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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AFRICA AIR INVESTMENT GmbHEbersbach an der FilsJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 30.12.2010 bis zum 29.12.2011BILANZ
ANHANGBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen sind nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen, weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauern zu dienen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Bilanzstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn Sie zum Bilanzstichtag realisiert sind. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten- bzw. den Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear (§ 7 Abs. 1 EStG) oder degresiv (§ 7 Abs. 2 EStG) vorgenommen. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten- bzw. den Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Uneinbringliche Forderungen wurden mittels Teilwertabschreibung wertberichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden bei der Bewertung alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern Tageswerte über den Rück- zahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Aufwendungen und Erträge des Berichtsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Einzelangaben zum Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Brutto-Anlagenspiegel ersichtlich. Der Anlagenspiegel beinhaltet sowohl die handelsrechtlichen als auch die nach allein steuerrechtlichen Vorschriften zu bildenden Abschreibungen. Sonstige Vermögensgegenstände Im Posten sonstige Vermögensgegenstände sind Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelst es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen werden, aber zum Zwecke der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Ertrag erfasst wurden. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 Handelsgesetzbuch bestehen zum Bilanzstichtag keine. Ergebnisverwendung Die Entwicklung Ergebnisvortragskontos ergibt sich aus nachstehender Aufstellung: Posten der Ergebnisverwendung EUR Vortrag aus alter Rechnung -10.402,76 - Ausschüttungen 0,00 - Jahresfehlbetrag -10.555,88 = Vortrag auf neue Rechnung -20.958,64 Durchschnittliche Zahl Arbeitnehmer § 285 Nr. 7 HGB
Außerordentliche Aufwendungen Seitens der Gesellschaft besteht zum Abschlusszeitpunkt eine Darlehensforderung gegenüber einer äthiopischen Fluggesellschaft aus der Veräußerung eines Flugzeugs im Betrag von mehr als 1,7 Mio EUR, welches noch in 70 Raten zu tilgen ist. Zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung sind erhebliche Vertragsstörungen eingetreten, was hauptsächlich in einem schleppenden Eingang der Teilzahlungsraten bzw. einem zwischenzeitlichen Zahlungsrückstand für mehrere Monate mündete. Nachdem die Fluggesellschaft zwischenzeitlich dort im Kriegsgebiet operiert und dadurch das Darlehen höchst risikobehaftet wird, wurde in Höhe des zu erwartenden Forderungsausfalls eine Teilwertabschreibung in Höhe von 160.000 EUR vorgenommen. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte durch folgende Person geführt: Geschäftsführer: Frau Gudrun Toth, Größenabhängige Erleichterungen Obwohl die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB einzustufen ist, wurde von dem Wahlrecht der größenabhängigen Erleichterungen nach der Vorschrift des § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Festgestellt am 18.06.2013
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.06.2013 |
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