wuddi GmbH
Selbe AdresseVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Knapp seit 8.7.2021 | Prokura |
Sebastian Huke seit 12.5.2020 | Geschäftsführer |
Dariusz Schwierz seit 8.5.2017 | Geschäftsführer |
Remi Mensinck seit 13.2.2017 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Beresa-Automobil-Gesellschaft | 50.00% |
Wilhelm Burg GmbH & Co. KG | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Beresa Leasing GmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens Die Beresa Leasing GmbH ist Anbieter für den Abschluss und die Vermittlung von Leasingverträgen und Mietkaufverträgen für Kraftfahrzeuge, Maschinen und Anlagen jeder Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Der Schwerpunkt liegt bei den refinanzierten Objekten auf PKW und Nutzfahrzeuge. Der Vertrieb erfolgt bundesweit von der Hauptniederlassung in Münster sowie den Zweigstellen in Osnabrück, Bielefeld und Dessau-Roßlau aus. Die Gesellschaft ist als Leasinggeber Finanzdienstleister im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 des Kreditwesengesetzes (KWG) und unterliegt daher der eingeschränkten Aufsicht durch die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Situation war in Deutschland im Jahr 2023 geprägt von den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs. Die ehemals starke Abhängigkeit von russischen Energielieferungen, nachhaltige Material- und Lieferengpässe, übermäßige Bürokratie sowie der Fachkräftemangel kamen verschärfend hinzu. Insgesamt ist daher das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) laut statistischem Bundesamt um 0,3% rückläufig gewesen. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde in 2023 durchschnittlich von knapp 46 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Der Arbeitsmarkt erweist sich damit als bemerkenswert robust. Der gesamtwirtschaftliche Ausblick für 2024 ist von Unsicherheiten geprägt. Mit dem negativen preisbereinigten Bruttoinlandsprodukt (BIP) in 2023 gehört Deutschland im innereuropäischen Vergleich zu den Schlusslichtern. Insgesamt wird in 2024 nur mit einem Wirtschaftswachstum von 0,2% gerechnet. Durch den Krieg in der Ukraine sowie die weiteren internationalen Krisen z.B. im Nahen Osten und in Ostasien (Südchinesisches Meer sowie Taiwan) sind die Prognosen für die deutsche Wirtschaft jedoch schwierig. Kurzfristige Korrekturen der Wachstumsraten sind sehr wahrscheinlich. Die immer noch eher mit Vorsicht einschätzbaren gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für 2024 erschweren die Prognose für die Entwicklung in der Leasingbranche. Während noch im Spätsommer 2023 eine Rezession für das Jahr 2024 erwartet wurde, überwiegen aktuell wieder positivere Nachrichten und die Prognosen liegen auch mehr oder weniger an der Stagnationslinie. Nachdem über mehrere Jahre der Leasingmarktanteil an allen Ausrüstungsinvestitionen stieg und die Nachfrage nach wie vor auf sehr hohem Niveau verbleibt, gibt es aber eine gute Ausgangssituation. 2. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 hat sich trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung insgesamt erfreulich entwickelt. Die Anzahl der neu abgeschlossenen Mietkaufverträge lag mit 618 Verträgen leicht unter dem Vorjahresniveau mit 722 Verträgen. Unter den Leasingverträgen wurden im Geschäftsjahr 651 Verträge neu abgeschlossen und 220 verlängert. Aufgrund der planmäßigen Abgänge und der vorzeitigen Ablösungen hat sich der Vertragsbestand nur geringfügig insgesamt um 103 Verträge auf 3.731 verringert. Der Anteil der Nutzfahrzeugverträge verbleibt