leverdy GmbH & Co.KGLiquidiert

51375 Leverkusen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRA 32041
Vorher
NewCo PresseGrosso GmbH & Co. KG
Eingetragen
6.7.2016

Historie

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Management

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Konzern- und Jahresabschlüsse

leverdy GmbH & Co.KG

Leverkusen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz zum 31.12.2018

der leverdy GmbH & Co. KG, Hornpottweg 5, 51375 Leverkusen

Aktivseite

Vorjahr
T€
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   102.267,00 54,8
II. Sachanlagen      
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 29.086,00   36,2
2. technische Anlagen und Maschinen 1.028.479,00   1.330,0
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 253.190,00 1.310.755,00 288,3
III. Finanzanlagen   4.473.512,13 32,0
davon Anteile an verbundenen Unternehmen: 1.037.307,00 € (Vj. 26,0 T€)   5.886.534,13  
davon Beteiligungen: 3.436.205,13 € (Vj. 0,0 T€)      
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte   62.222,53 47,0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   7.346.299,93 7.472,6
davon Forderungen gegen verbundene Unternehmen: 1.529.526,77 € (Vj. 1.711,0 T€)      
davon Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: 17.238,80 € (Vj 0,0 T€)      
III. Guthaben bei Kreditinstituten   1.191.061,44 2.958,5
    8.599.583,90  
C. Rechnungsabgrenzungsposten   51.470,31 47,9
    14.537.588,34 12.267,3

Passivseite

     
      Vorjahr
  T€
A. Eigenkapital      
1. Kapitalanteile Kommanditisten 100.000,00   100,0
2. Kapitalrücklage 1.278.462,56 1.378.662,56 0,0
B. Rückstellungen   2.155.460,10 1.525,5
C. Verbindlichkeiten   11.003.465,68 10.641,8
davon gegenüber Kreditinstituten: 1.106.810,59 € (Vj. 1.400,2 T€)      
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 0,00 € (Vj. 41,0 T€)      
davon gegenüber Gesellschaftern: 3.388.241,13 € (Vj. 282,0 T€)      
    14.537.588,34 12.267,3

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2018

der leverdy GmbH & Co. KG, Hornpottweg 5, 51375 Leverkusen

2018 2017
v. H. v. H.
1. Rohergebnis   22.040.220,54 100,00   23.000.643,46 100,00
2. Personalaufwand            
a) Löhne und Gehälter -5.582.205,84   -25,33 -6.747.980,49   -29,34
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.044.097,50 -6.626.303,34 -4,74 -1.225.886,89 -7.973.867,38 -5,33
davon für Altersversorgung: 58.668,78 € (Vj. 60,6 T€)            
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen und Sachanlagen   -424.916,70 -1,93   -491.076,51 -2,14
4. sonstige betriebliche Aufwendungen   -12.160.066,77 -55,17   -11.429.560,98 -49,69
5. Erträge aus Beteiligungen   296.007,80 1,34   0,00 0,00
6. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens   0,00 0,00   3.120,36 0,01
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge   22.290,36 0,10   9.501,94 0,04
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen   -1,00 0,00   0,00 0,00
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen   -66.602,29 -0,30   -72.867,70 -0,32
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   -531.156,75 -2,41   -552.710,25 -2,40
11. Ergebnis nach Steuern   2.549.471,85 11,56   2.493.182,94 10,83
12. sonstige Steuern   -5.115,35 -0,02   -4.164,24 -0,02
13. Jahresüberschuss   2.544.356,50 11,54   2.489.018,70 10,81
14. Gutschrift auf Gesellschafterverrechnungskonten   -2.544.356,50     -2.489.018,70  
15. Ergebnis nach Verwendungsrechnung   0,00     0,00  

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

der leverdy GmbH & Co. KG

Hornpottweg 5

51375 Leverkusen

G l i e d e r u n g

I. Allgemeine Angaben
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
III. Erläuterungen zur Bilanz
IV. Sonstige Angaben
V. Nachtragsbericht

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften (HGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den für Personengesellschaften im Sinne von § 264a Abs. 1 HGB geltenden Bestimmungen.

Die Gesellschaft ist unter der Firma leverdy GmbH & Co. KG im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRA 32041 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Leverkusen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften.

