssteuerung auf Baustellen. Die LEW Netzservice GmbH bietet Kunden damit ein breites Leistungsspektrum entlang der Wertschöpfungskette elektrischer Energieversorgungsanlagen und versteht sich hier in der Funktion des Generalunternehmers. Der Kundenkreis, für den die LEW Netzservice GmbH Netzdienstleistungen erbringt, umfasst im Wesentlichen externe Kunden, aber in geringerem Umfang auch Gesellschaften innerhalb der LEW-Gruppe. Vermarktungs- und Vertriebsaktivitäten finden schwerpunktmäßig durch die LEW Netzservice GmbH selbst statt, während die operative Abwicklung der Aufträge überwiegend durch die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfolgt. Die Gesellschaft ist in die Querschnitts- und Steuerungsfunktionen der Muttergesellschaft, Lechwerke AG integriert, die sich im Wesentlichen aus den Finanzfunktionen, dem Risikomanagementsystem, der Unternehmensentwicklung, der Unternehmenskommunikation, dem juristischen Bereich incl. der Compliance und der Internen Revision, dem Datenschutz, dem IT-Service und dem Personalbereich zusammensetzt. Die Corona-Pandemie wirkte sich auch im Jahr 2021 auf das Geschäftsmodell der LEW Netzservice GmbH aus. Die konkreten Auswirkungen sind im Wirtschaftsbericht aufgeführt. Steuerungssystem Die zentrale Steuerungsgröße stellt für die Gesellschaft das Ergebnis vor Steuern (HGB) dar, an welchem wir den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens messen. Unsere Steuerungsgröße wird im Rahmen eines quartärlichen Reportings von Ist- und Prognosewerten berichtet. Auf Basis dieses Reportings sowie der daraus resultierenden Analyse der Plan-/Ist-Abweichungen erfolgt die Steuerung der LEW Netzservice GmbH. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Im Hinblick auf § 6b Abs. 3 EnWG führt die LEW Netzservice GmbH als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für jeden der nachfolgend aufgeführten Tätigkeitsbereiche: Elektrizitäts- und Gasverteilung, andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors, Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors und grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. B. Wirtschaftsbericht Rahmenbedingungen Eine Aufwärtsbewegung kennzeichnete im Jahr 2021 die Entwicklung der Weltwirtschaft. Tempo und Umfang der Erholung erfolgten dabei abhängig von den Erfolgen bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und dem Zugang zu Impfstoffen. Insbesondere die Industrie konnte sich aufgrund steigender Nachfrage vom pandemiebedingt drastischen Einbruch des Frühjahrs 2020 erholen. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hatte zunächst zur Jahresmitte an Fahrt gewonnen, nachdem das 1. Quartal 2021 noch von den Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie geprägt war. Im 3. Quartal 2021 verlor das Wirtschaftswachstum aufgrund von weltweiten Lieferengpässen bei Vorprodukten, die die Industrieproduktion massiv behindern, deutlich an Dynamik. Die LEW Netzservice GmbH agiert in einem weiterhin sehr dynamischen Markt- und Wettbewerbsumfeld. Unser unternehmerisches Handeln innerhalb von LEW Netzservice GmbH und in der LEW-Gruppe wird stark von der Energiewende und einem anhaltend intensiven Wettbewerb um Kunden geprägt. Der gesamte Energiesektor, so auch die LEW Netzservice GmbH, stehen vor den Herausforderungen, ein wettbewerbsfähiges Produkt- und Dienstleistungsportfolio sowie vielfältige Unterstützung für den effizienten Einsatz von Energie anzubieten. Digitale Lösungen gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung. Geschäftsentwicklung Hauptumsatzträger war mit 8,5 Mio. € im aktuellen Berichtsjahr das Produkt „Mehrspartenhausanschluss“. Bedingt durch die unverändert hohe Konjunktur bei Bauherren und Erschließungsvorhaben von Kommunen wurde das Umsatzniveau des Vorjahres (7,3 Mio. €) deutlich überschritten. Die Planung und der Bau von Mittel- und Niederspannungsanlagen konnten mit einem Umsatz von 3,6 Mio. € das Niveau des Vorjahres (5,1 Mio. €) nicht erreichen. Grund für den geringeren Umsatz ist ein Coronabedingt geringeres Volumen an Auftragseingängen. Bei der Planung und dem Bau von Hochspannungsanlagen liegt der Umsatz mit 2,2 Mio. € deutlich über dem Vorjahr (0,8 Mio. €). Grund hierfür ist die Realisierung eines Großprojektes im abgelaufenen Geschäftsjahr. Das Produkt „Wartung und Betriebsführung von Mittel- und Niederspannungsanlagen“ hat mit einem Umsatz in Höhe von 2,5 Mio. € den Wert des Vorjahres (2,3 Mio. €) übertroffen. In der Instandhaltung von Hoch- und Mittelspannungsanlagen liegt der Umsatz mit 0,7 Mio. € in etwa auf Niveau des Vorjahres (0,8 Mio. €). Beim Produkt Qualitätssicherung von Baustellen wurde ein Umsatzvolumen von 2,4 Mio. € realisiert und liegt damit in etwa auf Höhe des Vorjahres (2,3 Mio. €). Sonstige im Zusammenhang mit der Durchführung von Auftragsarbeiten stehende Umsatzerlöse sind um 0,6 Mio. € auf 4,4 Mio. € (VJ: 5 Mio. €) gesunken. Vermögenslage Zum 31. Dezember 2021 beträgt die Bilanzsummer 9,02 Mio. € und liegt damit um 0,87 Mio. € über dem Vorjahr. Auf der Aktivseite verzeichnen wir gegenüber dem Vorjahr bei den unfertigen Leistungen einen