im Geschäftsjahr stabil bei 73 %. Das Investitionsvolumen für Leasingobjekte betrug im Geschäftsjahr EUR 32,8 Mio. Geplant waren Investitionen in Höhe von EUR 35 Mio. Trotz der stark ansteigenden Zinsen konnte die Rohzinsmarge auf einem stabilen Niveau gehalten werden. Die Risikokosten haben sich im Vorjahresvergleich erhöht, da insbesondere die Aufwendungen aus Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen und Forderungsausbuchungen im Vorjahresvergleich gestiegen sind. III. Lage der Gesellschaft 1. Ertragslage Im Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss von EUR 2,9 Mio. realisiert, welcher sich somit auf dem Vorjahresniveau bewegt. Das Ergebnis (vor Steuern) von EUR 4,0 Mio. liegt um EUR 0,2 Mio. über dem Vorjahresergebnis von EUR 3,8 Mio. Die Steigerung des Ergebnisses (vor Steuern) ging einher mit rückläufigen Leasingerträgen bei gleichzeitig steigenden Zinserträgen. In dieser Entwicklung spiegelt sich der gestiegene Anteil an Mietkaufverträgen im Gesamtvertragsbestand wider. Korrespondierend hierzu sind auch die Leasingaufwendungen und Abschreibungen auf Leasingvermögen rückläufig. Hingegen sind die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen, die im Geschäftsjahr EUR 0,7 Mio. betrugen, deutlich gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,3 Mio. gestiegen. Der Personalaufwand ist trotz stabiler Mitarbeiterzahl leicht gestiegen. Die gestiegenen Zinsaufwendungen resultieren zum einen aus den leicht erhöhten Bankverbindlichkeiten als auch dem stetigen Anstieg des Zinsniveaus im Geschäftsjahr, der die Neuaufnahme von Bankdarlehen verteuert hat. 2. Finanzlage 2.1. Kapitalstruktur Die Eigenkapitalquote liegt zum 31.12.2023 bei 10,1 % (Vorjahr: 8,5 %). Seit dem Geschäftsjahr 2018/2019 wird das Eigenkapital durch Thesaurierungen der erzielten Gewinne systematisch gestärkt. Ferner hat die Alleingesellschafterin zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation ein Nachrangdarlehen gewährt (Valuta 31.12.2023 EUR 2,2 Mio., Vorjahr: EUR 3,0 Mio.), das aber im Geschäftsjahr planmäßig um EUR 0,8 Mio. getilgt wurde. Unter Berücksichtigung des Nachrangdarlehens ergibt sich ein wirtschaftliches Eigenkapital von EUR 17,8 Mio., d.s. 11,5 % der Bilanzsumme (Vorjahr: EUR 15,7 Mio., d.s. 10,5 %). Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um EUR 5,7 Mio. gestiegen. Der Anteil des langfristigen Fremdkapitals (ohne Nachrangdarlehen) beträgt im Geschäftsjahr 58,8 % der Bilanzsumme. Dieser entfällt ausschließlich auf Bankverbindlichkeiten. Kreditneuaufnahmen von EUR 31,3 Mio. im Rahmen der bestehenden Rahmenverträge stehen hierbei Tilgungen von EUR 30,7 Mio. gegenüber. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von EUR 6,8 Mio. (Vorjahr: EUR 10,1 Mio.) resultieren aus Mietsonderzahlungen und forfaitierten Leasingverträgen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Leasingverträge verkauft. 2.2. Investitionen Im Berichtsjahr wurden EUR 32,8 Mio. (Vorjahr: EUR 28,7 Mio.) in neue Leasingobjekte investiert. Damit wurden die geplanten Investitionen von TEUR 35.000 um TEUR 2 unterschritten. Leasingobjekte zu ursprünglichen Anschaffungskosten von EUR 38, 4 Mio. wurden nach planmäßiger bzw. vorzeitiger Beendigung der ihnen zugrundeliegenden Leasingverträge veräußert. Für das Geschäftsjahr 2024 sind Investitionen in Höhe von TEUR 35.000 geplant. 2.3. Liquidität Die Finanzierung erfolgt zum Teil durch die Aufnahme fristenkongruenter festverzinslicher Darlehen bei Banken. Der darüberhinausgehende Finanzbedarf wird im Wesentlichen über variabel verzinsliche Rahmenkredite abgedeckt. Das Kreditvolumen wird dabei durch die Sicherungsübereignung der verleasten Fahrzeuge sowie die Sicherungsabtretung von Forderungen gesichert. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde eine entsprechende Zinsbegrenzungsvereinbarung abgeschlossen. Finanzierungsspitzen werden über kurzfristige Darlehen der Alleingesellschafterin ausgeglichen. Zum 31.12.2023 standen ungenutzte Kreditlinien in Höhe von EUR 18,9 Mio. (Vorjahr: EUR 19,4 Mio.) zur Verfügung. Die steigenden Zinsen am Kapitalmarkt führen bei gleichbleibendem Finanzierungsvolumen zu erhöhten Refinanzierungskosten. Der Anteil der mit Festzins vereinbarten Finanzmitteln an den zinstragenden Verbindlichkeiten beträgt ca. 57,5 % (Vorjahr: 50,2 %). 3. Vermögenslage Das Anlagevermögen beträgt rund 47 % (Vorjahr: 50 %) der Bilanzsumme. Es ist ebenso wie im Vorjahr vollständig durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital finanziert. Unter Berücksichtigung der Mietsonderzahlungen sowie der forfaitierten künftigen Leasingforderungen beträgt die Anlagendeckung 158,0 % (Vorjahr: 148,4 %). Darüber hinaus ist das Vermögen der Gesellschaft durch langfristige Kundenforderungen aus Mietkaufverträgen geprägt, die EUR 69,2 Mio. (Vorjahr: EUR 64,4 Mio.) betragen. Die kurzfristigen Kundenforderungen belaufen sich auf EUR 8,4 Mio. (Vorjahr: EUR 9,2 Mio.). IV. Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die Gesellschaft ist tarifgebunden (Anerkennungs-Haustarifvertrag, d.h. Anerkennungder Tarifverträge für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende des Kraftfahrzeughandels,-handwerks und -gewerbes im Innungsbezirk der IDKs Niedersachsen-Mitte und Osnabrück, abgeschlossen zwischen der IG Metall (Bezirksleitung Hannover) und den IDKs). Über die in den Tarifverträgen beschriebenen Leistungen gibt es keine weiteren nicht finanziellen Leistungsindikatoren. Die Mitarbeiter der Gesellschaft werden entsprechend den Anforderungen ihres jeweiligen Aufgabengebiets geschult. Hinsichtlich der Umweltbelange ist die Berichtsgesellschaft darauf ausgerichtet, im Neuwagengeschäft stets die aktuellen EU-Normen und Umweltstandards einzuhalten. V. Risikobericht Nach § 25a Abs. 1 KWG hat die Gesellschaft über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu verfügen, die ein angemessenes Risikomanagement sicherstellt. Dazu gehört die Identifizierung und Quantifizierung von Risiken sowie die Ermittlung ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, ihre Steuerung und Kontrolle. Die Risikomanagementabteilung erstellt undüberwacht MaRisk konforme Risikorichtlinien, die im Rahmen der Vertragsanbahnung und der Vertragsabwicklung berücksichtigt werden und in denen auch die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse beschrieben werden. Im Folgenden werden die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft sowie die Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, erläutert. Adressenausfallrisiko: Für jedes neue Geschäft erfolgt eine systematische Kreditwürdigkeitsprüfung anhand eines festgelegten Bewertungsprogramms. Mit der Einführung des softwaregestützten Risikoinformationssystems für die Beurteilung von Bonitätsrisiken von Kreditnehmern (rms) von der Firma e-stradis unterliegt jede Leasing- oder Mietkaufanfrage bindend einem standardisierten Limitverfahren. Die dadurch ermittelten Limitobergrenzen für ein Kundenengagement dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Leasingleitung verändert werden. Hierfür sind zwei Voten notwendig. Die Gründe müssen explizit