Immaterielle Vermögensgegenstände werden - soweit gegen Entgelt erworben - zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Das unbewegliche und bewegliche Sachanlagevermögen wird ebenfalls zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und entsprechend seiner voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 250,00 € und 800,00 €, die nach dem 01. Januar 2018 zugegangen sind, werden in der Anlagenbuchhaltung erfasst und im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter bis 250,00 € werden sofort in voller Höhe ergebniswirksam als Betriebsausgaben ohne Bestandsführung erfasst.

Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu einem niedrigeren beizulegenden Wert am Bewertungsstichtag nach § 253 Abs. 3 HGB.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips und nach dem Gebot der kaufmännischen Vorsicht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert oder einem niedrigeren Stichtagswert angesetzt. Wertberichtigungen werden unter dem Gesichtspunkt des kaufmännischen Vorsichtsprinzips in ausreichendem Umfang gebildet.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu erwartenden Erfüllungsbetrags angesetzt und so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Soweit sie eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, werden sie gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach den Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Ansatz eines Zinssatzes von 3,21 %. Für die Bewertung wurde die Annahme eines Rententrends von 1,00 % p. a. getroffen.

Alle Verbindlichkeiten werden zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

AKTIVA

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im gesonderten Anlagenspiegel als Bestandteil des Anhangs dargestellt.

Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden entgeltlich erworbene Vertriebsrechte ausgewiesen, die seit ihrem Erwerb 1999 bzw. 2002 und 2003 linear über 15 Jahre abgeschrieben wurden bzw. werden.

Umlaufvermögen

Für Nach- bzw. Wiederauslieferungen vorgesehene Objekte wurden nicht unter der Position Vorräte, sondern unter den sonstigen Vermögensgegenständen (Verlagsforderungen) ausgewiesen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind solche aus Lieferungen und Leistungen in einem Volumen von 7 T€ enthalten.

PASSIVA

Eigenkapital

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres wurde dem Verrechnungskonto des Kommanditisten zum 31.12.2018 gutgeschrieben.

Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB aus der Pensionsrückstellung beläuft sich auf 14 T€.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die Ergebnisauswirkungen auf Grund der Kundenremissionen nach dem Bilanzstichtag für im Geschäftsjahr ausgelieferte Objekte, die in Höhe des entsprechenden Rohertrags von 1.267 T€ berücksichtigt wurden sowie Aufwendungen für ausstehende Eingangsrechnungen (471 T€).

Ferner beinhalten die sonstigen Rückstellungen Aufwendungen für Urlaub, Jubiläen, Jahresabschluss, Berufsgenossenschaft, für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sowie für interne Aufwendungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzen sich nach Fristigkeiten wie folgt zusammen:

gesamt Restlaufzeiten
bis zu 1 Jahr über 1 Jahr davon mehr als 5 Jahre
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.106.810,59 303.727,78 803.082,81  
  (1.400.220,26) (293.409,67) (1.106.810,59)  
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.114.023,06 5.114.023,06    
  (5.343.497,00) (5.343.497,00)    
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00    
  (40.979,85) (40.979,85)    
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 3.388.241,13 3.388.241,13    
  (281.976,82) (281.976,82)    
5. sonstige Verbindlichkeiten 1.394.390,90 1.394.390,90    
  (3.575.109,27) (3.575.109,27)    
gesamt 11.003.465,68 10.200.382,87 803.082,81 0,00
  (10.641.783,20) (9.534.972,61) (1.106.810,59) (0,00)

Klammerwerte: Vorjahr

Für die fremdfinanzierten technischen Anlagen und Maschinen bestehen Sicherungsübereignungen in üblichem Umfang.

IV. Sonstige Angaben

Für mittelbare Verpflichtungen aus laufenden Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen, ergibt sich zum 31.12.2018 ein Fehlbetrag des Kassenvermögens in Höhe von 737 T€, für den gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung zu bilden war.

Anzahl der Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres waren im Durchschnitt 157 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigt.