Anstieg von 0,10 Mio. € auf 5,36 Mio. €, während die Abrechnung eines Großprojektes zum Jahresende 2021 die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von 2,87 Mo. € am Jahresende 2020 auf 3,65 Mio. € zum 31. Dezember 2021 steigen ließ. Auf der Passivseite sind die Rückstellungen von 5,47 Mio. € auf 5,88 Mio. € gestiegen, was sich im Wesentlichen aus der zinssatzgetriebenen Veränderung bei den Pensionsverpflichtungen ergibt. Vermehrte Anzahlungsanforderungen zum Jahresende, führten zu einem Anstieg bei den Verbindlichkeiten um 0,46 Mio. € auf 3,05 Mio. €. Finanzlage Aus der Finanzierungstätigkeit flossen aufgrund von Auszahlungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag 3,58 Mio. € ab. Der Cash-Abfluss aus der Finanzierung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr vollständig durch den operativen Cash-Flow gedeckt. Der Finanzierungsbedarf der Gesellschaft wird über ein Finanzmittelkonto im Rahmen einer Cash-Management-Vereinbarung mit der Lechwerke AG abgewickelt. Die Gesellschaft weist zum 31.12.2021 eine Finanzmittelforderung in Höhe von 0,13 Mio. € (VJ: 0,34 Mio. €) aus. Die Lechwerke AG verfügt über eine ausreichende Liquidität. Die kurzfristigen Schulden in Höhe von 3,78 Mio. € sind durch das kurzfristige Vermögen in Höhe von 9,02 Mio. € zu 238 % (VJ: 252 %) gedeckt. Ertragslage Das Wachstum im Produkt „Mehrspartenhausanschluss“ sowie die Abwicklung eines Großprojekts im Bereich Hochspannungsanlagen ließen die Umsatzerlöse von 24,91 Mio. € im Vorjahr auf 25,85 Mio.€ steigen. Der Bestand der unfertigen Leistungen bewegt sich auf Vorjahresniveau und führte zu einem Ertrag aus Bestandsveränderung von 0,10 Mio. €. Infolge einer geringeren Auflösung von Rückstellungen (0,02 Mio. €) und dem geänderten Ausweis von Kostenerstattungen (0,02 Mio. €), die jetzt in den sonstigen Umsatzerlösen enthalten sind, sind die sonstigen betrieblichen Erträge auf 0,01 Mio.€ zurückgegangen. Der Anstieg bei den Aufwendungen für bezogene Fremdlieferungen und -leistungen um 1,15 Mio. € und der Rückgang bei den Aufwendungen für Mieten und Pachten um 0,54 Mio. €. führten zu einem Materialaufwand von 16,82 Mio. € (VJ: 16,21 Mio. €). Der gestiegene Aufwand bei den Fremdlieferungen und -leistungen hängt unter anderem mit der bereits bei den Umsatzerlösen genannten Abwicklung eines Großprojekts im Jahr 2021 zusammen. Vor allem geänderte Abrechnungsmodalitäten führten zu einem Rückgang bei den Mieten und Pachten. Beim Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von 0,24 Mio. € auf 3,23 Mio. € zu verzeichnen, der sich neben Vergütungsanpassungen aus einem gestiegenen Personalbestand ergibt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich mit 1,11 Mio. € (VJ: 1,11 Mio. €) auf Vorjahresniveau. Die LEW Netzservice GmbH erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern von 4,80 Mio. € (VJ: 4,08 Mio. €). Nach Abzug des negativen Zinsergebnisses von -0,55 Mio. € (VJ: -0,50 Mio. €) verbleibt ein Ergebnis von 4,25 Mio. € das aufgrund eines mit dem Gesellschafter bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages an diesen abgeführt wird. Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine Gesamtleistung in Höhe von 25,96 Mio. € (VJ: 24,38 Mio. €) erbracht. Grund hierfür ist das Wachstum im Produkt „Mehrspartenhausanschluss“ sowie die Realisierung eines Großprojekts im Bereich Hochspannungsanlagen. Die Gesamtleistung setzt sich aus Umsatzerlösen (25,85 Mio. €), sonstigen betrieblichen Erträgen (0,01 Mio. €) sowie Bestandsveränderungen für Erzeugnisse (0,10 Mio. €) zusammen. Das Ergebnis vor Steuern liegt mit 4,25 Mio. € etwas höher als im Vorjahr (3,58 Mio. €). Grund für den Anstieg sind die bereits genannten Wachstumsbereiche. Der prognostizierte Wert (3,8 Mio. €) wurde um rund 0,5 Mio. € übertroffen, was im Wesentlichen an der bereits erwähnten Realisierung eines Großprojekts im Bereich Hochspannungsanlagen liegt. Die Geschäftsführung beurteilt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LEW Netzservice GmbH im Geschäftsjahr 2021 als zufriedenstellend und sieht realistisch in die Zukunft. C. Chancen- und Risikobericht In der LEW-Gruppe ist ein einheitliches Risikomanagementsystem etabliert, das dafür sorgt, dass Chancen und Risiken frühzeitig erkannt, standardisiert erfasst, bewertet, überwacht und gesteuert werden. Zielsetzung ist die Schaffung eines ausgeprägten Bewusstseins über Chancen und Risiken sowie einer wertorientieren Risikokultur in allen Gesellschaften und auf allen Ebenen der LEW-Gruppe. Dadurch sollen möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und deren mögliche finanzielle Auswirkungen gewonnen werden. Im Rahmen des Planungs- und Controllingprozesses sollen aber auch Chancen und das damit verbundene Ergebnispotenzial erkannt und genutzt werden. Das Risikomanagement wird gelebt als ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Das Risikomanagement ist in die Strategie-, Planungs- und Controllingprozesse integriert, um eine lösungsorientierte Risikosteuerung zu ermöglichen. Verankert ist das System in der LEW-Richtlinie zum Risikomanagement. Innerhalb