dokumentiert werden. Darüber hinaus wird die Bonität der Kunden mit einem hohen Gesamtengagement regelmäßig überprüft. Zudem wird mit den Leasingnehmern der Abschluss einer Fahrzeugvollkaskoversicherung vereinbart, um einem Verlust im Fall des zufälligen Untergangs des Leasingobjektes entgegenzuwirken. Marktpreisrisiko: Als wesentliche Variante der Marktpreisrisiken ist für die BLG das Zinsänderungsrisiko relevant. Aufgrund der Refinanzierungsstruktur der BLG mit einer Mischung aus fester und variabler Refinanzierung besteht ein eingeschränktes Risiko. Für das über Bankdarlehen refinanzierte Finanzvolumen sind die Zinssätze bis zum Ende des jeweiligen Darlehens fest. Die variable Refinanzierung erfolgt über eine variable Rahmenkreditvereinbarung (monatliche Zinsfestlegung) sowie über die Muttergesellschaft Beresa GmbH & Co. KG (Zinsbasis: täglicher Kontokorrentzinssatz der Beresa GmbH & Co. KG) und soll nach der Geschäftsstrategie einen Anteil von ca. 70 % des Refinanzierungsvolumens im Zeitverlauf nicht übersteigen. Das Zinsänderungsrisiko der variablen Rahmenkreditvereinbarung wurde durch Zinsbegrenzungsvereinbarungen in Form einer Höchstsatz-Vereinbarung gedeckt. Im Neugeschäft erfolgt zur Minimierung des Zinsänderungsrisikos eine monatliche Festlegung des Basiszinssatzes für die Neugeschäftskalkulation. Das Zinsänderungsrisiko wird vierteljährlich in einem Risikobericht beschrieben, der die aktuelle Refinanzierungsstruktur (Art und Finanzinstitut) und die zu Grunde liegenden Zinssätze enthält. Liquiditätsrisiko: Zur Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität der Unternehmensgruppe hat die Beresa GmbH & Co. KG feste kurzfristige Kreditlinien vereinbart, die den aktuellen durchschnittlichen Bedarf und den des abgelaufenen Geschäftsjahres weit übersteigen. Die Muttergesellschaft bürgt in Höhe von 20% für die Verbindlichkeiten der Beresa Leasing GmbH gegenüber den Kreditinstituten. Die Geschäftsleitungen der BLG und Beresa GmbH & Co. KG erhalten täglich eine valutenbereinigte Liquiditätsübersicht aller Einzelkonten, somit auch der Konten der BLG. Die Entwicklung der kurzfristigen Kreditlinien sowie deren Ausschöpfung werden in einem vierteljährlichen Risikobericht beschrieben. Operationelle Risiken: Potenziell bestehen bei der BLG die operationellen Risiken 1. Personalrisiko 2. Prozessrisiko 3. Betrugsrisiko 4. Organisationsrisiko 5. IT-Risiko. Die Risiken 1 - 4 werden anhand verschiedener Fragebögen mindestens einmal jährlich risikopolitisch beantwortet. Möglichen IT-Risiken wird durch regelmäßige Datensicherungen (Datenlagerung an verschiedenen Orten) sowie Servicevereinbarungen mit kurzfristigen Reaktionszeiten bei Hardwarefehlern begegnet. Die jeweiligen Konzepte werden von der Risikomanagementabteilung dokumentiert. Sonstige Risiken: Sofern Leasingverträge aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Leasingnehmers vorzeitig beendet werden müssen, kann bei der Verwertung des Leasingobjektes für die BLG ein Verwertungsrisiko entstehen. Bei der Vermarktung des Leasingobjektes entsteht ein Verlust, wenn dessen aktueller Marktwert niedriger ist als die abgezinste Restmietforderung an den Kunden (= Summe der ausstehenden Leasingraten plus kalkulierter Restwert zum Vertragsende). Das über alle Leasingverträge summierte Verwertungsrisiko oder Risikokapital wird bei der Ermittlung des Adressenausfallrisikos bereits berücksichtigt. Die Vermarktung der Fahrzeuge aus vorzeitig beendeten Leasingverträgen erfolgt in der Regel über die Muttergesellschaft Beresa GmbH & Co. KG. Ende Februar 2022 begann der Konflikt in der Ukraine. Da sich unsere Geschäftstätigkeit nahezu ausschließlich auf das Inland beschränkt, sehen wir derzeit keine unmittelbaren Risiken für unser Unternehmen. Wir können derzeit allerdings nicht abschätzen, inwieweit sich mögliche Auswirkungen der Krise durch Preissteigerungen und Energieengpässe auf unsere Kunden und damit indirekt auch auf uns ergeben können. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage: Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Berichtsgesellschaft insgesamt gut darauf vorbereitet ist, möglichen Risiken aus verschiedenen Quellen zu begegnen. Ein MaRisk-konformes Risikomanagement stellt sicher, dass mögliche Risiken frühzeitig erkannt werden. Auch die möglichen finanziellen Auswirkungen einzelner Risiken werden analysiert. Im Rahmen einer regelmäßigen Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt eine wertmäßige Quantifizierung der einzelnen Risiken und ein Vergleich mit dem zur Verfügung stehenden Deckungskapital. Die Berichtsgesellschaft verfügt über ein bilanzielles Eigenkapital von EUR 15,6 Mio. Zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation hat die Alleingesellschafterin ein Nachrangdarlehen gewährt (Valuta 31.12.2023 EUR 2,2 Mio.), so dass unter Berücksichtigung dieses Betrages ein wirtschaftliches Eigenkapital von EUR 17,8 Mio. (= 11,5 %) zur Verfügung steht. Darüber hinaus erfolgt eine bilanzielle Risikovorsorge insbesondere für ein mögliches Adressausfallrisiko. Zum 31.12.23 beträgt der Stand der Einzel- und Pauschalwertberichtigungen insgesamt TEUR 2.663 (Vorjahr: TEUR 2.077). VI. Voraussichtliche Entwicklung, Chancen und Risiken Das neue Geschäftsjahr startet mit einer stabilen Entwicklung. Für das Geschäftsjahr 2024 sind Neuverträge beim Leasing mit 600 Einheiten und beim Mietkauf mit 630 Einheiten geplant. Insgesamt erwarten wir eine Ertrags- und Ergebnisentwicklung, die das Niveau des Geschäftsjahres 2023 erreichen dürfte. Die Rohzinsmarge wird ebenfalls auf dem Niveau des Vorjahres erwartet. Insbesondere der weitere Verlauf des militärischen Konflikts in der Ukraine sowie die daraus entstehenden Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Situation und die Investitionstätigkeit der Unternehmen stellen ein wesentliches Risiko dar. Die BLG überprüft hier laufend die Entwicklungen in der Zahlungsweise und der Bonität bestehender Kunden sowie neu gestellter Leasing- und Mietkaufanträge. Die Konformität der aufgestellten Planung für das aktuelle Geschäftsjahr wird von der Geschäftsführung laufend überprüft. Auch weiterhin bietet sich der Beresa Leasing GmbH die Chance, durch die bisherigen Stärken, d.h. die gute Kundenbindung und das flexible Berücksichtigen individueller Kundenwünsche, weiterhin erfolgreich am Markt tätig zu sein. Positiv wirkt sich auch die enge Einbindung in die Beresa-Gruppe aus. Zum einen kann die BLG bei der Vermarktung von vorzeitig zurückgenommenen Fahrzeugen die Absatzkanäle der Beresa GmbH & Co. KG nutzen. Zum anderen bestehen durch die Verzahnung und die gute Bonität der Gruppe attraktive Refinanzierungsmöglichkeiten. Daneben nutzt die BLG aktiv die Chance, über dritte Vermittler Neuabschlüsse mit Kunden zu tätigen, die nicht aus dem Vertriebsgebiet der Beresa-Gruppe stammen. Bei den bisherigen Geschäften gibt es im Vergleich zu den übrigen Kunden keine Auffälligkeiten bezüglich etwaiger Forderungsausfälle. Wie bei den Verträgen über die Autohäuser der Unternehmensgruppe betreffen auch die Neuabschlüsse über Vermittler zum großen Teil das Kraftfahrzeugsegment.
