BioCopy GmbH
Emmendingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
2.324.691,00 |
1.777.506,18 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
509.560,00 |
607.073,00 |
| II. Sachanlagen |
1.815.131,00 |
1.170.433,18 |
| B. Umlaufvermögen |
3.414.023,91 |
1.248.484,86 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
3.266.283,33 |
993.518,40 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
147.740,58 |
254.966,46 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
150.751,65 |
27.384,71 |
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.311.461,37 |
2.253.791,72 |
| Aktiva |
9.200.927,93
|
5.307.167,47 |
Passiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.002,00 |
25.002,00 |
| II. Verlustvortrag |
2.278.793,72 |
-111.804,04 |
| III. Jahresfehlbetrag |
1.057.669,65 |
2.390.597,76 |
| IV. nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.311.461,37 |
2.253.791,72 |
| B. Rückstellungen |
75.907,00 |
60.197,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
9.125.020,93 |
5.246.970,47 |
| Summe Passiva |
9.200.927,93 |
5.307.167,47 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die BioCopy GmbH hat ihren Sitz in Emmendingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Freiburg unter HRB 714669 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff.
des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft
ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen
der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden unverändert gegenüber dem Vorjahr
die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt.
Dabei wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
ausgegangen.
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
In den Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
mit den Beträgen berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich sind.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht.
IV. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Unter den Forderungen werden Forderungen gegen Gesellschafter von EUR 2.930.355,97
(Vorjahr: EUR 690.000,00) ausgewiesen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr von EUR 31.259,52 (Vorjahr: EUR 31.259,52).
Eigenkapital
Zum 31. Dezember 2024 besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in
Höhe von EUR 3.311.461,37 (Vorjahr: EUR 2.253.791,72), der entsprechend § 268 Abs. 3
HGB auf der Aktivseite ausgewiesen ist.
Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen
mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des
Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts
hat die BioCopy Holding AG für das von ihr gewährte Darlehen, welches zum Stichtag
in Höhe von EUR 8.727.158,53 valutiert, einen qualifizierten Rangrücktritt erklärt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe
von EUR 8.727.158,53 (Vorjahr: EUR 5.109.884,58). Alle übrigen Verbindlichkeiten haben
wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in
Höhe von EUR 8.909.330,30 (Vorjahr: EUR 5.122.141,95) enthalten.
V. Sonstige Angaben
Belegschaft
Im Jahresdurchschnitt waren 36,75 Arbeitnehmer beschäftigt.
Emmendingen, den 26. März 2025
gez. Dr. Günther Roth
gez. Dr. Matthias Wiedenfels
gez. Niko Bausch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.05.2025 festgestellt.
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