der LEW-Gruppe sind Chancen und Risiken wie folgt definiert: Chance Als Chance wird die Möglichkeit einer zum Betrachtungsstichtag gegenüber der Unternehmensplanung positiven künftigen Entwicklung der wirtschaftlichen Situation (Mehrung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) gesehen, die durch Eintreten eines möglichen, aber nicht planbaren Ereignisses in der Zukunft hervorgerufen wird. Chancen werden in der LEW-Gruppe im Rahmen des Mittelfristplanungs- bzw. Prognoseprozesses erfasst und berücksichtigt. Risiko Der Begriff Risiko ist definiert als Unsicherheit des Eintreffens zukünftiger Ereignisse und Möglichkeit einer negativen Abweichung von einer festgelegten Zielgröße. Risiko in diesem Sinne ist somit die Möglichkeit einer zum Betrachtungsstichtag absehbaren negativen Entwicklung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens gegenüber den in der Planung niedergelegten Erwartungen durch das Eintreten eines unerwarteten Ereignisses in der Zukunft. Steuerung von Chancen und Risiken Mithilfe der Risikosteuerung sollen die identifizierten und analysierten Risiken unter Beachtung der Risikostrategie gesteuert werden. Gegenstand der Risikosteuerung ist die aktive Beeinflussung der Risikopositionen. Ziel ist die Begrenzung der potenziellen Schadenshöhe und die Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken. Grundsätzlich gibt es dabei die bereits beschriebenen Möglichkeiten der Risikosteuerung, wobei die Alternativen jeweils auch die identifzierten Chancen entsprechend umfassen. Vermeiden von Risiken Der Verzicht auf risikobehaftete Geschäfte, wie z. B. Investitionen, ist in der Regel nur bei Einzelrisiken sinnvoll anwendbar. Verminderung von Risiken Durch Maßnahmen zur Risikoreduzierung soll die mögliche Schadenshöhe und/oder die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos reduziert werden. Dies kann etwa durch organisatorische bzw. technische Schutzmaßnahmen, Limit-Festlegungen oder durch Verteilung eines Risikos auf mehrere Beteiligte (z.B. Vertragspartner) erfolgen. Überwälzung von Risiken Durch die Risikoüberwälzung soll das Risiko auf ein anderes Unternehmen übertragen werden. Versicherbare Risiken können auf Versicherungsunternehmen verlagert werden. Eine weitere Möglichkeit stellen Garantien und Bürgschaften z.B. von Banken dar. Des Weiteren können Risiken durch entsprechende Vertragsbedingungen auf einen Vertragspartner übertragen werden oder durch den Abschluss von gegenläufigen Geschäften (z.B. für Commodity-Risiken) gesteuert werden. Akzeptieren von Risiken Die nach Steuerung verbleibenden (Rest-)Risiken werden bewusst in Kauf genommen und im Risikoportfolio fortlaufend überwacht. Bewertung der Chancen und Risiken Um unsere Gesamtheit an Chancen und Risiken angemessen steuern zu können, bewerten wir diese nach Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit. Unter der Auswirkung verstehen wir die Höhe der möglichen Abweichung von der konzernweit relevanten Zielgröße „bereinigtes EBITDA nach IFRS“ sowie vom geplanten Finanzergebnis. Bei Risiken verwenden wir hier die folgende Klassifizierung: Klassifizierung von Risiken scroll
Wir sehen dabei ein Ergebnisrisiko grundsätzlich als zahlungswirksam an, also mit entsprechender Wirkung auf den Cash Flow. Sofern wir über eine Risikosteuerung nur das bereinigte EBITDA beeinflussen können, nicht jedoch den Zahlungsfluss, verbleibt ein reines Liquiditätsrisiko. In diesem Fall stufen wir die Auswirkung auf die Liquidität ebenfalls nach den Grenzwerten aus obiger Tabelle ein. Die Einstufung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken unterteilen wir in die folgenden Bandbreiten: Einstufung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken scroll
Je nach Kombination dieser beiden Bewertungen ergibt sich dann die folgende Klassifizierung eines Risikos in die Bereiche „geringes Risiko”, „mittleres Risiko” oder „hohes Risiko“: Risikobewertung scroll
3 = hohes Risiko 2 = mittleres Risiko 1 = geringes Risiko Chancen beurteilen wir prinzipiell nach derselben Vorgehensweise. Bei der Steuerung verzichten wir allerdings auf eine strenge Klassifizierung wie bei den Risiken. Neubewertung von Risiken Risiken können sich aufgrund geänderter Rahmenbedingungen oder umgesetzter Steuerungsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Bewertungsdimensionen ändern und erfahren dadurch eine Neubewertung durch den Risk Owner. Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation Unser Geschäft wird von politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die immer öfter raschen Änderungen unterliegen. Außerdem führen auch aktuelle technologische Entwicklungen zu bisweilen erheblichen Veränderungen der Marktstrukturen. Wir sehen derzeit weder einzelne Risiken noch eine Gesamtheit an Risiken, die den Fortbestand der LEW Netzservice GmbH gefährden könnten. Chancen- und Risikokategorien und Beurteilung der Einzelkomponenten Chancen und Risiken werden in der LEW-Gruppe nach den folgenden, gruppeneinheitlich festgelegten Kategorien gegliedert: Marktchancen und -Risiken Hierunter fallen alle Chancen und Risiken, die aufgrund veränderter Rahmenbedingungen in unseren Absatzmärkten eintreten können. Darunter verstehen wir sämtliche von uns nicht beeinflussbare preis- und mengenbedingte Veränderungen, die die Ergebnissituation beeinflussen könnten. Im Produkt „Planung und Bau von Hoch- und Mittelspannungsanlagen“ herrscht aufgrund des hohen Kostendrucks bei Netzbetreibern ein starker Wettbewerb zwischen den anbietenden Marktteilnehmern. Hier sehen wir für uns ein geringes Risiko. Auch im Produkt „Planung und Bau von Mittel- und Niederspannungsanlagen“ können Wettbewerbsdruck und geringere Auftragsquoten zu erheblich höherem Ressourcenaufwand der LEW Netzservice GmbH für die Erzielung vergleichbarer Umsatzerlöse führen. Auch hier sehen wir aktuell nur ein geringes Risiko. Konsequente Marktbeobachtung und die Intensivierung der Vertriebsaktivitäten bei Umsatzrückgängen sind hier als Gegenmaßnahmen für alle genannten Risiken eingeplant. Mit der erfolgten Integration der LEW-Gruppe in den E.ON Konzern ergeben sich auch für die LEW Netzservice GmbH Chancen aus der Zusammenarbeit mit den neuen E.ON Konzerngesellschaften. Insbesondere bei den digitalen Produkten gibt es konkrete Bestrebungen zu einer kooperativen Skalierung dieser zukunftsorientierten Geschäftsmodelle. Wir beobachten die Einflüsse aus der Corona-Pandemie auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung intensiv. Bei negativen Entwicklungen im Auftragseingang einzelner Dienstleistungen werden wir mit vertrieblichen Offensiven aktiv gegensteuern bzw. unsere Ressourcen auf Dienstleistungen mit höherer Kundennachfrage (z.B. im Bereich Elektromobilität) allokieren. Durch unsere Beobachtungen und Maßnahmen sehen wir hier ein geringes Risiko. Betriebschancen und -risiken In diese Kategorie fallen sämtliche Chancen und Risiken, die sich aus der operativen Geschäftstätigkeit ergeben und zu nachhaltigen Änderungen von betrieblichen Abläufen führen können. Dadurch können Störungen in der Wertschöpfungskette auftreten, die unsere Ertragslage belasten. Die zunehmende Unterstützung von Prozessen durch IT-Lösungen führt einerseits zu Chancen auf zusätzliche Geschäfte und/oder Prozesseffizienz, andererseits stellt dies ein zunehmendes Betriebsrisiko durch Störungen in der IT dar. Durch Ressourcenengpässe innerhalb der LEW-Gruppe und bei externen Dienstleistern kann es zu Verfehlung der Geschäftsziele kommen. Ursache hierfür können Nachfragespitzen infolge regulatorischer Effekte oder limitierte Personalkapazitäten infolge von Altersteilzeit-Programmen oder Kündigungen sein. Dieses Risiko wird durch Personalaufbau und Kompetenzsicherung mit nachhaltiger Personalplanung auf Basis der Vorjahreserkenntnisse minimiert. Insgesamt sehen wir bei den genannten Punkten ein geringes Risiko. Finanzchancen und -Risiken Hierzu zählen wir alle Chancen und Risiken, die aus Tätigkeiten und Transaktionen entstehen, die mit unserer Unternehmensfinanzierung verbunden sind. Dies sind beispielsweise Zins-, Kredit- und Kursrisiken. Das Risiko, dass bei sinkenden Zinsen erhöhte Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen zur Deckung der Zusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erforderlich werden, da diese auf Basis abgezinster Erfüllungsbeträge gebildet werden, ist das größte Einzelrisiko der LEW Netzservice GmbH. Dieses insgesamt als gering eingestufte Risiko ist von uns jedoch nicht beeinflussbar. Umfeldchancen und -risiken Zu dieser Kategorie gehören Chancen und Risiken aus dem politischen, rechtlichen und regulatorischen Umfeld. Alle Wertschöpfungsstufen der LEW-Gruppe werden in hohem Maß durch politische und rechtliche Rahmenbedingungen beeinflusst. In den zurückliegenden Jahren haben sich die Eingriffe in den Energiemarkt gehäuft. Aus dem beabsichtigten Ausbau der Stromerzeugung aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern, entstehen uns Chancen aus der Errichtung der erforderlichen Netzanbindungsanlagen (Umspannwerke, Leitungen, etc.). Dieses insgesamt als gering eingestufte Risiko ist von uns jedoch nicht direkt beeinflussbar. D. Prognosebericht Das geplante Ergebnis vor Steuern für das Budgetjahr 2022 beträgt 3,9 Mio. € und liegt somit rund 10% unter dem Niveau des Jahres 2021. Bei der Gesamtleistung gehen wir von einem Volumen in Höhe von 25,3 Mio. € aus. Grund für das im Jahr 2021 höhere Ergebnis war die Realisierung eines Großprojekts im Bereich Hochspannungsanlagen. Im Jahr 2022 sind aktuell keine vergleichbaren Großprojekte geplant. Rechtlicher Hinweis: Aussagen spiegeln die gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen und Annahmen des Managements wider und basieren auf Informationen, die dem Management zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Sie enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit Risiken und Unsicherheiten verbunden. Die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse und Entwicklungen können daher von den hier geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Weder die Gesellschaft noch ein mit ihr verbundenes Unternehmen übernimmt eine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.