Münster, den 31. Mai 2024 Darius Schwierz Sebastian Huke Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben, Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer Die Beresa Leasing GmbH, Münster, wird im Handelsregister beim Amtsgericht Münster unter der Nummer HR B 2845 geführt. Nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG gelten Leasinggesellschaften als Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des KWG. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 340 ff. HGB in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gemäß§ 340a Abs. 1 HGB sind die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zu beachten, sofern Sie für anwendbar erklärt wurden. Aufgrund der Anwendung der Regelungen des KWG erfolgte der Ausweis in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften unter Anwendung der in § 2 Abs. 1 RechKredV vorgeschriebenen Formblätter. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt. Das Leasingvermögen wurde in der Bilanz nach Fußnote 14 zu Formblatt 1 der RechKredV in einer gesonderten Position ausgewiesen. Ebenso wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Leasingerträge und -aufwendungen sowie die Abschreibungen auf das Leasingvermögen unter jeweils gesonderten Positionen erfasst. Die Erträge aus Mietkaufverträgen werden unter der Position "Zinserträge" ausgewiesen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden aus dem Vorjahr unverändert fortgeführt. Forderungen an Kreditinstitute wurden zum Nennbetrag bilanziert. Die Bewertung der Forderungen an Kunden erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Allen erkennbaren Adress- und Ausfallrisiken wurde durch Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Zinserträge wurden nicht mehr erfolgswirksam gebucht, wenn ein Zufluss der Zinsforderung gefährdet war. Forderungen aus dem Mietkaufgeschäft wurden im Zugangszeitpunkt mit dem Barwert bewertet. Die Bewertung der übrigen Forderungen erfolgte zum Nennbetrag. Das Leasingvermögen sowie die übrigen Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf die Sachanlagen wurden mit den steuerlich höchstzulässigen Sätzen nach der linearen Methode vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen zwischen 1 und 13 Jahren. Sofern erforderlich, wurden die Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Insgesamt wurden die Buchwerte der Leasingfahrzeuge um TEUR 5.040 (Vorjahr: TEUR 5.728) gekürzt. Die Bilanzierung der geringwertigen Anlagegüter folgt in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen. Selbstständig nutzungsfähige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von jeweils unter EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die immateriellen Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauern betragen 3 Jahre. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert bilanziert. Für spezielle Ausfallrisiken wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Für die unter dieser Position ausgewiesenen Fahrzeugbestände wurden die Anschaffungskosten bzw., soweit erforderlich, der niedrigere beizulegende Wert in Ansatz gebracht. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nominalwerten angesetzt. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und Wagnisse in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie der durchschnittliche Marktzinssatz angesetzt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (im Berichtsjahr 1,82 %). Gehaltssteigerungen wurden nicht berücksichtigt. Für die Ermittlung des Unterschiedsbetrags gemäß § 253 Abs. 6 HGB wurde ein Rechnungszins von 1,74 % zugrunde gelegt. Damit ergibt sich zum 31.12.2023 ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 0. Latente Steuern wurden auf Basis des bilanzorientierten Temporary-Concepts gebildet. Von dem Wahlrecht nach § 274 HGB, aktive latente Steuern nicht zu bilanzieren, wird Gebrauch gemacht. Im Rahmen verschiedener bestehender Rahmenforderungskaufverträge verkauft die Gesellschaft regresslos Mietkauf- und Leasingverträge. Erträge aus dem Verkauf von Mietkaufverträgen werden unter Zinserträge ausgewiesen und im Jahr des Verkaufes voll ertragswirksam vereinnahmt. Erträge aus dem Verkauf von Leasingforderungen werden unter der Position Leasingerträge ausgewiesen und über die Laufzeit der forfaitierten Verträge periodisch über die Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten ertragswirksam abgegrenzt. III. Erläuterungen zur Bilanz In den Bilanzposten sind folgende Beträge enthalten, die das Leasinggeschäft betreffen:
