Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 114406
Eingetragen
22.10.1996
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Tabakwaren
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art und Taxiverkehr.

Historie

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Management

NameRolle
Maria Meimaraki
seit 6.8.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Alexandros Xenakis
98.00%
2.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Alexandros Xenakis
München
98.00%
M**** M********
2.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CANDIA-Handel-GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz zum 31. Dezember 2013

Aktiva

31.12.2013 31.12.2013
EUR EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten   16.616,99
II. Sachanlagen    
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung   6.618,00
III. Finanzanlagen    
1. Beteiligungen   1.022,58
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. sonstige Vermögensgegenstände   6.790,59
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   2.172,96
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   20.939,58
SUMME AKTIVA   54.160,70

Passiva

   
  31.12.2013 31.12.2013
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital   25.564,59
II. Verlustvortrag   -33.317,29
III. Jahresfehlbetrag   -13.186,88
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   20.939,58
B. Rückstellungen    
1. sonstige Rückstellungen   2.940,00
C. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1,10  
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 1,10    
2. sonstige Verbindlichkeiten 51.219,60 51.220,70
- davon aus Steuern in EUR: 18,30    
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 51.219,60    
SUMME PASSIVA   54.160,70

Anhang für das Geschäftsjahr 2013

A. Allgemeines

Der Anhang wurde nach den Bestimmungen der §§ 284 ff. HGB auf Basis der für "Kleine Kapitalgesellschaften" geltenden Vorschriften gefertigt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung 2013 wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Anwendung der §§ 242 ff HGB erstellt, somit unter Beachtung der Regelungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz( kurz: BilMoG).

Die Gliederung der Bilanz zum 31.12.2013 wurde nach § 266 HGB, die der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs.2 HGB ( Gesamtkostenverfahren ) vorgenommen.

Die Bewertung erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 bis 256 HGB und der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften nach den §§ 279 bis 283 HGB.

B. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter der Prämisse der Unternehmensfortführung (going-concern-prinzip).

Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet, wobei das Vorsichtsprinzip beachtet ist. Danach sind vorhersehbare Risiken und Verluste die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Die Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungskosten, vermindert um erforderliche Abschreibungen, bewertet.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

C. Erläuterungen und Angaben zur Bilanz zum 31. Dezember 2013

Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mit den Anschaffungskosten (Anschaffungspreis und Anschaffungsnebenkosten), ggf. vermindert um Abschreibungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nominalwerten angesetzt, ggf. vermindert um Abschreibungen.

Das Eigenkapital wird durch Ausweis der Posten "Gezeichnetes Kapital", "Verlustvortrag" und "Jahresfehlbetrag" ausgewiesen.

Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 HBG mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

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