Augsburg, den 18. Februar 2022 LEW Netzservice GmbH Tim Dickhaus Der Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2021A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die wirtschaftliche Betätigung der LEW Netzservice GmbH mit Sitz in Augsburg, erstreckt sich auf den Bau, die Wartung und Instandhaltung von Netzanlagen und sonstigen Transport-, Speicherungs- und Verteilungssystemen für Energie (insbesondere Strom und Gas), Energieträger, Wärme und Wasser, sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen (einschließlich Abwasserbeseitigung) und Anlagen der Informationsübertragung sowie die Erbringung und Vermarktung von Dienstleistungen auf diesen Gebieten. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HR B 20937 eingetragen. Der Jahresabschluss der LEW Netzservice GmbH ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), unter der Annahme der Unternehmensfortführung, aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2021 die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB auf. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Zur Verbesserung der Klarheit wurden, wie schon im Vorjahr, in der Bilanz einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Finanzanlagen beinhalten ausschließlich sonstige Ausleihungen, die zum Nominalwert bilanziert werden. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren Zeitwert bewertet, die Herstellungskosten beinhalten neben Einzelkosten auch angemessene Gemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G der Heubeck AG - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) gebildet. Es wurde der von der Deutschen Bundesbank im Oktober 2021 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre 1,94% (Vorjahr 2,38%), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB), herangezogen. Auf dieser Grundlage wurde konzernweit eine Projizierung auf den Zeitraum bis Dezember 2021 durchgeführt. Der Zinssatz laut Gutachten beträgt 1,87% (Vorjahr 2,30%). Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,35% (Vorjahr 2,35%) und Rentensteigerungen von 1,00% sowie 1,60% (Vorjahr 1,00% sowie 1,60%) unterstellt. Aus der Abzinsung der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 593 TEUR. Für Gutachten über die Ermittlung der Rückstellungen unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre wurden - ausgenommen vom durchschnittlichen Marktzinssatz - die gleichen Annahmen wie oben dargestellt herangezogen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Diese sind in Höhe der Erfüllungsbeträge angesetzt, die nach vernünftigen kaufmännischen Beurteilungen notwendig sind. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, welcher von der Deutschen Bundesbank im Oktober 2021 veröffentlicht wurde. Eine Projektion auf den Dezember 2021 führt zu keinen wesentlichen Effekten. Die versicherungsmathematische Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte unter der Anwendung der Richttafeln 2018 G der Heubeck AG. Der Zinssatz laut Gutachten beträgt 0,38% (Vorjahr 0,49%). Im Rahmen weiterer Berechnungsannahmen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,35% (Vorjahr 2,10%) unterstellt. Die Zuführung zur Rückstellung erfolgt in Höhe des abgezinsten Betrages über die jeweiligen Umsatz- oder Kostenarten. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die erhaltenen Anzahlungen sind mit dem Nennwert bewertet. Latente Steuern resultieren aus Unterschieden zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen, die sich in späteren Jahren voraussichtlich umkehren. Hierbei werden die am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerlichen Vorschriften berücksichtigt. Die daraus resultierenden Steuerbelastungen und Steuerentlastungen werden saldiert. Im Rahmen der bestehenden Organschaft mit der Lechwerke AG (Organträger), erfolgt die Bilanzierung bei der Lechwerke AG. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag werden ebenfalls ausschließlich beim Organträger (Lechwerke AG) bilanziert. Eine Weitergabe über Steuerumlagen an die Organgesellschaft (LEW Netzservice GmbH) erfolgt nicht. C. Bilanzerläuterungen Anlagevermögen Die Entwicklung der im Anlagevermögen ausgewiesenen Finanzanlagen ist im Anlagespiegel, der Bestandteil des Anhangs ist, gesondert dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Vorjahreswerte in Klammer) scroll
1) davon gegen Gesellschafter 134.115,87 EUR (338.338,82 EUR) 2) davon aus Lieferungen und Leistungen 65.836,75 EUR (200.118,35 EUR) Eigenkapital Alleiniger Gesellschafter ist die Lechwerke AG, Augsburg, mit einer Stammeinlage von 25.000,00 EUR. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen überwiegend Verpflichtungen aus dem Personalbereich mit 656.655,75 EUR und Rückstellungen für Aufstockungsverpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitverträgen 170.848,00 EUR. Verbindlichkeiten (Vorjahreswerte in Klammer) scroll
1) davon aus Steuern 33.367,79 EUR (32.948,77 EUR) 2) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 5.765,49 EUR (3.197,61 EUR) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich insgesamt auf 720 TEUR. Darin enthalten sind Verpflichtungen aus Mieten und Pachten in Höhe von 264 TEUR die ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen. Des Weiteren bestehen noch finanzielle Verpflichtungen für technische und kaufmännische Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 356 TEUR. Das Bestellobligo beträgt 100 TEUR, wovon 21 TEUR auf verbundene Unternehmen entfallen. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Kostenerstattungen, die bisher in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten waren (Vorjahr 19.939,47 EUR), werden ab dem laufenden Geschäftsjahr in den sonstigen Umsatzerlösen gezeigt (103.086,57 EUR). Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne Aufgrund eines bestehenden Ergebnisabführungsvertrages ist der Gewinn in Höhe von 4.254.404,26 EUR an die Lechwerke AG abzuführen. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die LEW Netzservice GmbH ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das zu einer Gruppe verbundener Elektrizitätsunternehmen gehört und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringt. Sie fällt somit unter den Regelungsbereich des EnWG und hat die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen des § 6b EnWG, wonach getrennte Konten zu führen sind (§ 6b Abs. 3 EnWG), zu beachten. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen oder assoziierte Unternehmen Es wurden Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögensund Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt. Die LEW Netzservice GmbH erbringt folgende Leistungen: Binnendienstleistungen (dienstleistende Querschnittsfunktionen): 5.357 TEUR Die LEW Netzservice GmbH empfängt folgende Leistungen: Die LEW Netzservice GmbH nimmt am Cash-Pooling innerhalb der LEW-Gruppe teil: 4.389 TEUR (Finanzmittelkonto 31. Dezember 2021) E. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführung Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch nachfolgend aufgeführte Personen: Tim Dickhaus, Hiltenfingen, seit 18.01.2021 Kaufmännische und technische Geschäftsführung Norbert Schürmann, Ustersbach, 09.11.2020 bis 17.01.2021 Vorstandsmitglied der Lechwerke AG bis 31.05.2021 Durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl scroll
Die durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl wurde im Geschäftsjahr neu nach Angestellten und Leitenden Angestellten gruppiert. Die Gruppierung der Vorjahreszahlen wurde entsprechend angepasst. Sonstige Angaben Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangsangabe des Konzernabschlusses der E.ON SE als Angabe enthalten. Von der Angabe der Geschäftsführerbezüge haben wir im Hinblick auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen. Konzernzugehörigkeit Die LEW Netzservice GmbH, Augsburg, wird in den Konzernabschluss nach IFRS der E.ON SE, Essen, einbezogen. Der Konzernabschluss ist bei der E.ON SE, Essen sowie auf deren Investor-Relations-Seite erhältlich. Die E.ON SE ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt.
