Stammdaten

Register
Amtsgericht Passau HRB 385
Eingetragen
13.6.1991
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Software-Systemen, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Josef Schmidbauer
seit 18.2.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Josef Schmidbauer
St.-Gunther-Straße 9, 94078 Freyung
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CPI Software GmbH

Freyung

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 935,00 920,00
I. Sachanlagen 935,00 920,00
B. Umlaufvermögen 24.570,12 32.254,72
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.526,70 10.748,40
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.043,42 21.506,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 919,19 955,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 26.424,31 34.130,11

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 17.543,37 18.250,10
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 7.314,49 24.105,58
III. Jahresfehlbetrag 706,73 -16.791,09
B. Rückstellungen 2.779,15 4.746,38
C. Verbindlichkeiten 4.554,79 9.586,63
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.547,00 1.547,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 26.424,31 34.130,11

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keiner Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der CPI Software GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam ausschließlich die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Finanzanlagen sind nicht vorhanden

Vorräte sind nicht vorhanden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen wurde aufgrund der geringen Höhe und der zügigen Zahlung auf die Bildung einer Pauschalwertberichtigung verzichtet.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 101,15 0,00 8.115,80 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 2.425,55 2.347,63 2.632,60 2.567,47

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.516,90 1.516,90 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 3.037,89 3.037,89 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.497,26 1.497,26 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 8.089,37 8.089,37 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 2 Mitarbeiter beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Josef Schmidbauer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Freyung, den 20.08.2011

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.8.2011.

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