MP
Verwaltungs-GmbH
Bayreuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.349,30 |
8.348,40 |
| I.
Finanzanlagen |
10.349,30 |
8.348,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.308,01 |
19.093,11 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.305,60 |
16.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.002,41 |
3.093,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.657,31 |
27.441,51 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.880,31 |
26.180,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
847,37 |
847,37 |
| III.
Gewinnvortrag |
333,14 |
-167,89 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.699,80 |
501,03 |
| B.
Rückstellungen |
2.777,00 |
1.261,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.657,31 |
27.441,51 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Firma MP
Verwaltungs-GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen nach
§ 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden
in Anspruch genommen.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Gemäß der Erleichterungsvorschrift nach
§ 274a HGB für kleine Kapitalgesellschaften wird
auf die Veröffentlichung des Anlagespiegels nach
§ 268 Abs. 2 HGB verzichtet.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies die nachfolgenden,
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft
stellt eine verkürzte Bilanz gemäß §
266 Abs. 1 S. 3 HGB auf.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken
und ungewisse Verbindlichkeiten.
Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten.
III. Erläuterung zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft
stellt eine verkürzte Bilanz gemäß §
266 Abs. 1 S. 3 HGB auf.
Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten
haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Der Jahresabschluss ist vor Gewinnverwendung
aufgestellt.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind enthalten:
Forderungen |
|
|
- mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr |
17.306 EUR |
(Vorjahr: 16.000 EUR) |
- davon gegen Gesellschaftern |
17.306 EUR |
(Vorjahr: 16.000 EUR) |
Der Jahresabschluss ist vor Gewinnverwendung
aufgestellt.
Gemäß der Erleichterungsvorschrift nach
§ 274a HGB für kleine Kapitalgesellschaften wird
auf die Veröffentlichung des Anlagespiegels nach
§ 268 Abs. 2 HGB verzichtet.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft ist Komplementär der
Maisel-Povenz Verwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in
Bayreuth.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführer, Frau Waltraud Weidenhammer
und Herrn Stephan Karl, geführt.
Der Jahresabschluss 2010 wurde am 12.12.2011
festgestellt und genehmigt.
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