Augsburg, den 18. Februar 2022 LEW Netzservice GmbH Tim Dickhaus Der Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2021scroll
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Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2021MessstellenbetriebNach den Vorschriften des § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie den Festlegungen der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Erbringer von energiespezifischen Dienstleistungen Bilanz des Tätigkeitsbereichs MessstellenbetriebLEW Netzservice GmbH Kontentrennung gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs MessstellenbetriebLEW Netzservice GmbH Kontentrennung gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG scroll
Erläuterungen gem. § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 EnWG der LEW Netzservice GmbH für das Geschäftsjahr 2021Grundlagen Die LEW Netzservice GmbH, Augsburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 20937 eingetragen. Die LEW Netzservice GmbH weist zum 31. Dezember 2021 die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB auf. Die LEW Netzservice GmbH ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das zu einer Gruppe verbundener Elektrizitätsunternehmen gehört und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringt. Sie fällt somit unter den Regelungsbereich des EnWG und hat die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen des § 6b EnWG, wonach getrennte Konten zu führen sind (§ 6b Abs. 3 EnWG), zu beachten. Entsprechend der Festlegung der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, erstellt die LEW Netzservice GmbH für das Geschäftsjahr 2021 einen Tätigkeitsabschluss als Erbringer von energiespezifischen Dienstleistungen in der Tätigkeit Messstellenbetrieb. Der Tätigkeitsabschluss wurde unter Berücksichtigung der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Erstellung des Tätigkeitsabschlusses nach Festlegung der Beschlusskammern 8 bildet der Jahresabschluss der LEW Netzservice GmbH. Für die Zwecke dieses Abschlusses wurden die gegenüber den verbundenen Verteilnetzbetreibern erbrachten energiespezifischen Dienstleistungen im Berichtsjahr dem Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb zugeordnet, wohingegen im Rahmen des Jahresabschlusses eine Zuordnung zu den anderen Tätigkeiten innerhalb des Strom- und Gassektors erfolgte. Es werden somit keine Vergleichszahlen für 2020 ausgewiesen. Darüber hinaus werden für Zwecke dieses Abschlusses keine Eröffnungsbilanzwerte ausgewiesen, weil die Bilanz zum 31.12.2021 für die Verteilung auf Tätigkeitsbereiche herangezogen wird. Die Werte der Gewinn- und Verlustrechnung bestimmen sich im ersten Schritt durch Direktzuordnung und danach durch verursachungsgerechte Zuordnung mittels Verteilungsschlüssel. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren Zeitwert bewertet, die Herstellungskosten beinhalten neben Einzelkosten auch angemessene Gemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Passiva Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G der Heubeck AG - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Es wurde der von der Deutschen Bundesbank im Oktober 2021 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre 1,94% (Vorjahr 2,38%), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB), herangezogen. Auf dieser Grundlage wurde konzernweit eine Projizierung auf den Zeitraum bis Dezember 2021 durchgeführt. Der Zinssatz laut Gutachten beträgt 1,87% (Vorjahr 2,30%). Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden jährliche Gehaltssteigerungen von 2,35% (Vorjahr 2,35%) und Rentensteigerungen von jährlich 1,00% sowie 1,60% (Vorjahr 1,00% sowie 1,60%) unterstellt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Diese sind in Höhe der Erfüllungsbeträge angesetzt, die nach vernünftigen kaufmännischen Beurteilungen notwendig sind. Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, welcher von der Deutschen Bundesbank im Oktober 2021 veröffentlicht wurde. Eine Projektion auf den Dezember 2021 führt zu keinen wesentlichen Effekten. Die versicherungsmathematische Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte unter Anwendung der Richttafeln 2018 G der Heubeck AG. Der Zinssatz laut Gutachten beträgt 0,38% (Vorjahr 0,49%). Im Rahmen weiterer Berechnungsannahmen wurden jährliche Gehaltssteigerungen von 2,35% (Vorjahr 2,10%) unterstellt. Die Zuführung zur Rückstellung erfolgt in Höhe des abgezinsten Betrages über die jeweiligen Umsatz- oder Kostenarten. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die erhaltenen Anzahlungen sind mit dem Nennwert bewertet. Zuordnungsgrundsätze Bilanz Die Bilanzwerte wurden soweit möglich direkt den entsprechenden Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Ist eine unmittelbar direkte Zuordnung nicht möglich oder mit unangemessen hohem Aufwand verbunden, erfolgt die Zuordnung über sachgerechte Verteilungsschlüssel. Die Schlüssel für die Aufteilung der Tätigkeiten werden analog zu den Schlüsseln der GuV angewendet. Anlagevermögen Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wurde die Kontentrennung der Tätigkeiten durchgeführt. Für das Anlagevermögen wurde die Verteilung auf die verschiedenen Tätigkeiten anhand des Verteilungsschlüssels vorgenommen. Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Forderungen und Verbindlichkeiten wurden sachverhaltsabhängig den einzelnen Tätigkeiten direkt oder durch Verteilungsschlüsselung zugeordnet. Die Zuordnung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen zu den Tätigkeitsbereichen basiert auf dem Verteilungsschlüssel. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen in diversen Bereichen. Sie wurden, wo möglich, direkt zugeordnet. Ansonsten erfolgte die Zuordnung über Verteilungsschlüssel. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden. In den Verbindlichkeiten sind keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden. Kapitalausgleichsposten Nach sachgerechter Schlüsselung und Zuordnung der Konten werden die Finanzmittel anhand des Kapitalbedarfsschlüssels zugeordnet. Entsprechend dieser Vorgehensweise ist kein Ausgleich zwischen den Tätigkeiten erforderlich. In der Tätigkeitsbilanz existiert somit kein bilanzieller Ausgleichsposten. Gewinn- und Verlustrechnung Die Verteilung der Umsatzerlöse für die Tätigkeiten-GuV basieren auf den von den leistungsempfangenden Verteilnetzbetreibern zugesendeten Meldungen über die Aufteilung auf die jeweiligen Tätigkeiten. Die anteilig relevanten Aufwendungen für die Erbringung der energiespezifischen Dienstleistungen basieren auf den Auswertungen des internen Rechnungswesens. Hierbei wurden die Aufwendungen auf Basis der innerhalb der LEW Netzservice GmbH gebuchten Kosten verursachungsgerecht über Direktzuordnung oder Verteilungsschlüssel den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet.
