AP-Solarenergie GmbH
Frankfurt
(Oder)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.069,00 |
401,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.770,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
299,00 |
401,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
36.863,57 |
50.590,71 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
1.200,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.094,99 |
37.867,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.768,58 |
11.522,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
394,30 |
561,20 |
| D.
Aktive latente Steuern |
15.441,25 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.768,12 |
51.552,91 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.757,88 |
525,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
15.194,54 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
25.474,57 |
49.978,98 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
6.962,09 |
-24.504,41 |
| B.
Rückstellungen |
7.110,00 |
5.260,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40.900,24 |
45.767,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.768,12 |
51.552,91 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
242 ff und §§ 264 ff HGB) sowie nach den
ergänzenden Regelungen im GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist unter Berücksichtigung der
Größenklassenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB
eine kleine Kapitalgesellschaft und macht von
größenabhängigen Aufstellungs- und
Publizitätserleichterungen im Sinne der Vorschriften
nach §§ 274a, 276, 288 und 326 HGB Gebrauch.
Die Gliederung der Bilanz entspricht der Vorschrift
des § 266 HGB.
Soweit Wahlrechte bestehen, Angaben statt in der
Bilanz im Anhang zu machen, wird hiervon Gebrauch gemacht.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden
gegenüber dem Vorjahr, mit Ausnahme der Anwendung der
BilMoG-Vorschriften (Ansatz von latenten Steuern und
Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten mit
dem Erfüllungsbetrag), grundsätzliche keine
Veränderungen bezüglich der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden vorgenommen. In Anwendung der
Übergangsvorschriften wurde von den
Beibehaltungswahlrechten nach Art. 67 EGHGB Gebrauch
gemacht und die Bewertung der
Vermögensgegenstände erfolgte nach dem
Fortführungsprinzip (going concern).
B.
Erläuterungen und Angaben zur Bilanz
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich der aufgelaufenen und der
im Geschäftsjahr 2010 planmäßig
verrechneten Abschreibungen unter Berücksichtigung der
Zugänge bewertet worden. Die abnutzbaren
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Die Abschreibung der geringwertigen
Wirtschaftgüter erfolgt grundsätzlich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, wobei in Anwendung
der Übergangsvorschriften von den
Beibehaltungswahlrechten (Art. 67 EGHGB) Gebrauch gemacht
wird.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt im Wesentlichen nach der
retrograden Methode mit den zu erwartenden Erträgen
unter Berücksichtigung von noch anfallenden
Aufwendungen unter Beachtung des Prinzips der verlustfreien
Bewertung. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Vorräte.
Die
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Soweit
unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr bestehen bzw. im Vorjahr bestanden, wurden
diese abgezinst.
Die
flüssigen Mittel sind mit den Nennwerten
bilanziert. Alle Guthaben bestehen in inländischer
Währung.
Das
Stammkapital in Höhe von nominal Euro 26.000,00
basiert auf dem notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag
sowie dem Euroumstellungs- und
Kapitalerhöhungsbeschluss vom 20. März 2003.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen
Schulden, Verluste und Risiken, die das Geschäftsjahr
betreffen. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung mit dem
voraussichtlich zu erwartenden Aufwand mit dem
Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
2.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Gemäß § 274a Nr. 1 HGB wird auf die
Aufstellung eines Anlagengitters verzichtet.
Forderungen
Sämtliche Forderungen sind - wie im Vorjahr -
innerhalb eines Jahres fällig .
Latente Steuern
Im Rahmen der erstmaligen Anwendung der Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden
latente Steuern für bestehende steuerliche
Verlustvorträge gebildet. Bei der Berechnung der
latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 28,075 %
angewandt und von einer Verlustverrechnungsmöglichkeit
in den nächsten 5 Jahren von T€ 55 ausgegangen.
Nach den Übergangsvorschriften des BilMoG waren
die latenten Steuern für die zukünfigen
Steuerentlastungen aus den verrechenbaren
Verlustvorträgen zum 01. Januar 2010 in die
Gewinnrücklage einzustellen. Die latenten Steuern
für zukünftige Steuerentlastungen aus
Sachverhalten des Geschäftsjahres wurden dagegen unter
dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erfasst.
Gewinnrücklagen/Ausschüttungssperre
Die Gewinnrücklagen ergeben sich
ausschließlich aus der Aktivierung von latenten
Steuern für bestehende verrechenbare
Verlustvorträge zum 01. Januar 2010.
Für einen Betrag von T€ 15,4 (Vorjahr
T€ 0) besteht nach § 268 Abs. 8 HGB eine
Ausschüttungssperre.
Rückstellungen
Unter den Rückstellungen sind u.a. die
Jahresabschlusskosten, Beratungsaufwendungen und
ausstehende Rechnungen ausgewiesen, die das
Geschäftsjahr 2010 betreffen.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind - wie im
Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig und nicht
durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte besichert.
Unter den Verbindlichkeiten sind Beträge aus Steuern
in Höhe von TEuro 1,4 (Vorjahr: TEuro 6,3) und im
Rahmen der sozialen Sicherheit von Euro 310,62 (Vorjahr:
Euro 81,22) ausgewiesen. In den Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten an die Gesellschafter in Höhe von
TEuro 37,0 (Vorjahr: TEuro 38,8) enthalten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen nur die
branchenüblichen
Gewährleistungsverpflichtungen, die jedoch nicht von
Bedeutung sind.
C.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung wurde im
Geschäftsjahr 2010 von Kaufmann Dipl.-Betriebswirt
Alexander Glaß, Bad Saarow wahrgenommen.
Hinsichtlich der Angaben der Bezüge der
Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a und b HGB
wird auf § 288 HGB hingewiesen.
Im Geschäftsjahr 2010 hat die Gesellschaft keine
Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt,
die nicht den marktüblichen Verhältnissen
entsprechen.
D.
Vorschlag über die Verwendung des
Jahresergebnisses
Von der Geschäftsführung wird
vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag für 2010 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Frankfurt (Oder), 24. Juni 2011
AP-Solarenergie GmbH
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Dipl.-Betriebswirt Alexander Glaß
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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