TONOVA GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 18305
Vorher
T-OPERA Personal-Dienstleistungen GmbH
Eingetragen
8.2.2001
Branche
Sonstige Überlassung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von ArbeitskräftenVermittlung von Arbeitskräften
Gegenstand
Personaldienstleistungen nach dem Ärbeitnehmerüberlassungsgesetz, sowie alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften genehmigungspflichtig sind.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Lothar Hiller
86316 Friedberg, Mittlerer Lechfeldweg 25
12.500 €
50.00%
Klaus-Dieter Burchardt
86450 Altenmünster OT Hegnenbach, Sonnenberg 10
12.500 €
50.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

TONOVA GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz zum 31. Dezember 2006

AKTIVA

Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 74.530,55
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 507.379,21
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 449.258,09 956.637,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.633,80
1.033.801,65

PASSIVA

Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Vortrag auf neue Rechnung 415.175,99
B. Rückstellungen 305.184,20
C. Verbindlichkeiten 288.441,46
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 288.441,46
1.033.801,65

Anhang zum 31. Dezember 2006

Inhaltsverzeichnis

Anhang

Allgemeine Angaben

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme

Steuerrechtlicher Maßnahmen

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und

Gewinn- und Verlustrechnung

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Sonstige Pflichtangaben

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist nach § 41 GmbHG verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde ein Vermerk in der Bilanz gewählt.

Nach den in § 267 HBG angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt § 275 Abs. 2 HBG.

Umsatzsteuer

Die Umsätze des Unternehmens unterliegen der Regelbesteuerung nach §§ 16 bis 18 UStG.

Soweit die Gesamtleistung zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht war, wurde im Rahmen der Abschlussarbeiten die Mindest-Ist-Besteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG beachtet.

Für die Zwecke der Umsatzsteuer wurde die Buchführung entsprechend gegliedert. Die nach § 22 UStG geforderten Aufzeichnungen sind erbracht.

Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuerberechnung wurden die Vorschriften über die Zerlegung beachtet § 28 ff GewStG.

Die Kürzung des maßgebenden Gewerbeertrages um Fehlbeträge der vorangegangenen Erhebungszeiträume wurde vorgenommen § 10 a GewStG.

Dauerschuldentgelte wurden bei der Ermittlung des Gewerbeertrages im gesetzlich vorgesehenen Umfang hinzugerechnet § 8 Nr. 1 GewStG.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des Jahresabschlusses.

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Angabe und Erläuterung angepasster Vorjahreszahlen.

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

In die Herstellungskosten § 255 Abs. 2 HGB wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch angemessene Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen § 255 Abs. 3 HGB die zur Herstellung des Vermögensgegenstandes aufgewendet wurden, sind mit 0,00 Euro in die Herstellungskosten einbezogen worden. Verwaltungskosten wurden nicht in die Ermittlung der Herstellungskosten einbezogen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände, sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro netto, ohne Umsatzsteuer § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.

Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt.

Forderungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert am Bilanzstichtag angesetzt.

Die ausgewiesenen Guthaben- oder Schuldsalden bei Kreditinstituten stimmenunter Berücksichtigung zeitlicher Buchungsdifferenzenmit den Rechnungsabschlüssen der Institute zum Bilanzstichtag überein.

Die sich bei Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuer ergebenden Erstattungsansprüche wurden aktiviert, sich ergebende Zahlungsverpflichtungen passiviert.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahresabschreibung

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenverzeichnis zu entnehmen.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Ergebnisverwendung

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt 219.290,16 Euro

Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinn- bzw. Verlustvortrages ergibt sich ein Betrag von 415.175,99 Euro der zu verwenden ist.

In die Rücklagen werden 0,00 Euro eingestellt.

Zur Ausschüttung ist ein Betrag von 0,00 Euro vorgesehen.

Auf neue Rechnung werden 415.175,99 Euro vorgetragen.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Auf der Gesellschafterversammlung vom 16.05.07 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblickes in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft § 264 Abs. 2 HGB

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Verbindlichkeiten mit Laufzeit über 5 Jahren 0,00 Euro
Gesicherte Verbindlichkeiten 0,00 Euro

Art der Sicherung: Bürgschaft, Grundschuld

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und den Haftungsverhältnissen § 251 HGB bestehen in Höhe von 0,00 Euro sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Abschreibungen §§ 254, 280 Abs. 2 HGB 0,00 Euro
Sonderposten § 273 HGB 0,00 Euro
Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 Euro

Durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl im Geschäftsjahr 135 Arbeitnehmer

davon

Geschäftsführer 1

Angestellte/Arbeiter 134

Name des Geschäftsführers

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Lothar Hiller, Mittlerer Lechfeldweg 25, 86316 Friedberg

Klaus-D. Burchardt, Sonnenberg 10, 86450 Hegnenbach

Die Geschäftsführer waren alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Verrechnungskonten 0,00 Euro
Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 0,00 Euro

Die Forderungen / Verbindlichkeiten der Verrechnungskontos gegen die Gesellschafter resultieren aus dem Finanzverkehr. Das Konto wird in Form eines Kontokorrents abgerechnet.

 

Augsburg, den 14.12.2007

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