Augsburg, den 18. Februar 2022 Tim Dickhaus Der Geschäftsführer Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2021GasverteilungNach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie den Festlegungen der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Erbringer von energiespezifischen Dienstleistungen Bilanz des Tätigkeitsbereichs GasverteilungLEW Netzservice GmbH Kontentrennung gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs GasverteilungLEW Netzservice GmbH Kontentrennung gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG scroll
Erläuterungen gem. § 6b Abs. 3 EnWG der LEW Netzservice GmbH für das Geschäftsjahr 2021Grundlagen Die LEW Netzservice GmbH, Augsburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 20937 eingetragen. Die LEW Netzservice GmbH weist zum 31. Dezember 2021 die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB auf. Die LEW Netzservice GmbH ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das zu einer Gruppe verbundener Elektrizitätsunternehmen gehört und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringt. Sie fällt somit unter den Regelungsbereich des EnWG und hat die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen des § 6b EnWG, wonach getrennte Konten zu führen sind (§ 6b Abs. 3 EnWG), zu beachten. Entsprechend der Festlegung der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, erstellt die LEW Netzservice GmbH einen Tätigkeitsabschluss als Erbringer von energiespezifischen Dienstleistungen in der Tätigkeit Gasverteilung. Der Tätigkeitsabschluss wurde unter Berücksichtigung der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Erstellung des Tätigkeitsabschlusses nach Festlegung der Beschlusskammern 9 bildet der Jahresabschluss der LEW Netzservice GmbH. Für die Zwecke dieses Abschlusses wurden die gegenüber den verbundenen Verteilnetzbetreibern erbrachten energiespezifischen Dienstleistungen dem Tätigkeitsbereich Gasverteilung zugeordnet, wohingegen im Rahmen des Jahresabschlusses eine Zuordnung zu den anderen Tätigkeiten innerhalb des Gassektors erfolgte. Die Werte der Gewinn- und Verlustrechnung bestimmen sich im ersten Schritt durch Direktzuordnung und danach durch verursachungsgerechte Zuordnung mittels Verteilungsschlüssel. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren Zeitwert bewertet, die Herstellungskosten beinhalten neben Einzelkosten auch angemessene Gemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Passiva Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G der Heubeck AG - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Es wurde der von der Deutschen Bundesbank im Oktober 2021 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre 1,94% (Vorjahr 2,38%), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB), herangezogen. Auf dieser Grundlage wurde konzernweit eine Projizierung auf den Zeitraum bis Dezember 2021 durchgeführt. Der Zinssatz laut Gutachten beträgt 1,87% (Vorjahr 2,30%). Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden jährliche Gehaltssteigerungen von 2,35% (Vorjahr 2,35%) und Rentensteigerungen von jährlich 1,00% sowie 1,60% (Vorjahr 1,00% sowie 1,60%) unterstellt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Diese sind in Höhe der Erfüllungsbeträge angesetzt, die nach vernünftigen kaufmännischen Beurteilungen notwendig sind. Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, welcher von der Deutschen Bundesbank im Oktober 2021 veröffentlicht wurde. Eine Projektion auf den Dezember 2021 führt zu keinen wesentlichen Effekten. Die versicherungsmathematische Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte unter Anwendung der Richttafeln 2018 G der Heubeck AG. Der Zinssatz laut Gutachten beträgt 0,38% (Vorjahr 0,49%). Im Rahmen weiterer Berechnungsannahmen wurden jährliche Gehaltssteigerungen von 2,35% (Vorjahr 2,10%) unterstellt. Die Zuführung zur Rückstellung erfolgt in Höhe des abgezinsten Betrages über die jeweiligen Umsatz- oder Kostenarten. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die erhaltenen Anzahlungen sind mit dem Nennwert bewertet. Zuordnungsgrundsätze Bilanz Die Bilanzwerte wurden soweit möglich direkt den entsprechenden Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Ist eine unmittelbar direkte Zuordnung nicht möglich oder mit unangemessen hohem Aufwand verbunden, erfolgt die Zuordnung über sachgerechte Verteilungsschlüssel. Die Schlüssel für die Aufteilung der Tätigkeiten werden analog zu den Schlüsseln der GuV angewendet. Anlagevermögen Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wurde die Kontentrennung der Tätigkeiten durchgeführt. Für das Anlagevermögen wurde die Verteilung auf die verschiedenen Tätigkeiten anhand des Verteilungsschlüssels vorgenommen. Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Forderungen und Verbindlichkeiten wurden sachverhaltsabhängig den einzelnen Tätigkeiten direkt oder durch Verteilungsschlüsselung zugeordnet. Die Zuordnung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen zu den Tätigkeitsbereichen basiert auf dem Verteilungsschlüssel. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen in diversen Bereichen. Sie wurden, wo möglich, direkt zugeordnet. Ansonsten erfolgte die Zuordnung über Verteilungsschlüssel. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden. In den Verbindlichkeiten sind keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden. Kapitalausgleichsposten Nach sachgerechter Schlüsselung und Zuordnung der Konten werden die Finanzmittel anhand des Kapitalbedarfsschlüssels zugeordnet. Entsprechend dieser Vorgehensweise ist kein Ausgleich zwischen den Tätigkeiten erforderlich. In der Tätigkeitsbilanz existiert somit kein bilanzieller Ausgleichsposten. Gewinn- und Verlustrechnung Die Verteilung der Umsatzerlöse für die Tätigkeiten-GuV basieren auf den von den leistungsempfangenden Verteilnetzbetreibern zugesendeten Meldungen über die Aufteilung auf die jeweiligen Tätigkeiten. Die anteilig relevanten Aufwendungen für die Erbringung der energiespezifischen Dienstleistungen basieren auf den Auswertungen des internen Rechnungswesens. Hierbei wurden die Aufwendungen auf Basis der innerhalb der LEW Netzservice GmbH gebuchten Kosten verursachungsgerecht über Direktzuordnung oder Verteilungsschlüssel den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet.
