Autohaus Diez GmbH
Ulmer Straße 6, 73252 Lenningen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Diez seit 13.10.2015 | Prokura |
Uwe Diez seit 15.5.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Diez GmbHLenningenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB ist unsere Gesellschaft im Hinblick auf die Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften eine kleine Kapitalgesellschaft. Auf die Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde verzichtet. Die in § 266 HGB bezeichneten Posten der Bilanz wurden gesondert in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Die Regelungen des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes wurden angewandt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Ausleihungen zum Nennwert Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Änderung des § 253 Abs. 2 HGB, wonach der durchschnittliche Marktzinssatz bei der Abzinsung von Pensionsrückstellungen von sieben auf zehn Jahre verlängert wurde, ist berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 216.219,00. Die Pensionsverpflichtungen sind mit dem nach dem versicherungsmathematischen PUC-Verfahren ermittelten Wert auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 1,86 % angesetzt. Den Berechnungen wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Es wurden Erträge in Höhe von 1.497,70 verrechnet. Zusätzlich wurde ein Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen mit EUR 4.267,00 im Finanzergebnis verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge wurden im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit berücksichtigt, unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen. Fakturiert wurde ausschließlich in EUR. Auf fremde Währungen laufende Beträge waren nicht vorhanden. Es wurden folgende Vermögensgegenstände gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Schulden verrechnet:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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