Die Aufteilung ergibt sich wie folgt:

kaufmännischer Bereich 81
gewerblicher Bereich 76
  157
Auszubildende 11
Anzahl der Arbeitnehmer inkl. Auszubildende 168

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum 31.12.2018 in Form von Miet-, Wartungs- und Leasingverpflichtungen beträgt 11.046 T€.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung von der Komplementärin, der leverdy Verwaltungs GmbH, Leverkusen, wahrgenommen, die über ein gezeichnetes Kapital von 25.000,00 € verfügt. Geschäftsführer dieser Gesellschaft sind Herr Ulrich Stemmler, kaufmännischer Geschäftsführer, und Herr Dr. Frank Trotz, technischer Geschäftsführer.

Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Gesamthonorar für die Tätigkeiten des Abschlussprüfers beträgt 23 T€ (Abschlussprüfung) und 56 T€ (Steuererklärungen, steuerliche und sonstige Beratung).

Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält 31.12.2018 folgenden Beteiligungen:

Beteiligungsgesellschaft mit Sitz Ergebnis Geschäftsjahr 2018 in T€ Eigenkapital zum 31.12.2018 in T€ Anteil der Gesellschaft zum 31.12.2018
leverdy Verwaltungs GmbH, Leverkusen 0,5 27,0 100,0 %
Hollmann Presse und Buch GmbH & Co. KG, Düsseldorf 297,2 325,0 99,6 %
Hollmann Presse GmbH, Düsseldorf 591,5 -77,1 100,0 %
QTRADO Holding GmbH & Co. KG -2,9 8.176,7 44,5 %

V. Nachtragsbericht

Mit Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 16.01.2019 gliedert die Gesellschaft zur Umsetzung der Fusion mit drei weiteren Presse-Grosso-Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb und ihr Vermögen gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 HGB auf die QTRADO Holding GmbH & Co. KG, Leverkusen, mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem 1. Januar 2019 aus.

Datum der Feststellung: 14.03.2019

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2018

der leverdy GmbH & Co. KG, Hornpottweg 5, 51375 Leverkusen

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 01.01.2018 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2018
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.478.819,16 86.112,14 11.289,54 5.553.641,76
II. Sachanlagen        
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte        
und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 154.247,66   105.000,48 49.247,18
2. technische Anlagen und Maschinen 2.324.530,67   10.822,00 2.313.708,67
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.583.943,94 66.710,19 520.700,30 1.129.953,83
  4.062.722,27 66.710,19 636.522,78 3.492.909,68
III. Finanzanlagen        
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 26.030,00 1.011.277,00   1.037.307,00
2. Beteiligungen 1.001,00 3.436.204,13   3.437.205,13
3. Anteile an Genossenschaften 6.000,00   6.000,00 0,00
  33.031,00 4.447.481,13 6.000,00 4.474.512,13
  9.574.572,43 4.600.303,46 653.812,32 13.521.063,57
Abschreibungen
Stand 01.01.2018 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2018
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.423.996,96 37.127,14 9.749,34 5.451.374,76
II. Sachanlagen        
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte        
und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 118.083,66 6.416,00 104.338,48 20.161,18
2. technische Anlagen und Maschinen 994.547,17 301.504,00 10.821,50 1.285.229,67
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.295.619,94 79.869,56 498.725,67 876.763,83
  2.408.250,77 387.789,56 613.885,65 2.182.154,68
III. Finanzanlagen        
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00     0,00
2. Beteiligungen 999,00 1,00   1.000,00
3. Anteile an Genossenschaften 0,00     0,00
  999,00 1,00 0,00 1.000,00
  7.833.246,73 424.917,70 623.634,99 7.634.529,44
Buchwert 31.12.2018 Buchwert Vorjahr
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 102.267,00 54.822,20
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte    
und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 29.086,00 36.164,00
2. technische Anlagen und Maschinen 1.028.479,00 1.329.983,50
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 253.190,00 288.324,00
  1.310.755,00 1.654.471,50
III. Finanzanlagen    
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.037.307,00 26.030,00
2. Beteiligungen 3.436.205,13 2,00
3. Anteile an Genossenschaften 0,00 6.000,00
  4.473.512,13 32.032,00
  5.886.534,13 1.741.325,70