Ferner enthält die Position "Forderungen an Kunden" solche aus Mietkaufverträgen in Höhe von TEUR 75.674 (Vorjahr: TEUR 72.532) sowie TEUR 226 gegenüber verbunden Unternehmen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel, der als Anlage dem Anhang beigefügt ist. Die im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzten Grundstücke und Gebäude sind angemietet. Der unter den Sachanlagen ausgewiesene Gesamtbetrag der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt inkl. geringwertiger Anlagegüter TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 24). Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Vorratsbestände für zum Verkauf bestimmte Fahrzeuge in Höhe von TEUR 1.554 (Vorjahr: TEUR 1.024) ausgewiesen. Davon entfallen TEUR 50 (Vorjahr: TEUR 126) auf noch zu verwertende Leasingfahrzeuge, deren Verträge vor dem Bilanzstichtag endeten. Für die Forderungen und Verbindlichkeiten ergeben sich die folgenden Restlaufzeiten:
Die übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Abtretung der Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen und die Sicherungsübereignung der finanzierten Leasingfahrzeuge gesichert. Verbindlichkeiten aus forfaitierten Restwerten von Leasinggegenständen werden unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Zur Absicherung von Zinsrisiken wurden zum Bilanzstichtag sog. Zinsbegrenzungsgeschäfte ("CAP Rate Agreements") mit Nominalvolumen von insgesamt TEUR 40.000 und einem in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenem Buchwert von insgesamt TEUR 263 abgeschlossen. Die Zinsbegrenzungsgeschäfte dienen ausschließlich der Zinssicherung. Sämtliche Zinsbegrenzungsgeschäfte sind ausschließlich auf der Grundlage bestehender Darlehensverbindlichkeiten abgeschlossen worden. Der nach Marktpreismethode abgeleitete beizulegende Zeitwert beträgt zum Bilanzstichtag TEUR -211. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zur Absicherung künftiger Zahlungsströme in Gestalt variabel verzinslicher (Euribor) Darlehen eingesetzt. Der Gesamtheit von Zinssicherungsgeschäften liegt hierbei eine ein Darlehensgeschäft mit vergleichbarem, gegenläufigem Risiko zugrunde (Mikro-Hedge). Das mit der aus den Grundgeschäften und den Sicherungsgeschäften gebildeten Bewertungseinheit nach § 254 HGB gesicherte Kreditvolumen beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 47.000. Die handelsrechtlichen Regelungen zur Bildung einer Bewertungseinheit im Sinne einer kompensatorischen Bewertung der Sicherungsbeziehung werden angewandt. Aufgrund der Betragsidentität und der Kongruenz der Laufzeiten, Zinssätze, Zinsanpassungs- bzw. Zins- und Tilgungstermine gleichen sich die gegenläufigen Wertänderungen bzw. Zahlungsströme während der Laufzeit von Grund- und Sicherungsgeschäften aus. Die laufenden sowie die antizipativen Bewertungseinheiten werden laufend von einem angemessenen und funktionsfähigen Risikomanagement kontrolliert. Die Höhe des mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risikos kann in Höhe des negativen Marktwertes der Swaps zum Bilanzstichtag beziffert werden. