Lignum Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Dieter Sonntag seit 15.7.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lignum Forst GmbHSteinwiesenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB): Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung wurden nicht in Anspruch genommen. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde kein Gebrauch gemacht. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,-- wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen wurden geprüft. Die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen war nicht erforderlich. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Angaben zu Positionen der Bilanz: Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 268 Abs. 2 Satz 2 HGB und der Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres gemäß § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB wird auf den Anlagenspiegel verwiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben nicht bestanden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben nicht bestanden. Eine Rückstellung für latente Steuern wurde nicht gebildet, weil die Bewertungsmethoden den ertragsteuerlichen Vorschriften entsprechen. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 42.374,92 EUR beinhalten:
· Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 2.703,94 EUR
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 i. V. m. §288 HGB und Erläuterungen zum Jahresergebnis und zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) sind: Klaus Dieter Sonntag, Steinwiesen Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben. Verwendung des Jahres überschusses : Der Jahres überschuss von 63.478,45 EUR soll nach dem Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Steinwiesen, 30.06.2024 sonstige Berichtsbestandteile
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