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

der leverdy GmbH & Co. KG

Hornpottweg 5

51375 Leverkusen

I. Systembesonderheiten und Rahmenbedingungen

Der bundesdeutsche Pressegroßhandel unterscheidet sich von anderen Großhandelsbranchen durch das Dispositions- und Remissionsrecht, die gebietsbezogene Alleinauslieferung sowie der Preis- und Verwendungsbindung für Presseerzeugnisse. Durch das Dispositions- und Remissionsrecht werden im Auftrag der Verlage täglich verkaufsorientierte Sortimente für den Einzelhandel erstellt sowie nicht verkaufte Exemplare vom Einzelhandel zurückgeholt und diesem wieder gutgeschrieben. Durch die Alleinauslieferung und Preisbindung wird der Wettbewerb auf der Großhandelsstufe unterbunden, um die Überallerhältlichkeit und Angebotsvielfalt von Presseerzeugnissen zu gewährleisten.

In der Vergangenheit wurden durch den Bundesverband Presse-Grosso (BVPG) Handelsspannen mit den Verlagen ausgehandelt, die bezüglich der Rohertragsquoten eine gewisse Planungssicherheit mit sich brachten. So trat mit Wirkung ab 01. März 2012 ein neues Konditionenabkommen in Kraft, welches das gültige Abkommen aus dem Jahr 2009 um einige neue Regelungen ergänzt und gleichzeitig bis 28.02.2018 verlängert. Anlässlich dieses Abkommens wurden zudem die Grundlagen des Grosso-Vertriebssystems auf Basis der gemeinsamen Erklärung von nahezu allen Verlagen und Nationalvertrieben in sogenannten Medienpolitischen Briefen gegenüber den einzelnen Grosso-Firmen bestätigt.

Da dieses Konditionenabkommen bis zum 28.02.2018 befristet war, wurde im Geschäftsjahr 2017 nach intensiven Verhandlungen seitens des Bundesverband Presse-Grosso mit der Verlagskoalition aus den sieben marktbedeutendsten Verlagen (Bauer, Burda, Funke, Gruner + Jahr, Klambt, Spiegel und Axel Springer) eine neue bundesweit gültige Branchenvereinbarung abgeschlossen. Diese neue Konditionenvereinbarung hat für die Zeitschriften eine Laufzeit von 5 Jahren bis zum 28. Februar 2023. Mit dem Axel Springer Verlag konnte eine Laufzeit von 3 Jahren bis zum 28. Februar 2021 vereinbart werden. Die Planungssicherheit für die Laufzeit der Verträge von 5 bzw. 3 Jahren wurde mit einer spürbaren Reduzierung der Handelsspanne erkauft.

II. Entwicklung der Branche

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Presse-Grosso waren im Jahr 2018 wie in den Vorjahren vom anhaltenden Wandel des Mediennutzungsverhaltens geprägt. Die Konkurrenz der digitalen Medien wirkte sich nachhaltig auf den Verkauf von Printerzeugnissen im presseführenden Einzelhandel aus, wobei sich die rückläufige Marktentwicklung in 2018 im Vergleich zu dem Vorjahr bundesweit von -6,12% auf -5,48% (Umsatz-Entwicklung gesamt zu Grosso-Abgabepreisen) leicht reduziert hat. Überdurchschnittliche Auflagenrückgänge waren vor allem bei den regionalen und überregionalen Tageszeitungen zu verzeichnen, denen die Konkurrenz der digitalen Medien in besonderem Maße zu schaffen macht.

Der Konsolidierungsprozess setzte sich im Presse-Grosso weiter fort. So verringerte sich die Anzahl der Presse-Großhändler von 46 auf 43 Firmen.

Neben den Umsatzeinbußen sieht sich die Presse-Grosso-Branche weiteren Kostensteigerungen ausgesetzt. Hier fallen insbesondere gestiegene Personalkosten sowie die Anforderungen an den gesetzlichen Mindestlohn ins Gewicht. Da die Anforderungen an Logistik und Vertrieb stetig komplexer und anspruchsvoller werden, sind Einsparungen in den vertriebsnahen Dienstleistungsfunktionen enge Grenzen gesetzt. Darüber hinaus stellt die Regulierung und Steuerung der Vertriebsparameter bei sinkenden Auflagen und niedrigeren Verkaufsdurchschnitten eine immer anspruchsvollere und wichtigere Aufgabe dar.