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 10.471 (Vorjahr: TEUR 7.806) ausgewiesen. Davon entfallen TEUR 10.471 (Vorjahr: TEUR 7.806) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Darüber hinaus sind unter dieser Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 6.956 (Vorjahr: TEUR 2.624) ausgewiesen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen mit TEUR 2.646 (Vorjahr: TEUR 3.323) Mietsonderzahlungen aus dem Leasinggeschäft. Ferner sind Erträge aus forfaitierten zukünftigen Leasingforderungen in Höhe von TEUR 4.137 (Vorjahr: TEUR 6.786) unter dieser Position abgegrenzt. Das Bonitätsrisiko trägt der Erwerber der Forderungen. Die nachrangigen Verbindlichkeiten betreffen ein von der Alleingesellschafterin, der Beresa GmbH & Co. KG, Münster, gewährtes Darlehen in Höhe von nominal TEUR 6.500. Das Darlehen wird mit 2 % verzinst und ist in vierteljährlichen Raten von TEUR 250 zu tilgen. Sondertilgungen sind zulässig und wurden im Geschäftsjahr getätigt. Die Rückzahlung kann erst nach Befriedigung aller übrigen Gläubiger aus künftigen Jahresüberschüssen, einem Liquidationsüberschuss oder aus ungebundenen, sonstigen freien Vermögen verlangt werden. Latente Steuern resultieren aus außerplanmäßigen Abschreibungen auf Leasingvermögen, die steuerlich nicht angesetzt werden können, sowie Unterschieden in der Bewertung von Versorgungsverpflichtungen. Da die vorhandenen Differenzen ausschließlich zu aktiven latenten Steuern führen, wurde vom Wahlrecht nach § 274 HGB Gebrauch gemacht, diese nicht zu aktivieren. Die Berechnung erfolgt für Gewerbesteuer mit Hebesätzen zwischen 440% und 460% und Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag in Höhe von 15 % bzw. 5,5%. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesellschaft betreibt ihr Geschäft nahezu ausschließlich in Deutschland. Die Leasingerträge, Zinserträge, Provisionserträge und sonstigen betrieblichen Erträge entfallen daher nahezu vollständig auf das Inland. Von den Zinsaufwendungen entfallen TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 2) auf die Aufzinsung von Rückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 1.101 (Vorjahr: TEUR 491). Sie enthalten im Wesentlichen Erlöse aus Fahrzeugvermietungen in Höhe von TEUR 379 (Vorjahr: TEUR 414). Von den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasingvermögen sind TEUR 2.406 (Vorjahr: TEUR 2.777) außerplanmäßig. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen in vollem Umfang auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Es ist beabsichtigt, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. V. Sonstige Angaben Alleinige Gesellschafterin ist die Beresa GmbH & Co. KG, Münster, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen wird. Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorares wurde daher gemäß § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. Zu gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern waren im Berichtsjahr bestellt: Herr Darius Schwierz, Hagen, Herr Sebastian Huke, Drensteinfurt. Auf die Angabe zu den Bezügen sowie die gebildeten Pensionsrückstellungen für die aktiven bzw. ausgeschiedenen Geschäftsführern wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 16 (Vorjahr: 17) Angestellte beschäftigt. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 41 (Vorjahr: TEUR 63) sowie aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 269 (Vorjahr: TEUR 269). Davon entfallen TEUR 268 (Vorjahr: TEUR 268) auf Verträge mit verbundenen Unternehmen. Die Verträge laufen längstens bis Juni 2030.
Münster, den 31. Mai 2024 Darius Schwierz Sebastian Huke Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss der Beresa Leasing GmbH, Münster - bestehend aus der Bilanz zum31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Beresa Leasing GmbH, Münster, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung oder Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, 31. Mai 2024 Märkische
Revision GmbH
Karl-Heinz Berten, Wirtschaftsprüfer Christoph Maniura, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Beresa Leasing GmbH, Münster zum 31. Dezember 2023 wurde am 04.06.2024 festgestellt. |
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