Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Homburg HRB 13333
Eingetragen
24.8.2015
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenDekontaminierung von Nuklearanlagen und -standortenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Beratungs- und Ingenieurleistungen in allen Infrastruktursektoren (Energie, Wasser, Abwasser, Entsorgung, Umwelt, Verkehr und Telekommunikation) im In- und Aulsland sowie alle angrenzenden Fragestellungen wie Betriebsführungsmanagement, Umweltschutz und Ökologie.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Gietzen
seit 12.6.2026
Prokura
Jörg Gäbler
seit 5.3.2026
Prokura
Ingo Dr.-Ing. Töws
seit 23.11.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
100.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

decon international GmbH

Bad Homburg v. d. Höhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.568.705,40 1.234.039,02
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 4,00
II. Sachanlagen 14.450,50 18.036,50
III. Finanzanlagen 1.554.254,90 1.215.998,52
B. Umlaufvermögen 2.214.282,24 4.411.432,74
I. Vorräte 395.342,26 742.500,49
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 172.277,82 300.724,17
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.071.824,54 2.764.522,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 747.115,44 904.410,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 49.047,20 80.100,73
Aktiva 3.832.034,84 5.725.572,49

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.121.923,36 1.090.063,28
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 2.750.000,00 2.750.000,00
III. Verlustvortrag 1.759.936,72 1.808.705,72
IV. Jahresüberschuss 31.860,08 48.769,00
B. Rückstellungen 495.713,82 758.593,56
C. Verbindlichkeiten 2.214.397,66 3.876.915,65
Passiva 3.832.034,84 5.725.572,49

Anhang

Firmenname laut Registergericht: decon international GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Bad Homburg v. d. Höhe
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Bad Homburg v.d.H.
Register-Nr.: 13333

1.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 bis 256a HGB), den Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB) sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages waren nicht zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahres­abschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der § 264 Abs. 1 S. 4, § 274a, § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

2.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Gegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben, ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Abschreibungen werden entsprechend § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB nur bei voraussichtlich dauernder Wertminder­ung vorgenommen.

Die unfertigen Leistungen werden mit Einzelkosten und den Projektgemeinkosten aktiviert. Kosten der allgemeinen Verwaltung und Fremdkapitalzinsen werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Eine verlustfreie Bewertung wird vorgenommen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind unter Anwendung des Wahlrechts nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Die flüssigen Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Fremdwährungsbestände, deren Werthaltigkeit am Bilanzstichtag aufgrund von Devisenverkehrsbeschränkungen nicht gegeben war, wurden entsprechend abgewertet.

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital sowie die Kapitalrücklage aus anderen Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sind zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung sind mit dem jeweiligen Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls erfasst und zum Bilanzstichtag gemäß § 256a HGB bewertet.

3.  Angaben zur Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - analog zum Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Darin sind solche gegen Gesellschafter in Höhe von € 50.000,00 (Vorjahr: T€ 50) enthalten.

Die liquiden Mittel sind in Höhe von € 111.111,16 (Vorjahr: T€ 500) nicht frei verfügbar und zur Absicherung einer Avallinie hinterlegt.

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von € 1.720.647,66 (Vorjahr: T€ 3.020) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, in Höhe von € 493.750,00 (Vorjahr: T€ 856) eine Laufzeit größer einem Jahr und davon in Höhe von € 93.750,00 (Vorjahr: T€ 156) eine Laufzeit über 5 Jahre. Darin sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: T€ 13) sowie gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 1.690,00 (Vorjahr: T€ 142) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern von € 53.688,03 (Vorjahr: T€ 39) sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit von € 3.835,42 (Vorjahr: T€ 4) enthalten.

4.  Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 21 Arbeitnehmer.

Die Gesellschaft hat im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebes bei Bietergemeinschaften oder Konsortialverträgen zur Erbringung ihrer Leistungen Vertragserfüllungs- und Haftungsverpflichtungen für Konsortialpartner übernommen.

Aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von circa T€ 184 p.a.

Frankfurt, den 6. Mai 2024

Dr. Ingo Töws



sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss wurde nach § 326 HGB verkürzt. Dem vollständigen Jahresabschluss erteilte die CONNEX.M&P AUDIT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Halle (Saale), den nachfolgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die decon international GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der decon international GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden- geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Halle (Saale), 8. Mai 2024

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