COM-IN Telekommunikations GmbH
Ingolstadt
Jahresabschluss 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die COM-IN Telekommunikations
GmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der COM-IN
Telekommunikations GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30.
September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30.
September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der COM-IN Telekommunikations GmbH für das
Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30.
September 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 und
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vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
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Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter und des Aufsichtsorgans für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Beirat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder
unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist bei Verstößen höher als
bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
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gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
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beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
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ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
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beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
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beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Gesellschaft.
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führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
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Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Ingolstadt, 13. November
2023
RSV
Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
| Adelheid Ruhl |
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Wirtschaftsprüferin |
Bericht des Beirates
Der Beirat hat während des Geschäftsjahres
2022/23 die ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen
Aufgaben wahrgenommen und sich in drei Beiratssitzungen
während des Geschäftsjahres sowohl mittels der
regelmäßigen Quartalsberichterstattung durch die
Geschäftsführung als auch durch Einzelberichte zu
besonderen Fragestellungen über die Lage und den
Geschäftsverlauf der COM-IN Telekommunikations GmbH
sowie über grundsätzliche Fragen der
Geschäftspolitik informiert. Schwerpunkte der
Beratungen waren die wirtschaftliche Entwicklung des
Unternehmens sowie die Ausbau- und Vertriebsstrategie bei
der FTTH Glasfaser-Erschließung der Privatkunden
sowie die Finanzierung der Investitionen.
Der Jahresabschluss zum 30. September 2023 und der
Lagebericht sind von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSV Revisions- und
Treuhandgesellschaft, Ingolstadt, geprüft und mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen worden. Der Beirat hat das Prüfungsergebnis
in seiner Sitzung vom 11.12.2023 vom Abschlussprüfer
entgegengenommen. Der Beirat schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresabschluss zum
30.09.2022 festzustellen und den Lagebericht zu genehmigen
sowie den Jahresüberschuss von EUR 115.973,38 mit dem
bestehenden Gewinnvortrag von EUR 1.008.644,06 zu
verrechnen.
Der Beirat dankt der Geschäftsführung und
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die
vertrauensvolle Zusammenarbeit und spricht allen seine
Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.
| Vorsitzender des
Beirates |
| Robert Schidlmeier |
Geschäftsführung Christian Siebendritt
Amtsgericht Ingolstadt HRB 2375
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