Augsburg, den 18. Februar 2022 Tim Dickhaus Der Geschäftsführer Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2021ElektrizitätsverteilungNach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie den Festlegungen der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Erbringer von energiespezifischen Dienstleistungen Bilanz des Tätigkeitsbereichs ElektrizitätsverteilungLEW Netzservice GmbH Kontentrennung gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs ElektrizitätsverteilungLEW Netzservice GmbH Kontentrennung gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG scroll
Erläuterungen gem. § 6b Abs. 3 EnWG der LEW Netzservice GmbH für das Geschäftsjahr 2021Grundlagen Die LEW Netzservice GmbH, Augsburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 20937 eingetragen. Die LEW Netzservice GmbH weist zum 31. Dezember 2021 die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB auf. Die LEW Netzservice GmbH ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das zu einer Gruppe verbundener Elektrizitätsunternehmen gehört und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringt. Sie fällt somit unter den Regelungsbereich des EnWG und hat die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen des § 6b EnWG, wonach getrennte Konten zu führen sind (§ 6b Abs. 3 EnWG), zu beachten. Entsprechend der Festlegung der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, erstellt die LEW Netzservice GmbH einen Tätigkeitsabschluss als Erbringer von energiespezifischen Dienstleistungen in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung. Der Tätigkeitsabschluss wurde unter Berücksichtigung der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Erstellung des Tätigkeitsabschlusses nach Festlegung der Beschlusskammer 8 bildet der Jahresabschluss der LEW Netzservice GmbH. Für die Zwecke dieses Abschlusses wurden die gegenüber den verbundenen Verteilnetzbetreibern erbrachten energiespezifischen Dienstleistungen dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung zugeordnet, wohingegen im Rahmen des Jahresabschlusses eine Zuordnung zu den anderen Tätigkeiten innerhalb des Stromsektors erfolgte. Die Werte der Gewinn- und Verlustrechnung bestimmen sich im ersten Schritt durch Direktzuordnung und danach durch verursachungsgerechte Zuordnung mittels Verteilungsschlüssel. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren Zeitwert bewertet, die Herstellungskosten beinhalten neben Einzelkosten auch angemessene Gemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Passiva Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G der Heubeck AG - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Es wurde der von der Deutschen Bundesbank im Oktober 2021 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre 1,94% (Vorjahr 2,38%), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB), herangezogen. Auf dieser Grundlage wurde konzernweit eine Projizierung auf den Zeitraum bis Dezember 2021 durchgeführt. Der Zinssatz laut Gutachten beträgt 1,87% (Vorjahr 2,30%). Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden jährliche Gehaltssteigerungen von 2,35% (Vorjahr 2,35%) und Rentensteigerungen von jährlich 1,00% sowie 1,60% (Vorjahr 1,00% sowie 1,60%) unterstellt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Diese sind in Höhe der Erfüllungsbeträge angesetzt, die nach vernünftigen kaufmännischen Beurteilungen notwendig sind. Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, welcher von der Deutschen Bundesbank im Oktober 2021 veröffentlicht wurde. Eine Projektion auf den Dezember 2021 führt zu keinen wesentlichen Effekten. Die versicherungsmathematische Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte unter Anwendung der Richttafeln 2018 G der Heubeck AG. Der Zinssatz laut Gutachten beträgt 0,38% (Vorjahr 0,49%). Im Rahmen weiterer Berechnungsannahmen wurden jährliche Gehaltssteigerungen von 2,35% (Vorjahr 2,10%) unterstellt. Die Zuführung zur Rückstellung erfolgt in Höhe des abgezinsten Betrages über die jeweiligen Umsatz- oder Kostenarten. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die erhaltenen Anzahlungen sind mit dem Nennwert bewertet. Zuordnungsgrundsätze Bilanz Die Bilanzwerte wurden soweit möglich direkt den entsprechenden Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Ist eine unmittelbar direkte Zuordnung nicht möglich oder mit unangemessen hohem Aufwand verbunden, erfolgt die Zuordnung über sachgerechte Verteilungsschlüssel. Die Schlüssel für die Aufteilung der Tätigkeiten werden analog zu den Schlüsseln der Gewinn- und Verlustrechnung angewendet. Anlagevermögen Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wurde die Kontentrennung der Tätigkeiten durchgeführt. Für das Anlagevermögen wurde die Verteilung auf die verschiedenen Tätigkeiten anhand des Verteilungsschlüssels vorgenommen. Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Forderungen und Verbindlichkeiten wurden sachverhaltsabhängig den einzelnen Tätigkeiten direkt oder durch Verteilungsschlüsselung zugeordnet. Die Zuordnung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen zu den Tätigkeitsbereichen basiert auf dem Verteilungsschlüssel. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen in diversen Bereichen. Sie wurden, wo möglich, direkt zugeordnet. Ansonsten erfolgte die Zuordnung über Verteilungsschlüssel. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden. In den Verbindlichkeiten sind keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden. Kapitalausgleichsposten Nach sachgerechter Schlüsselung und Zuordnung der Konten werden die Finanzmittel anhand des Kapitalbedarfsschlüssels zugeordnet. Entsprechend dieser Vorgehensweise ist kein Ausgleich zwischen den Tätigkeiten erforderlich. In der Tätigkeitsbilanz existiert somit kein bilanzieller Ausgleichsposten. Gewinn- und Verlustrechnung Die Verteilung der Umsatzerlöse für die Tätigkeiten-GuV basieren auf den von den leistungsempfangenden Verteilnetzbetreibern zugesendeten Meldungen über die Aufteilung auf die jeweiligen Tätigkeiten. Die anteilig relevanten Aufwendungen für die Erbringung der energiespezifischen Dienstleistungen basieren auf den Auswertungen des internen Rechnungswesens. Hierbei wurden die Aufwendungen auf Basis der innerhalb der LEW Netzservice GmbH gebuchten Kosten verursachungsgerecht über Direktzuordnung oder Verteilungsschlüssel den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet.
Augsburg, den 18. Februar 2022 Tim Dickhaus Der Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die LEW Netzservice GmbH, Augsburg Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LEW Netzservice GmbH, Augsburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LEW Netzservice GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Augsburg, den 25. Februar 2022 KPMG AG Weinmann, Wirtschaftsprüfer Rückert, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 wurde in der Gesellschafterversammlung der LEW Netzservice GmbH am 07.04.2022 festgestellt. |
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