Eine vom Bauer Verlag angestrengte Klage gegen das zentrale Verhandlungsmandat des BVPG wurde vom Kartellsenat des BGH mit Urteil vom 6. Oktober 2015 zurückgewiesen. Damit wurde höchstrichterlich klargestellt, dass zentral verhandelte Branchenvereinbarungen im Pressevertrieb weiter zulässig sind. Eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof lässt der BGH nicht zu. Der BGH hob hervor, dass die dem Bundesverband angehörenden Presse-Grossisten durch § 30 Abs. 2a GWB mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, nämlich dem flächendeckenden und diskriminierungsfreien Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften, im Sinn von Art. 106 Abs. 2 AEUV betraut seien. Die Anwendung der sonstigen EU-Wettbewerbsregeln stünde der Aufgabenerfüllung durch die Grossisten entgegen. Dafür ist die Einschätzung des Gesetzgebers, der flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften werde bei Anwendung der Wettbewerbsregeln auf das zentrale Verhandlungsmandat gefährdet, ausreichend. Daher kommt es nur zu einer eingeschränkten Anwendung des Kartellrechts im Bereich des Pressevertriebs.

Die von der Bauer Vertriebs KG gegen dieses Urteil vorgebrachte Anhörungsrüge hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes am 8. März 2016 als unbegründet zurückgewiesen. Die Bauer Vertriebs KG hat Klage gegen das BGH-Urteil beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

III. Geschäftsverlauf 2018

Das Kerngeschäft der leverdy GmbH & Co. KG (leverdy) ist der Pressegroßhandel mit Zeitungen und Zeitschriften sowie pressenahen Produkten. Das Vertriebsgebiet erstreckt sich auf die Städte Köln, Düsseldorf, Wuppertal, Neuss, Ratingen, Grevenbroich, Erkrath, Hilden, Langenfeld und Remscheid sowie den Rheinisch-Bergischen, Rhein-Erft- und Oberbergischen Kreis mit insgesamt über 4.700 Einzelhandelskunden. Das Vertriebsgebiet umfasst 3.267 km 2 sowie über 3,8 Mio. Einwohnern. Es werden die Objekte von ca. 200 Verlagen und Nationalvertrieben mit einem Sortiment von über 5.600 Titeln ausgeliefert. Leverdy gehört damit zu den TOP 3 der deutschen Presse-Grosso-Unternehmen.

Das Unternehmen ist mit Wirkung zum 1. Januar 2016 aus der Fusion leverdy GmbH & Co. KG, Leverkusen, und des Düsseldorfer Pressevertrieb & Leister GmbH & Co. KG, Düsseldorf, entstanden.

Ende September 2016 wurden die Abteilungen Buchhaltung sowie Personal nach Leverkusen verlagert. Mitte Januar 2017 fand dann der Umzug der gesamten Verwaltung sowie aller logistischen Abteilungen mit Ausnahme des Nachtversandes statt. Schließlich wurde im Juni 2017 auch der Nachtversand an den Standort in Leverkusen zusammengezogen. Seitdem werden alle Funktionen und Prozesse von Leverkusen aus gesteuert.

Der negativen Branchenentwicklung konnte sich auch leverdy nicht entziehen. Die rückläufige Umsatzentwicklung im Pressebereich wurde durch die Umsätze anlässlich der alle zwei Jahre stattfindenden PANINI Fußball-Sammelbild-Serien zur Europameisterschaft bzw. Weltmeisterschaft etwas abgemildert. Bei Umsatzerlösen von insgesamt 99.402 T€ (Vj. 104.641 T€) erzielte die Gesellschaft einen Rohertrag von 21.826 T€ (Vj. 22.731 T€) bzw. 22,0% (Vj. 21,7 %).

Das Geschäftsjahr 2018 ist erneut mit fusionsbedingten Einmalkosten belastet. Bedingt durch die gravierenden Änderungen in den Prozessen und den damit verbundenen erheblichen Umstellungen können die Synergien aus der im Geschäftsjahr 2016 erfolgten Fusion teilweise erst in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 gehoben werden.

Der Rohertragsrückgang aufgrund der Umsatzeinbußen konnte durch Kostensenkungen weitgehend kompensiert werden.

Die Geschäftsführung wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin leverdy Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 88075) wahrgenommen. Geschäftsführer der Komplementärin waren im Geschäftsjahr die Herren Ulrich Stemmler und Dr. Frank Trotz.

IV. Lage der Gesellschaft

a) Vermögenslage

Die Investitionen in das Sachanlagevermögen einschließlich der immateriellen Vermögensgegenstände betrugen im Geschäftsjahr 2018 153 T€ (Vj. 364 T€) und umfassten im Wesentlichen üblicherweise anfallende Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen. Im Bereich der Finanzanlagen ergaben sich Zugänge durch die Einbringung zweier Beteiligungen in Höhe von zusammen 1.011 T€ sowie durch Einlagen in eine in 2018 neu gegründete Gesellschaft in Höhe von 3.436 T€.

Das mittel- und langfristig gebundene Vermögen beläuft sich auf 5.887 T€ (Vj. 1.741 T€) und beinhaltet vornehmlich technische Anlagen und Maschinen in einem Volumen von 1.029 T€ (Vj. 1.330 T€) sowie Finanzanlagen in Höhe von 4.474 T€ (Vj. 26 T€). Die Bilanzsumme hat sich mit 14.538 T€ gegenüber dem Vorjahr (12.267 T€) um 2.271 T€ (+18,5%) erhöht. Dabei sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 173 T€ und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 229 T€ angestiegen, während die sonstigen Vermögensgegenstände um 527 T€ und der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten um 1.768 T€ zurückgegangen sind.

b) Finanzlage

Das wirtschaftliche Eigenkapital beläuft sich unter Berücksichtigung der Gesellschafterverrechnungskonten auf 1.433 T€ (Vj. 382 T€) bzw. 9,9% (Vj. 3,1 %) der Bilanzsumme.

Das mittel- und langfristige Fremdkapital mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr hat sich um 300 T€ auf 1.104 T€ verringert, während sich das kurzfristige Fremdkapital um 1.520 T€ auf 12.001 T€ erhöht hat. Dies ist im Wesentlichen auf die teilweise Gesellschafterfinanzierung eines Finanzanlagenzugangs bei einer deutlichen Verringerung von unterwegs befindliche Zahlungsmittel im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen.

Zusammenfassend kennzeichnen die Finanzlage folgende Kennzahlen:

2018 2017 2016
Eigenkapitalquote 9,9% 3,1% 6,4%
(inkl. Gesellschafterverrechnungskonten)      
Anlagendeckung 24,3% 21,9% 36,8%
(Eigenkapital / Anlagevermögen)      

Die Veränderung im Bereich der Eigenkapitalquote ist auf Einstellungen in die Rücklagen im Zusammenhang mit der Einbringung von Anteilen an verbundenen Unternehmen durch die alleinige Kommanditistin und die Verschmelzung einer Schwestergesellschaft zurückzuführen.

c) Ertragslage

Der branchenbedingte Umsatzrückgang im Bereich der Presse-Erzeugnisse wurde abgeschwächt durch einen Umsatzanstieg im margenstärkeren Non Press-Bereich auf Grund der WM-Sammelbilder, so dass sich zwar der nominelle Rohertrag vermindert, die Rohertragsmarge aber leicht verbessert hat. Insgesamt war ein Umsatzrückgang in Höhe von 5,0% zu verzeichnen.

Der Personalaufwand (einschließlich der sozialen Abgaben) konnte infolge von Synergieeffekten aufgrund der Fusion und dem Outsourcing von Kommissionierarbeiten um 1.348 T€ auf 6.626 T€ weiter reduziert werden. Die Personalaufwandsquote beträgt 6,7% (Vj. 7,6%).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 730 T€ auf 12.160 T€ angestiegen. Dies ist u. a. auf höhere Speditionsaufwendungen im Zuge des Outsourcing von Kommissionierarbeiten und fusionsbedingten Rechts- und Beratungskosten zurückzuführen, während EDV- und Raumaufwendungen weiter reduziert werden konnten.

Das Ergebnis vor Ertragsteuern beläuft sich auf 3.075 T€ (Vj. 3.041 T€).

Unter Berücksichtigung von Ertragsteuern in Höhe von 531 T€ (Vj. 552 T€) ergibt sich ein Jahresüberschuss von 2.544 T€ (Vj. 2.489 T€).

d) Finanzielle Leistungsindikatoren

Zu den zentralen Kennzahlen des Unternehmens gehören die Umsatzrendite, die Rohertragsmarge und die Gesamtkapitalrendite (auf Basis des Ergebnisses vor Ertragsteuern), im Bedarfsfall jeweils bereinigt um außergewöhnliche Erfolgskomponenten.

2018 2017 2016
Umsatzrendite 3,1% 2,9% 2,5%
Rohertragsmarge 22,0% 21,7% 22,4%
Gesamtkapitalrendite 21,2% 24,8% 22,8%

Die Rückgang der Gesamtkapitalrendite im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die gestiegene Bilanzsumme und das damit einhergehende Gesamtkapital zurückzuführen, während das Ergebnis vor Ertragsteuern leicht gestiegen ist.

V. Chancen und Risiken, voraussichtliche Entwicklung

Risiken für die Entwicklung der Gesellschaft ergeben sich nach wie vor aus der stetig fortschreitenden Digitalisierung der Medien und dem sich weiter veränderndem Mediennutzungsverhalten der Konsumenten. Es ist damit zu rechnen, dass der negative Trend im Pressegeschäft anhalten wird.

Weitere Risiken bestehen in der Abhängigkeit von einigen wenigen großen Verlagen verbunden mit der Gefahr, dass sie bestehende Lieferrechte kündigen und damit die Existenz des Unternehmens gefährden könnten. Durch den Abschluss der neuen Konditionenvereinbarung mit den sieben marktbedeutendsten Verlagen für weitere 3 bzw. 5 Jahre ab dem 01.03.2018 ist das Risiko von Kündigungen der Lieferrechte deutlich verringert worden. Zugleich führen die ab 01.03.2018 geltenden neuen Konditionen aber auch zu wesentlichen Einbußen im Roherlös der Grossisten, so dass zusammen mit einer weiterhin stark negativen Marktentwicklung die Existenz vieler Grosso-Unternehmen in ihrer derzeitigen Konstellation in den nächsten Jahren gefährdet sein wird. Um dem entgegenzuwirken, hat sich das Unternehmen entschieden, mit drei weiteren Pressegroßhändlern eine Fusion einzugehen, die am 01.04.2019 mit Rückwirkung zum 01.01.2019 vollzogen wird.

Im Jahr 2019 werden fusionsbedingte Aufwendungen das Ergebnis erheblich negativ beeinflussen, so dass zusammen mit dem weiter fortschreitenden Umsatz- und Rohertragsrückgang mit einem niedrigeren Ergebnis vor Ertragsteuern für die fusionierten Einheiten im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 gerechnet wird. Auf Grund der Fusion werden aber bereits ab 2020 spürbare Synergieeffekte erwartet, durch die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt und die Zukunftsfähigkeit gesichert werden und die sich positiv auf die Unternehmensergebnisse auswirken werden, so dass für 2020 mit einem Ergebnis vor Ertragsteuern des fusionierten Unternehmens oberhalb des Ergebnisses 2019 gerechnet wird.

Der dynamisch fortschreitende strukturelle Veränderungsprozess in unserer Branche wird als Chance gesehen, als starker Partner der Verlage auch in den nächsten Jahren den Vertrieb ihrer journalistischen Produkte und die Überallerhältlichkeit von Presse zu gewährleisten. Darüber hinaus ist das Ziel durch weitere Diversifikation neue Standbeine aufzubauen und zu etablieren.

 

Leverkusen, den 28. Januar 2019

Ulrich Stemmler

Dr. Frank Trotz

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 1)

An die leverdy GmbH & Co. KG, Leverkusen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der leverdy GmbH & Co. KG, Leverkusen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der leverdy GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kommanditgesellschaften i. S. d. § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kommanditgesellschaften i. S. d. § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zu Grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bonn, den 14. März 2019

Bacher & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Dr. Stephan Bacher
Wirtschaftsprüfer

1) Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen - ohne Inanspruchnahme der im Rahmen einer teilweisen Offenlegung gesetzlich zulässigen Erleichterungen - aufgestellten Jahresabschluss.

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